Munition Privat kaufen/verkaufen?

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30 Jun 2013
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Servus, mal wieder ne Frage in die Runde. Was muss ich beachten, wenn ich Munition von Privat kaufe oder verkaufe?
Danke.
MfG.
 
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30 Jun 2013
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Dass der Erwerber eine dementsprechende waffenrechtliche Erlaubnis hat.
Entweder JS für LW-Munition oder Munitions-EWB in der WBK bei KW und falls es ein SpoSchü ist, braucht er diese natürlich auch für LW.
Ok, ist mir bekannt. Aber macht man das wie bei einem Waffenverkauf mit schriftlicher Überlassung/Kaufvertrag?
MfG.
 
G

Gelöschtes Mitglied 25437

Guest
Da wäre der gültige! Jagdschein die Erwerbserlaubins.

edit: pingi war schneller
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
G

Gelöschtes Mitglied 25156

Guest
Der Jagdschein ist Deine Erwerbsberechtigung:)
Den mußt Du mir zeigen, wenn Du Munition von mir haben willst haben willst:)
Bekommst ein Fleißbildchen.
290px-Fleisskaertchen.JPG
 

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