SVLFG-Wegelagerer, Urteilssammlung

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Gelöschtes Mitglied 9935

Guest

Vielleicht hilft es dem einen oder anderen, diese Wegelagerer abzuschütteln. Vielleicht wäre eine Sammelklage das richtige.

(Ich würd mich anschliessen...)
 
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Sammelklage....aha. Bei welchem Gericht und nach welcher Verfahrensordnung soll sowas stattfinden? Oder meinst Du eine "Musterklage"?
 
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Wegelagerei???
Hast Du Dir mal überlegt, dass Du als (Pflicht-)Mitglied dann auch versichert bist? Dass die Rentenleistungen bei Berufsunfähigkeit von der BG übernommen werden und dass das für den Fall der Fälle gar nicht mal so schlecht ist???
N guter Kumpel von mir (Jagdpächter) ist beim Hochsitzfreischneiden von der Leiter gefallen. Hat sich n Lendenwirbel gebrochen. Er ist ohne Schäden aus der Nummer rausgekommen, hätt aber auch blöd ausgehen können und er säße jetzt im Rollstuhl. Die BG hat die komplette Behandlung, den Hubschrauberflug und die Reha übernommen. Siene Krankenversicherung hätt da nicht so viel mitgemacht. Wollt Ihr das wirklich??? auf ne Top Unfallversicherung verzichten???

Man könnte (oder müsste) sich ja alternativ bei einer der ülichen Verischerungsgesellschaften versichern. Wäre prinzipiell möglich...
Aber, das sind alles Kapitalgesellschaften und die Kapitaleinleger/Aktionäre wollen blöderweise aber, dass sich das Kapital rentiert. Da zahlt Ihr mit Euren Versicherungsbeiträgen die Ersatzleistungen (dafür gibts die Versicherungen ursprünglich), den Verwaltungsapparat und auch noch die Aktionäre. (btw: ich kann es nicht beweisen, aber ich glaub, die Angestellten der Viersicherungen verdienen im Vergleich zu den Beschäftigten der Berufsgenossenschaften nicht schlechter. Schaut Euch mal an, wie die Beiträge der Berufsgenssenschaften (oder SVLFG) zu verwenden sind: Da werden keine Aktionäre mit vergütet. Die Beiträge gehen zu 100% in die Leistungen, die Prävention und die Personalkosten der BGs. Ihr wollt, dass die Beiträge sinken??? NIx einfacher als das: Haltet Euch an die UVVs, das reduziert die Unfälle und damit die Leistungen an Verunfallte und Hinterbliebene. Sorgt dafür, dass auch andere sich an die UVVs halten! Je besser die eingehalten werden, umso weniger Prävention ist auch nötig, umso weniger Fälle müssen bearbeitet werden und dann kann dort auch Personal eingespart werden.

PS: weil ich einige Jahre als Fachkraft für Arbeitssicherheit unterwegs war: Der Anteil der Unfälle ohne Verstoß gegen eine UVV war im niedrigen einstelligen Prozentbereich. wird Dir auch jeder Mitarbeiter der BG bestätigen können!
 
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Wird nicht funktionieren. Und glaube mir, dass willst Du auch gar nicht. Weil wenn Du Dich privat für Deine Jagd vor Unfällen versichern wirst, bekommst Du den höchsten Tarif - der aber bei privaten Unfallversicherern aufgrund der mangelnden Solidarhaftung nur marginal an die Leistungen einer BG heranbringt.

Sei froh, dass Du nicht zur Zwangsmitgliedschaft in der Alterskasse oder LKK gezwungen wirst.
 
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Wegelagerei???
Hast Du Dir mal überlegt, dass Du als (Pflicht-)Mitglied dann auch versichert bist? Dass die Rentenleistungen bei Berufsunfähigkeit von der BG übernommen werden und dass das für den Fall der Fälle gar nicht mal so schlecht ist???
N guter Kumpel von mir (Jagdpächter) ist beim Hochsitzfreischneiden von der Leiter gefallen. Hat sich n Lendenwirbel gebrochen. Er ist ohne Schäden aus der Nummer rausgekommen, hätt aber auch blöd ausgehen können und er säße jetzt im Rollstuhl. Die BG hat die komplette Behandlung, den Hubschrauberflug und die Reha übernommen. Siene Krankenversicherung hätt da nicht so viel mitgemacht. Wollt Ihr das wirklich??? auf ne Top Unfallversicherung verzichten???

Man könnte (oder müsste) sich ja alternativ bei einer der ülichen Verischerungsgesellschaften versichern. Wäre prinzipiell möglich...
Aber, das sind alles Kapitalgesellschaften und die Kapitaleinleger/Aktionäre wollen blöderweise aber, dass sich das Kapital rentiert. Da zahlt Ihr mit Euren Versicherungsbeiträgen die Ersatzleistungen (dafür gibts die Versicherungen ursprünglich), den Verwaltungsapparat und auch noch die Aktionäre. (btw: ich kann es nicht beweisen, aber ich glaub, die Angestellten der Viersicherungen verdienen im Vergleich zu den Beschäftigten der Berufsgenossenschaften nicht schlechter. Schaut Euch mal an, wie die Beiträge der Berufsgenssenschaften (oder SVLFG) zu verwenden sind: Da werden keine Aktionäre mit vergütet. Die Beiträge gehen zu 100% in die Leistungen, die Prävention und die Personalkosten der BGs. Ihr wollt, dass die Beiträge sinken??? NIx einfacher als das: Haltet Euch an die UVVs, das reduziert die Unfälle und damit die Leistungen an Verunfallte und Hinterbliebene. Sorgt dafür, dass auch andere sich an die UVVs halten! Je besser die eingehalten werden, umso weniger Prävention ist auch nötig, umso weniger Fälle müssen bearbeitet werden und dann kann dort auch Personal eingespart werden.

PS: weil ich einige Jahre als Fachkraft für Arbeitssicherheit unterwegs war: Der Anteil der Unfälle ohne Verstoß gegen eine UVV war im niedrigen einstelligen Prozentbereich. wird Dir auch jeder Mitarbeiter der BG bestätigen können!
Der größte Kritikpunkt an der BG ist, dass nur ein Bruchteil der Jäger darüber versichert sind.

Es gibt halt schon große Unterschiede zwischen einem normalen Betrieb und dem " Betrieb Jagdrevier " Im normalen Betrieb ist jeder Praktikant z.b. mitversichert.
 
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Das stimmt so nicht ganz. Bei normalen Revierarbeiten sind alle Mitarbeitenden versichert. Das habe ich explizit nachgefragt als ich Pächter wurde und mir bestätigen lassen. Nur bei der tatsächlichen Jagdausübung sind nur die JAB versichert, Begeher und Jagdgäste nicht.
 
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Das stimmt so nicht ganz. Bei normalen Revierarbeiten sind alle Mitarbeitenden versichert. Das habe ich explizit nachgefragt als ich Pächter wurde und mir bestätigen lassen. Nur bei der tatsächlichen Jagdausübung sind nur die JAB versichert, Begeher und Jagdgäste nicht.
Wenn die Mitarbeiter Mitjäger sind, dann nicht. Ist leider so, frag nochmal nach...
 
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Wenn die Mitarbeiter Mitjäger sind, dann nicht. Ist leider so, frag nochmal nach...

Leider kenne ich das auch so.

Ein Treiber hatte sich auf der DJ verletzt. Erste Frage der BG: Ist er hier regelmäßiger Mitjäger oder wird er für das „Treiber sein“ ein andermal wo zur Jagd eingeladen?

... er hatte, was in dem Fall gut war, gar keinen Jagdschein... die BG musste es übernehmen.
 
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Ich möchte mal folgende Dinge aus dem Versicherungsgebaren einwerfen. Sowohl private Unfallversicherungen als auch private Berufsunfähigkeitsversicherungen kosten Geld. Eine Private Unfallversicherung mit "Comfort" Plan, also die maximale Leistung für eine Unfallversicherung kostet im Monat ungefähr 39 Euro. Darin enthalten sind rund 200 000 Euro Einmalleistung bei Vollinvalidität, 50 000 Euro Sterbegeld, 5000 Euro Kurleistung, 75 Euro Unfall bedingtes Krankenhaus Tagegeld.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung fällt hier erstmal flach, weil diese oftmals sehr komplizierte Ausschluss Klauseln hat. Viele Anbieter von privaten BUV schließen auch gewisse Freizeitaktivitäten aus, bei einigen ist die Jagd ebenfalls von der Leistung ausgenommen. Ähnlich wie Bergsteigen, Kitesurfing etc.

Bleibt also die Unfallversicherung. Die 200 000 Euro werden nach dem Gliederschlüssel gewährt im Falle eines Unfalles. Sie werden als Einmalzahlung fällig, die meisten Unfallversicherungen lehnen mittlerweile eine "Rentenleistung" im Falle des Unfalles ab - dafür gibt es BUV. Auch bei Unfallversicherungen gibt es mittlerweile sehr viele Klauseln, die einer Leistung widersprechen. Dazu zählt auch wenn man potentiell gefährliche Hobbies bei Vertragsverhandlung nicht angibt, oder sein Risiko unterversichert.

Das Risiko trägt bei einer privaten Versicherung allein der Versicherte, wenn die maximal Leistung, die im Rahmen von +/- 50 000 € bei Vollinvalidität liegt nicht reicht, dann gibt es anders als bei der BG auch keinen Nachschlag. Anders als bei der BG, deren Hauptaugenmerk mittlerweile eher bei Berufserkrankungen und deren Anerkennung liegt, gibt es auch keine Solidarhaftung.

Als Jäger kann man sich auch Freiwillig versichern, dass ist immer noch günstiger als die Grätsche zu den Privaten Anbietern, weil Du bei denen immer das Risiko hast, dass diese die Leistung aus unterschiedlichsten Gründen verweigern.

Natürlich ist das Geld erstmal in den Sand gesetzt, bis ein Versicherungsfall eintritt... aber wehe denjenigen, die glauben die Privaten leisten besser als eine BG.
 
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„Nicht versichert sind hingegen solche Personen, die lediglich aufgrund einer vom Jagdausübungsberechtigten erteilten Jagderlaubnis die Jagd ausüben. Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung erstreckt sich nämlich nicht auf Jagdgasttätigkeiten.

Gleichwohl kann nach höchstrichterlicher Rechtsprechung auch ein versicherungsfreier Jagdgast im Jagdbezirk des Jagdberechtigten ausnahmsweise Tätigkeiten verrichten, bei denen er Versicherungsschutz genießt. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um eine Tätigkeit handelt, die nicht mehr zur typischen Jagdausübung durch Jagdgäste gehört, sondern in der Regel von abhängig beschäftigten Personen verrichtet wird (bspw. Bau eines Hochsitzes, Wildfütte- rung im Winter).“

Quelle: SVLFG, Broschüre B11-Jagd

—-

Man beachte hier „ausbahmsweise“, „in der Regel“ usw. im Hinblick auf Begehungsschein-Inhaber.

Leider. Ansonsten finde ich die BGs nämlich als höchst sinnvoll.
 
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„Nicht versichert sind hingegen solche Personen, die lediglich aufgrund einer vom Jagdausübungsberechtigten erteilten Jagderlaubnis die Jagd ausüben. Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung erstreckt sich nämlich nicht auf Jagdgasttätigkeiten.

Gleichwohl kann nach höchstrichterlicher Rechtsprechung auch ein versicherungsfreier Jagdgast im Jagdbezirk des Jagdberechtigten ausnahmsweise Tätigkeiten verrichten, bei denen er Versicherungsschutz genießt. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um eine Tätigkeit handelt, die nicht mehr zur typischen Jagdausübung durch Jagdgäste gehört, sondern in der Regel von abhängig beschäftigten Personen verrichtet wird (bspw. Bau eines Hochsitzes, Wildfütte- rung im Winter).“

Quelle: SVLFG, Broschüre B11-Jagd

—-

Man beachte hier „ausbahmsweise“, „in der Regel“ usw. im Hinblick auf Begehungsschein-Inhaber.

Leider. Ansonsten finde ich die BGs nämlich als höchst sinnvoll.

Diese Situation wurde durch den Zusammenschluss geschaffen. Die sind da noch am Arbeiten, aber seitdem es die LBG nicht mehr in der Form vor der SVLFG gibt, und die Risikobewertung bei der Jagd in den letzten Jahren unter anderem auch durch bestimmte Formen von Fehlverhalten (z. B. bei Maisjagden, oder bei der Wartung und Pflege von jagdlichen Einrichtungen) eine andere Bewertungsgrundlage existiert.

Natürlich war das bei der LSV besser, aber die gibt es nicht mehr. Gezwungenermaßen, auch wieder so ein Politikum.
 
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Gelöschtes Mitglied 9935

Guest
Ich habe das als Kleingrundstückbesitzer betrachtet, nicht als Jagdpächter.

Davon abgesehen steigen die Beiträge exorbitant, ohne das ich irgendetwas davon habe. Und NEIN ich brauche keine Vollkaskozwangsverwaltung, deren Selbstzweck lediglich die eigene Existenz bzw. Überbürokratisierung ist.

Zwar werde ich als Unternehmer eingestuft, aber nur wenn es der Verwaltung passt. Will ich gemäss §35BauGB einen Schuppen im Aussenbereich bauen, geht dies auf einmal nicht mehr...
 
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Ich empfehle die Lektüre von Wetzel in Schuck - Kommentar zum BJagdG 3. Auflage, Anh. 1 zu § 11 ......da wird ausführlich dargestellt, wer in welcher Situation versichert ist (Revierarbeiten, Treiber, Hundeführer, Ansteller, Nachsuche usw)
 

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