Deutschland Jagdgast mit Schriftstück statt Begehungsschein

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:rolleyes:

Einfach mal im Gesetz lesen und einige Beiträge werde überflüssig.
Post bitte mal den Abschnitt den du meinst.
Mich interessiert die Frage schon, da ich auch schon Verträge vor hatte, in denen es hieß ein ent- und ein unentgeltlicher BGS. Es wurde dort aber nicht näher auf Jagdgäste eingegangen und die Frage kam dann auf, wie wir mit mehr Gästen verfahren würden.
 
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Ich saß auch als Gast schon allein. Nehmen wir mal an ein Richter müsste so was entscheiden, wie definiert man Jagdgast im Vergleich zu BGS?
Auf der DJ bist Du ja auch Jagdgast und kein Begehungsscheininhaber, außerdem is der Pächter dabei.
Deine Ausbildung ist doch noch nicht so lange her? Die genauen Formulierungen weichen je nach BL etwas ab, aber der Faden wäre mit gesundem Menschenverstand obsolet...
 
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Auf der DJ bist Du ja auch Jagdgast und kein Begehungsscheininhaber, außerdem is der Pächter dabei.
Deine Ausbildung ist doch noch nicht so lange her? Die genauen Formulierungen weichen je nach BL etwas ab, aber der Faden wäre mit gesundem Menschenverstand obsolet...
Ich finde es gut, dass der Unterschied für euch, auch wenn eure Ausbildung noch im letzten Jahrtausend statt fand, so präsent ist. Mir ist der Unterschied nicht klar.
Wann ist jemand Gast wann BGS Inhaber worin unterscheiden sie sich juristisch (darum ging es doch oder) genau? Ich könnte es auch googlen aber hier scheint ja alles immer so klar und juristisch eindeutig zu sein, dass ich mir das sparen kann :cool:
 
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Ich finde es gut, dass der Unterschied für euch, auch wenn eure Ausbildung noch im letzten Jahrtausend statt fand, so präsent ist. Mir ist der Unterschied nicht klar.
Wann ist jemand Gast wann BGS Inhaber worin unterscheiden sie sich juristisch (darum ging es doch oder) genau? Ich könnte es auch googlen aber hier scheint ja alles immer so klar und juristisch eindeutig zu sein, dass ich mir das sparen kann :cool:
Ein Jagdgast jagt aufgrund einer Jagdeinladung (mündlich oder schriftlich). Ein Begehungsscheininhaber jagt aufgrund eines Begehungsschein (entgeldlich oder unentgeldlich).
 
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Den obigen "Ortsbezug" (Deutschland) - und den Hinweis auf das BUNDESjagdgesetz hast Du aber schon gelesen???
Wen interessiert da bitte irgendeine regelung aus Hintertupfing?
Weil der konkrete Ort nicht genannt wurde, es in vielen Rechtskreisen keine bundeseinheitliche Regelung gibt und mindestens einer der beiden Schreiberlinge der von Dir teilzitierten Konversation ein Bayer zu sein scheint...
 
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:rolleyes:

Einfach mal im Gesetz lesen und einige Beiträge werde überflüssig.
Das ist richtig.👍
Mal für mich Thüringen soviel. Als erstes ist bei uns im Bundesland die Zahl der BGS an die Größe des Pachtgebietes gebunden also nix mit 350 ha gleich 5 BGS .Entgeldliche sind bei der UJ sowie bei den Jagdgenossen zu genehmigen, Unendgeldliche nur bei den Jagdgenossen. Jagdgäste kann ich einweisen wo sie jagen können muß aber nicht mit anwesend sein ,bin aber ständig erreichbar.
Also einfach ins jeweilige Gesetz schauen und viele Fragen sind überflüssig.

Gruß Seppel
 
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Das, wäre in einem Revier mit nur 2 Scheinen aber dann schon doof, wenn es mehr als 2 Teilnehmer bei der DJ sind?!?
 
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Ja, Ja. Und wenn die treusorgende Ehefrau vor der Wäsche eine vergessene Patrone aus der Jagdhose fischt. Oder gar eine Patrone auf der Rückfahrt unter den PKW-Sitz kullert und dort verbleibt. Dann endet die waffenrechtliche Zuverlässigkeit. Dann sind die Waffen einzuziehen und die Pacht erlischt. Das muß so sein. Weil, so steht es im Gesetz. Und wer das anders sieht, der ist per se unzuverlässig und erweist der Jagd wieder mal einen Bärendienst. Ironie-Ende.

Seit ihr euch alle über diese Gefahren praktizierter Jagdausübung im Klaren? Ich bewundere Jäger wie den damischen Saujäger dafür, mit so einer Haltung überhaupt noch jagen zu gehen. Ich glaube, ich würde mich bei den mannigfaltigen Gefahren zu Rechtsverstößen nicht mehr aus dem Haus trauen.

Ich sehe das alles deutlich entspannter. Und ja, Vertrag ist Vertrag. Aber ich kann auch den mutmasslichen Willen der Jagdgenossen interpretieren. Wenn ich denen erzähle: Ja, leider habe ich für die Betreuung eines nahezu 1000 Hektar Feldrevieres nicht die Zeit wie es erforderlich wäre. Und leider kann ich nur 2 Begeher haben. Die zudem beruflich ebenfalls stark eingespannt sind. Aber das macht ja nix. Wir haben ja eine Wildschadensausgleichskasse. Und bereits in 4 Jahren ist Neuverpachtung. Da werde ich dann darauf drängen, vielleicht 3 oder gar 4 Begehungsscheine ausstellen zu dürfen. Das wird dann hoffentlich genügen. Vielleicht. Die würden mich zurecht fragen ob ich noch ganz sauber bin.

Und wenn ich die Stadt als Verpächter mit so einem Ansinnen belästige. Und darauf bestehe, dass die Jagdgenossen einberufen werden und der Vertrag neu gefasst wird. Dann bin ich als Spinner und Querulant bei denen untendurch.

So wie es Äsungsfläche gesagt hat, als Nebenabrede, wäre es für mich noch hinnehmbar. Oder wie Degerl: Bei der nächsten Neuverpachtung auf Streichung der Begrenzung hinwirken. Aber für Aktionismus gibt es keinen Anlass . Ich bin (zusammen mit meinem Mitpächter) verantwortlich. Bei mir geht derjenige raus dem ich das erlaube. Da lasse ich mir nicht reinreden. Dafür bewirtschafte ich (zusammen mit meinen von mir ausgewählten Mitjägern) das Revier ordentlich, halte den Verbiß im Zaum sowie die Wildschäden niedrig, entsorge (auch nicht alleine) freiwillig das Unfallwild etc. Und weiß den Verpächter auf meiner Seite. Weil genau das wird von mir als Pächter erwartet. Und es wird von einem Pächter auch erwartet, dass er das organisieren kann.

Und wenn ich diese Spielräume nicht mehr habe könnte. Dann wäre es das für mich. Dann gehe ich als Begeher zum Staat. Es ist eben auch eine Frage der Persönlichkeit.

Respekt, Deine "Persönlichkeit" berechtigt Dich also über einen Teil der bestehenden Gesetze zu stehen? :oops:
Vorschlag: Drucke beide Beiträge aus, gehe damit zur zuständigen UJB und teile ihnen Deine genasnnte Verfahrensweise in dieser Angelegenheit mit.
Desweiteren erkläre dies auch der für Dich zuständigen Waffenbehörde.
Wundere Dich aber nicht, wenn bei beiden Behörden leise Zweifel an Deiner Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung angenommen werden. :D

Dieser Faden ist wieder "Wasser auf die Mühlen" derer, die den Jägern permanent Mißachtung bestehender Gesetze bzw. Gesetzesbruch vorwerfen. 🤮
 
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Ich teile eure Einschätzung.

Deshalb dieses Thema, um die Pächter und die "Begeherseite" mit euren Erfahrungen zu beleuchten. Vielen Dank für eure Meinungen.

Wenn ich einer der Pächter wäre, dann wäre der Weg zur Jagdgenossenschaft mit Bitte um Anpassung des Vertrags auf der gemeinsamen Tagesordnung.

Bin gespannt, was aus der Geschichte wird.

Dies bedeutet eine ordentliche Versammlung der Jagdgenossen (Jagdversammlung) mit Tagesordnungspunkt in der Einladung, Abstimmung und Genehmigung des Pachtvertrags durch die UJB.
 
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Respekt, Deine "Persönlichkeit" berechtigt Dich also über einen Teil der bestehenden Gesetze zu stehen? :oops:
Vorschlag: Drucke beide Beiträge aus, gehe damit zur zuständigen UJB und teile ihnen Deine genasnnte Verfahrensweise in dieser Angelegenheit mit.
Desweiteren erkläre dies auch der für Dich zuständigen Waffenbehörde.
Wundere Dich aber nicht, wenn bei beiden Behörden leise Zweifel an Deiner Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung angenommen werden. :D

Dieser Faden ist wieder "Wasser auf die Mühlen" derer, die den Jägern permanent Mißachtung bestehender Gesetze bzw. Gesetzesbruch vorwerfen. 🤮
Meine Persönlichkeit "berechtigt" mich zu gar nichts. Ich nehme mir nur einige Dinge heraus die ich Kraft des bloßen Nachdenkens für gut und richtig befinde. Das ist die mir gemäße Art. Manchmal setzt man mir Grenzen, manchmal muss ich die Scheiße fressen die man mir vorsetzt.
Ich versuche aber, mich mit erkennbarem Quatsch so wenig wie möglich zu beschäftigen.
Jeder wie er mag. Sapere aude.
 

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