[Bayern] Die "Schalldämpfer-Erlaubnis" gilt für wen genau?

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Die Erteillung einer "Ausnahme vom Verbot der Verwenung von Jagdlangwaffen mit Schalldämpfern bei der befugten Jagdausübung im Gebiet des Freistaates Bayern" gilt ja für die jeweilige Persone mit gültigem Jagdschein. Damit ist auch das Übungsschießen oder Einschießen, z.B. auf dem Schießstand, abgedeckt.

rein fiktiv gefragt und alles in Bayern:

1. Nun möchte ein mich begleitender, 16-jähriger Inhaber eines Jugendjagdscheins meine Jagdlangwasser mit Schalldämpfer auf dem Schießstand probieren/testen. Darf er das, nachdem er eine solche Erteilung einer "Ausnahme vom Verbot..." nicht hat?

2. Würde ein erwachsener Jäger, der diese Erteilung einer "Ausnahme..." nicht hat und in Bayern wohnt, auch probieren dürfen oder nicht?

3. Würde ein in NRW lebender, erwachsener Jäger meine Waffe auf dem Schießśtand mit Schalldämpfer schießen dürfen, wenn er keine deraritge Erlaubnis hat?

4. Würde ein 15-jähriger, der keinen Jagdschein hat, auf dem Schießstand mit Schalldämpfer probieren dürfen?

5. Dürfte ich meinen Nachbarn, der erwachsen ist und keinen Jagdschein hat, auf dem Schießstand mit Schalldämpfer schießen lassen?

Da ich nie vor diese Frage gestellt wurde, frage ich mich eben jetzt. Da diese "Erlaubnis" personenbezogen ist, sehe ich das etwas konservativ und würde die Waffen mit Schalldämpfer vorerst nicht zum Schießen auf dem Schießstand übergeben. Oder ist es auf dem Schießstand egal, da dort auch Personen ohne waffenrechtliche Erlaubnis Schusswaffen ausleihen können und dazu eben auch Schalldämpfer gehören, weil den Schusswaffen gleich gestellt?
 
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Deine Waffe ist ja auch auf Dich in der WBK eingetragen, sehe da keinerlei Unterschied beim Schalldämpfer. Kann man jetzt natürlich 20 Seiten über kleingedrucktes diskutieren, was bestimmt passieren wird, aber im Endeffekt wird’s keinen jucken ob Du die Waffe jemandem mit oder ohne Schalldämpfer gibst...wenn ich die Waffe mit Leihschein jemandem ausleihe ist da ja auch mein Schalldämpfer drauf...
 
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Die Ausnahmegenehmigung ist in Bayern doch nur für die Jagdausübung selber -also rein jagdrechtlich- erforderlich. Für den Schießstand spielt das Jagdrecht aber keine Rolle, sondern nur das WaffG. Also dürfte doch nur § 13 Abs. 8 S. 2 WaffG einschlägig sein. Der SD darf demnach für das jagdliche Übungsschießen genutzt werden.

Somit sollten Nr. 1, 2 und 3 gar kein Problem darstellen. Bei Nr. 4 & 5 ist halt die Frage, ob Personen ohne Jagdschein von der Definition her überhaupt "jagdliches Übungsschießen" durchführen können.

Bei Nr. 4 ist aber zwingend zu beachten, dass Personen unter 18 so oder so gar nicht mit Großkaliberwaffen schießen dürfen, sondern nur KK (.22lr) und Einzelladerflinten bis Kal. 12, also die Waffen der "olympischen Disziplinen" (§ 27 Abs. 3 WaffG) und je nach Alter zudem eine Aufsicht mit JuBaLi anwesend sein muss!

GK unter 18 geht ausschließlich für Inhaber von Jugendjagdscheinen und Personen in der Vorbereitung auf die Jägerprüfung (§ 27 Abs. 5 WaffG).
 
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Ihr braucht in Bayern für SD noch Ausnahmegenehmigungen?

Ja. Das Verbot für die Jagd mit Schalldämpfer steht nach wie vor im Jagdgesetz im Bayern.
Daher wird über Ausnahmegenehmigung die Erlaubnis erteilt.

Insofern ist die Threadfrage berechtigt. Wer die Genehmigung nicht hat, der hat auch kein Bedürfnis.
Der Schießstand ist halt wieder eine andere Sache. Ich würd die Frage auf der zuständigen Behörde stellen. So ungewöhnlich ist das ja nicht, dass man auf dem Schießstand jemand probieren lassen würde - oder gar bittet ein paar Schuss zu machen wenn man den Grund für schlechte Schüsse bei sich selber vermutet.
 
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Ohne jetzt in das BayJG zu schauen würde ich rein gefühlsmäßig behaupten, dass der Gebrauch einer SD-Waffe bei der Jagd demjenigen vorenthalten bleibt, der die Genehmigung dafür hat.

Auf dem Schießstand als "nicht elitärer" die Waffe eines anderen (mit SD) zu benutzen, dürfte unschädlich sein, da ja die grundsätzliche waffenrechtliche Erlaubnis "de lege lata" vorliegt und keine Jagd ausgeübt wird

Justmy2cents.
 
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Ich bin mir da nicht sicher. Umso mehr würde ich es begrüßen wenn nach einer Anfrage die erteilte Auskunft hier gepostet würde.

Der Schießstand-Besuch wird ja auch mit einem Bedürfnis begründet. Zumindest was die Versicherung angeht sollte man das im Hinterkopf haben.
 
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Mhh, es kann sein, dass das WaffG die bayrische Ausnahmegenehmigung teilweise (bzgl. des Schießstandes) überholt hat. Aber jagdrechtlich braucht es hier in Bayern eine Ausnahmegenehmigung, auch und insb. für Nicht-Bayern. Diese haben manche Landkreise allerdings auch als Allgemeinverfügung erteilt - das ist aber von Landkreis zu Landkreis verschieden, also Obacht !
 
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„Bayern“ ist in dem Fall aber auch relativ - es gibt „etliche“ (vllt. sogar die Mehrzahl?) Landkreise, in denen über eine Allgemeinverfügung die jagdrechtliche Freigabe erteilt wurde.

Edit: 10 Sekunden zu langsam 😅
 
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GK auf Schießstand mit 15/16 ohne Jagdschüler oder Jugendjagdschein-Inhaber zu sein, ist eh schwierig. WaffG im Hinblick auf Jugendliche beachten ! Insbesondere, falls überhaupt erlaubt, in Hinblick auf die besondere Befähigung der Aufsicht für Jugendliche und die möglicherweise notwendige Anwesenheit von Erziehungsberechtigten.
 
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