SVLFG-Wegelagerer, Urteilssammlung

  • Ersteller Gelöschtes Mitglied 9935
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Auch von mir sorry, aber ich habe in den Bedingungen meiner Unfallversicherung nirgendwo gefunden dass die Jagd ausgeschlossen ist. Bei den Extremsportarten die ausgeschlossen sind standen: Bergsteigen, Drachenfliegen, Bungee-Jumping, etc.
In meinen Augen ist die Jagd etwas vollkommen alltägliches. Ich habe ja auch nicht angegeben dass ich Wandern gehe, zuhause Rasen mähe, Holz säge, Bäume schneide und dabei auf die Leiter steige, und auch als besonders gefährlich Auto fahre, usw.
Ist die Jagd den etwas sooo Außergewöhnliches und Gefährliches dass man die angeben sollte ?
Aber zu Deiner und meiner Beruhigung: Ich habe gestern per mail eine Anfrage an meine Unfallversicherung gestellt. Bin mal auf die Antwort gespannt.
Und: Die "Dummheit" welche Du mir unterstellst interpretiere ich wohlwollend als "gut gemeint".
Klar hab ichs nur gut gemeint 👍😉 und zumindest hats dich dazu gebracht, nachzufragen 😉. Ziel erreicht 👍😅
 
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Ein einfache Beispiel, an dem man den Unterschied Versicherungsschutz +/- gut erkennen kann.

a) Revierinhaber beauftragt den Erlaubnisscheininhaber damit, einige Kanzeln freizuschneiden. Der stürzt ab = Arbeitsunfall

b) Erlaubnisscheininhaber will ansitzen, stellt aber vor Ort fest, dass die Kanzel zugewachsen. Flugs schneidet er die störenden Äste weg und stürzt ab. = Kein Arbeitsunfall, da unmittelbare Vorbereitungshandlung für die eigene Jagdausübung.
Ich glaube nicht, dass die BG bei a) zahlt. Gibts da Belege dazu? Fällt meiner Meinung nach unter Gegenleistung für Jagdausübung.
 
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Ich glaube nicht, dass die BG bei a) zahlt. Gibts da Belege dazu? Fällt meiner Meinung nach unter Gegenleistung für Jagdausübung.

Beauftragt und in Anwesenheit des JAB eventuell.

Problematisch wird es, so wie ich das lese, wenn sich drei Begeher verabreden, einen Hochsitz zu bauen und der JAB hat sie nicht explizit beauftragt - oder es steht im BGS als Gegenleistung, einen Hochsitz zu bauen.
 
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schaut Euch einfach die Entwicklung bei der Anzahl landw. Vollerwerbsbetriebe in den vergangenen 30 Jahren an, überlegt, ob dieser Trend noch mal umgekehrt wird. Schaut Euch die unverschämten Grundbeiträge an und dann denkt mal in Ruhe über das Wort Pflichtmitgliedschaft nach und wie sich die "Beiträge" wohl in Zukunft entwickeln. Da die Prüfer, in Zukunft, auch immer weniger landwirtschaftliche Betriebe zu Überprüfen haben, werden wir wohl bald jährlich unsere Hochsitze vorführen dürfen :unsure:
 
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Wenn die Mitarbeiter Mitjäger sind, dann nicht. Ist leider so, frag nochmal nach...
Ich habe nach beharrlicher Nachfrage und der Bitte um eindeutige Stellungnahme heute von der SVLFG schriftlich Antwort erhalten:
"Wenn und solange Ihre Mitjäger bei reinen Revierarbeiten verunglücken, stehen sie grundsätzlich unter Versicherungsschutz. Während der Arbeiten müssen sie Ihrer Weisungsbefugnis unterliegen, d. h. Sie müssen Art, Ort und Dauer der Tätigkeiten den Mitjägern vorgeben. Die von Ihnen aufgezählten Beispiele, Reparatur oder Freischneiden eines Hochsitzes sind daher versichert, wenn die Arbeiten ohne jeglichen Bezug zur Jagdausübung vorgenommen werden."
 
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Als Betroffener (Zahlender) habe ich mir die schriftliche Antwort kopiert und hefte sie zu den Versicherungsunterlagen.

Besten Dank, lieber Jagdfreund 01!
 
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Ich habe nach beharrlicher Nachfrage und der Bitte um eindeutige Stellungnahme heute von der SVLFG schriftlich Antwort erhalten:
"Wenn und solange Ihre Mitjäger bei reinen Revierarbeiten verunglücken, stehen sie grundsätzlich unter Versicherungsschutz. Während der Arbeiten müssen sie Ihrer Weisungsbefugnis unterliegen, d. h. Sie müssen Art, Ort und Dauer der Tätigkeiten den Mitjägern vorgeben. Die von Ihnen aufgezählten Beispiele, Reparatur oder Freischneiden eines Hochsitzes sind daher versichert, wenn die Arbeiten ohne jeglichen Bezug zur Jagdausübung vorgenommen werden."
Besten Dank für die Rückinfo 👍, auch wenn der letzte Satz bereits wieder Hintertürchen offen lässt 😉.
 
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Ich glaube nicht, dass die BG bei a) zahlt. Gibts da Belege dazu? Fällt meiner Meinung nach unter Gegenleistung für Jagdausübung.
Deine Meinung zur Sache ist genau so unmaßgeblich ,wie meine. Der ganze Faden hier zeigt doch einmal mehr,daß die Leistungen der BG in Sachen Jagd irgendwo in den Sternen stehen und nicht nachvollziehbar sind. Ich hatte weiter oben mal meine jährlichen Beiträge an die Truppen nach Ermächtigungen aufgeschlüsselt.Ich bin Waldbesitzer,EJ-Inhaber,Jäger 2er EJagden ,Jagdpächter(Mitpächter) einer Genossenschaftsjagd und Vors. derer JG.Und für alles muß berubelt werden.
 
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... Die von Ihnen aufgezählten Beispiele, Reparatur oder Freischneiden eines Hochsitzes sind daher versichert, wenn die Arbeiten ohne jeglichen Bezug zur Jagdausübung vorgenommen werden."
Na klar, wer kennt es nicht ?
Reparatur und Freischneiden etc. von Hochsitzen werden doch grundsätzlich in wildfremden Revoeren und ohne jeden Bezug zur Jagdausübung rein zwecks allgemeiner Freizeitbeschäftigung vorgenommen.
 
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Na klar, wer kennt es nicht ?
Reparatur und Freischneiden etc. von Hochsitzen werden doch grundsätzlich in wildfremden Revoeren und ohne jeden Bezug zur Jagdausübung rein zwecks allgemeiner Freizeitbeschäftigung vorgenommen.

Das mit dem Bezug zur Jagdausübung habe ich in meinem o.a. Beispiel dargestellt. Das kann man eigentlich nicht missverstehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Das ist so!

Wenn Du weitergehenden Versicherungsschutz willst, dann brauchst Du eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Die sind allerdings nicht ganz einfach zum Zahlen zu bewegen, sprich die zappeln noch mehr rum, damit sie die auf Gliedertaxe runtergerechneten Rentenansprüche nicht zahlen müssen.

Gliedertaxe = Unfallversicherung und nicht BU-Versicherung. :sleep:
 
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"... Diese Tätigkeit muss sich jedoch von der Jagdausübung und den als Gegenleistung vereinbarten Pflichten als Begehungsscheininhaber klar abgrenzen lassen. ..."

Und oft sagen diverse Formulierungen im BGS oft aus dass, evtl. zusätzlich zum (Hege-)Beitrag auch Reviertätigkeiten gefordert werden.
Wenn ja = BG-Versicherungsschutz nicht vorhanden.
 

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