steht so im Gesetz.Kannst du mal den Paragraphen raussuchen wo das so steht wie du sagst?
Jeder einenes geht um die zulässige Zahl von Pächtern, also sind 3 Jagderlaubnisse auszustellen. Diese sind einvernehmlich zu erteilen. Viel Spaß dabei
Nö.steht so im Gesetz.
Bis 300ha dürfen max zwei Pächter benannt werden. Für jede angefangene 150ha drüber darf einer mehr pachten.
Sollte von der Mindestanzahl an Pächtern, also 2, nach unten abgewichen werden, müssen dafür Jagderlaubnisse ausgefertigt werden.
Zu dritt seid ihr doch nicht unter der Mindestzahl?
nee geht schon um die Mindestzahl, also wie viele Pächter mindestens nötig sind das Revier mit 1000 ha zu pachten. Um den Fall konkreter zu machen habe ich ja schon gesagt, es sind aktuell 3 Pächter. Reichen dann diese 3 Pächter oder müssen noch weitere Pächter oder Begeher dazu?Falsch! Lese- und Denkfehler Deinerseits! Es geht nicht um die "Mindestzahl" (die liegt nämlich für 1000 ha bei eins!), sondern um die "zulässige" Zahl - und das sind für 1000 ha sechs.
Ergo liegt die Zahl der auszugebenden JES zwischen fünf (ein Pächter) und null (sehs Pächter).
Falsch! Lese- und Denkfehler Deinerseits! Es geht nicht um die "Mindestzahl" (die liegt nämlich für 1000 ha bei eins!), sondern um die "zulässige" Zahl - und das sind für 1000 ha sechs.
Ergo liegt die Zahl der auszugebenden JES zwischen fünf (ein Pächter) und null (sehs Pächter).
nicht ganz richtig - Bis 300 ha darf ein Pächter alleine pachten und muss für jede vollen 150ha darüber einen Begehungsschein vergeben. Es geht um Jagdrecht NRWBis 300ha dürfen max zwei Pächter benannt werden. Für jede angefangene 150ha drüber darf einer mehr pachten.
Sollte von der Mindestanzahl an Pächtern, also 2, nach unten abgewichen werden, müssen dafür Jagderlaubnisse ausgefertigt werden.
Zu dritt seid ihr doch nicht unter der Mindestzahl?
Feld/Wald? was für Früchte und welche vorkommenden Wildarten. 300 Ha allein ordentlich zu bejagen ist schon kaum möglich, jedenfalls nicht, wenn man noch berufstätig ist.
ja stimmt sehr missverständlich. Hintergrund ist, das in NRW viele Jäger mit wenig Fläche zurechtkommen müssen. Damit möglichst viele auch eine Jagdgelegenheit bekommen, wurde diese Regelung eingeführt.Ja, jetzt wo du es sagst.Sorry. Merkwürdig verklausuliert.
Wie kommt man auf so einen Schxx.
nee geht schon um die Mindestzahl, also wie viele Pächter mindestens nötig sind das Revier mit 1000 ha zu pachten. Um den Fall konkreter zu machen habe ich ja schon gesagt, es sind aktuell 3 Pächter. Reichen dann diese 3 Pächter oder müssen noch weitere Pächter oder Begeher dazu?
Klar ist ja, wenn ich das Revier alleine pachten würde, müsste ich 4 Begehungsscheine ausstellen. 300ha + 4 x 150 =900 (die übrigen 100ha zählen nicht mehr mit) Frage ist ja dann noch ob für die jew. 150 ha Fläche ein Begeher gleich wie ein Pächter gerechnet wird.
nicht ganz richtig - Bis 300 ha darf ein Pächter alleine pachten und muss für jede vollen 150ha darüber einen Begehungsschein vergeben. Es geht um Jagdrecht NRW
Das bedeutet ich darf alleine 449,9 ha pachten, ohne einen Begehungsschein ausstellen zu müssen. Da es um ein 1000ha Revier geht wäre also die Mindestzahl der Begehungsscheine 4
Die Frage ist wie sieht es aus wenn es statt der Begeher Pächter sind?