Toter Wolf bei Lübben: Polizei ermittelt wegen Wilderei

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dpa:
Ein Wolf ist bei Lübben (Dahme-Spreewald) tot aufgefunden worden. Einwohner fanden ihn am Sonntag auf einer Sandbank in einem Wassergraben, wie die Polizei am Montag mitteilte. Der Wolfsbeauftragte des Landes stellte fest, dass das Tier Verletzungen aufwies, die auf eine Tötung schließen lassen. Die Polizei hat Ermittlungen wegen des Verdachts der Wilderei aufgenomme
 
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Bei solchen Meldungen frage ich mich immer, wer wildert und hinterläßt bewußt dann noch solche Spuren davon?
Außer man unterstellt Absicht, so doof kann doch keiner sein?

Ich habe schon vor Jahren geschrieben, wenn man nicht geholfen bekommt hilft man sich irgendwie selber.
@äsungsfläche steht da was welche Verletzungen ,zum Beispiel Schußwunde ?
Bevor wieder über Jäger gerichtet wird.

Gruß Seppel
 
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dpa:
Ein Wolf ist bei Lübben (Dahme-Spreewald) tot aufgefunden worden. Einwohner fanden ihn am Sonntag auf einer Sandbank in einem Wassergraben, wie die Polizei am Montag mitteilte. Der Wolfsbeauftragte des Landes stellte fest, dass das Tier Verletzungen aufwies, die auf eine Tötung schließen lassen. Die Polizei hat Ermittlungen wegen des Verdachts der Wilderei aufgenomme
Die Ermittlungen wegen Verdachts der Wilderei werden ergebnislos verlaufen, da sich der Wilderei-Paragrsph 293 StGB auf Tiere erstreckt, die dem Jagdrecht unterliegen. Das tut der Wolf nicht.
 
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Das mit der Wilderei sollte gerade hier im Forum eigentlich auch jedem klar sein.
Auch wenn ich "wildert" oben in meinem Post nicht in Anführungszeichen setzte
und einfach beim Wortlaut der Meldung blieb.
 
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Naja, andere schreiben in solchen Fällen von "Mord", obwohl der Tatbestand den §211StGB noch viel weniger erfüllt, als den §292StGB "Jagdwilderei" (§293StGB wäre "Fischwilderei", träfe auch nicht zu). 🧐
 
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Zuerst kann man natürlich auch abwarten, bis eine Todesursache festegstellt wurde. Da wurde ja schon oft vorschnell falsches unterstellt.

Zur Wilderei könnte man dann doch mal genauer hinsehen.
Lübben liegt 38km von der sächsischen Grenze.
Dort unterliegt der Wolf dem Jagdrecht.
Statt der Fischwilderei in §293StGB empfiehlt es sich aber den §292 zur Jagdwilderei anzusehen.
Ein verletzter Wolf kann schon mal ein paar Kilometer hinlegen.
Man kann aber auch einfach davon ausgehen, dass Unkundige erstmal einen Sachverhalt unter einem Arbeitstitel (Verdacht) erstellen und ein Staatsanwalt bei Bedarf den richtigen Paragrafen finden wird ;)
 
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Wegen der Nummer des Wilderei-Paragraphen: ich hatte mich einfach nur vertippt. Es ist der 292 StGB, schon klar. Mir ging es aber darum, dass ein Ermittlungsverfahren recht schnell ergebnislos eingestellt wird, wenn wegen Wilderei ermittelt wird.
 
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In dem Wolf im Schluchsee wurde gerüchteweise ein Geschoß Kal. 22lfB gefunden - aus Blei natürlich, was für ein Skandal!

Nicht viel anders wird der Fall in Lübben ausgehen, meiner Überzeugung nach.
 

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