[NRW] reichen 3 Pächter um ein 1000 ha Revier zu pachten ohne Begehungsscheine vergeben zu müssen?

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Dann stellt man halt der Form halber aus und gut ist... Jagen müssen die ja nicht.
 
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es geht um die zulässige Zahl von Pächtern, also sind 3 Jagderlaubnisse auszustellen. Diese sind einvernehmlich zu erteilen. Viel Spaß dabei :)
 
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Bis 300ha dürfen max zwei Pächter benannt werden. Für jede angefangene 150ha drüber darf einer mehr pachten.
Sollte von der Mindestanzahl an Pächtern, also 2, nach unten abgewichen werden, müssen dafür Jagderlaubnisse ausgefertigt werden.
Zu dritt seid ihr doch nicht unter der Mindestzahl?

Falsch! Lese- und Denkfehler Deinerseits! Es geht nicht um die "Mindestzahl" (die liegt nämlich für 1000 ha bei eins!), sondern um die "zulässige" Zahl - und das sind für 1000 ha sechs.

Ergo liegt die Zahl der auszugebenden JES zwischen fünf (ein Pächter) und null (sehs Pächter).
 
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Falsch! Lese- und Denkfehler Deinerseits! Es geht nicht um die "Mindestzahl" (die liegt nämlich für 1000 ha bei eins!), sondern um die "zulässige" Zahl - und das sind für 1000 ha sechs.

Ergo liegt die Zahl der auszugebenden JES zwischen fünf (ein Pächter) und null (sehs Pächter).
nee geht schon um die Mindestzahl, also wie viele Pächter mindestens nötig sind das Revier mit 1000 ha zu pachten. Um den Fall konkreter zu machen habe ich ja schon gesagt, es sind aktuell 3 Pächter. Reichen dann diese 3 Pächter oder müssen noch weitere Pächter oder Begeher dazu?

Klar ist ja, wenn ich das Revier alleine pachten würde, müsste ich 4 Begehungsscheine ausstellen. 300ha + 4 x 150 =900 (die übrigen 100ha zählen nicht mehr mit) Frage ist ja dann noch ob für die jew. 150 ha Fläche ein Begeher gleich wie ein Pächter gerechnet wird.
 
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Falsch! Lese- und Denkfehler Deinerseits! Es geht nicht um die "Mindestzahl" (die liegt nämlich für 1000 ha bei eins!), sondern um die "zulässige" Zahl - und das sind für 1000 ha sechs.

Ergo liegt die Zahl der auszugebenden JES zwischen fünf (ein Pächter) und null (sehs Pächter).

Ja, jetzt wo du es sagst.Sorry. Merkwürdig verklausuliert.

Wie kommt man auf so einen Schxx.
 
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Bis 300ha dürfen max zwei Pächter benannt werden. Für jede angefangene 150ha drüber darf einer mehr pachten.
Sollte von der Mindestanzahl an Pächtern, also 2, nach unten abgewichen werden, müssen dafür Jagderlaubnisse ausgefertigt werden.
Zu dritt seid ihr doch nicht unter der Mindestzahl?
nicht ganz richtig - Bis 300 ha darf ein Pächter alleine pachten und muss für jede vollen 150ha darüber einen Begehungsschein vergeben. Es geht um Jagdrecht NRW

Das bedeutet ich darf alleine 449,9 ha pachten, ohne einen Begehungsschein ausstellen zu müssen. Da es um ein 1000ha Revier geht wäre also die Mindestzahl der Begehungsscheine 4
Die Frage ist wie sieht es aus wenn es statt der Begeher Pächter sind?
 
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Ja, jetzt wo du es sagst.Sorry. Merkwürdig verklausuliert.

Wie kommt man auf so einen Schxx.
ja stimmt sehr missverständlich. Hintergrund ist, das in NRW viele Jäger mit wenig Fläche zurechtkommen müssen. Damit möglichst viele auch eine Jagdgelegenheit bekommen, wurde diese Regelung eingeführt.
 
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nee geht schon um die Mindestzahl, also wie viele Pächter mindestens nötig sind das Revier mit 1000 ha zu pachten. Um den Fall konkreter zu machen habe ich ja schon gesagt, es sind aktuell 3 Pächter. Reichen dann diese 3 Pächter oder müssen noch weitere Pächter oder Begeher dazu?

1. Dem LJG NRW liegt das Bundesjagdgesetz zugrunde - und dort wird die Höchstfläche für EINEN Pächter auf 1000 ha begrenzt. Die MINDESTfläche liegt bei 75 ha (EJB) oder 250 ha (GJB)
§ 11 Abs. 1 LJG NRW beschränkt dagegen die HÖCHSTzahl der Pächter auf der gegebenen Fläche (bis 300 ha - max. zwei, dann in 150er-Schritten plus max. ein weiterer Pächter.
Ergo: 1000 ha = max. sechs Pächter; wenn weniger => Vergabe von BGS in der Anzahl bis die Max.zahl Pächter erreicht ist.

Klar ist ja, wenn ich das Revier alleine pachten würde, müsste ich 4 Begehungsscheine ausstellen. 300ha + 4 x 150 =900 (die übrigen 100ha zählen nicht mehr mit) Frage ist ja dann noch ob für die jew. 150 ha Fläche ein Begeher gleich wie ein Pächter gerechnet wird.

Falsch! Wenn Du alleine pachtest, musst Du FÜNF BGS ausstellen (weil für die ersten 300 ha grundsätzlich ZWEI Pächter erlaubt sind.
 
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nicht ganz richtig - Bis 300 ha darf ein Pächter alleine pachten und muss für jede vollen 150ha darüber einen Begehungsschein vergeben. Es geht um Jagdrecht NRW

Das bedeutet ich darf alleine 449,9 ha pachten, ohne einen Begehungsschein ausstellen zu müssen. Da es um ein 1000ha Revier geht wäre also die Mindestzahl der Begehungsscheine 4
Die Frage ist wie sieht es aus wenn es statt der Begeher Pächter sind?

s.o. - bis 300 ha DÜRFEN zwei pachten.

Wenn es bei 1000 ha sechs Pächter sind, MUSS kein BGS ausgestellt werden.
 
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