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Nein, das geht eben nicht (überall).Ehrlich gesagt verstehe ich das ganze Problem nicht so richtig.
Das BP stellt eine Mindestanforderung dar, hoch hängen die Früchte hier nicht.
...
Eigentlich sollte doch jeder eingesetzt Hund diese Prüfung absolvieren können. ...
Die Prüfung ist vielfach und wohl auch mehrheitlich an Rassen und Rassestandards geknüpft. Und eben NICHT von staatlicher Seite geprüft. (Ich hab das im Threadverlauf schon geschrieben, hast wohl nicht gelesen.)
Ich durfte in meiner jagdlichen Anfangszeit "Unfälle" aus Großer Münsterländer und Deutsch Langhaar erleben. Die waren aber sowas von top!
Die dürfen aber nicht zur Prüfung.
Aus dem für Bayern gültigen Urteil:
1.5. Der Kläger ist demnach nicht gehindert, mit seinem Hund, den er für brauchbar hält, auf die Jagd zu gehen. Sollte die zuständige Jagdbehörde an der Brauchbarkeit des Hundes zweifeln, dann kann sie im Rahmen eines Bußgeldverfahrens nach § 56 Abs. 1 Nr. 9 i.V.m. Art. 39 Abs. 1 BayJG oder im Rahmen einer Anordnung zur Haltung eines brauchbaren Jagdhundes nach Art. 39 Abs. 2 BayJG sich auf die Nichtbrauchbarkeit des vorhandenen Hundes berufen, muss diese aber dann darlegen. Diese Darlegung kann wegen der nicht abschließenden Regelung des § 21 Abs. 1 AVBayJG nicht nur darin bestehen, dass der Hund weder eine Brauchbarkeitsprüfung nach den Vorgaben des Bayerischen Landesjagdverbands oder eine von diesem gleichgestellte Prüfung absolviert und bestanden hat. Es obliegt vielmehr der Behörde nachzuweisen, weshalb der Hund des Klägers nicht brauchbar sein soll. Inwieweit dies mit Rasseeigenschaften begründet werden kann, wird im Einzelfall zu klären sein, wenig sachgerecht erscheint dem Gericht jedenfalls die Anknüpfung an die Mitgliedschaft des Züchters des Hundes in einem Zuchtverein, der seinerseits Mitglied in bestimmten Verbänden ist.
Quelle und gesamtes Urteil vom März 2006: