Aufbewahrungskontrolle durch die Waffenbehörde.

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Da aktuell im Bereich OWL (Ostwestfalen Lippe) verstärkt Kontrollen der vorgeschriebenen Waffenaufbewahrung stattfinden sollen, habe ich da mal zwei Fragen.

Wie viele Kontrolleuren muss ich den Zutritt zum Aufbewahrungsbereich gewähren? (Die sind bei einem Bekannten zu viert aufgelaufen)
Darf ich den Vorgang der Kontrolle auf Video dokumentieren? Waffenschrank steht in meinem Arbeitszimmer welches natürlich im Haus ist. Könnte ja sein das ich aus Sicherheitsempfinden da eine Überwachungskamera habe, oder im Falle der Kontrolle mal Handy oder GoPro aktiviere.

Bitte auf die genannten Fragen antworten, dass ich die in bestimmten Situationen oder Zeiten gar nicht reinlassen muss ist mir bekannt. Legitimation werde ich auch klären. Grundsätzlich habe ich auch nichts gegen eine Kontrolle einzuwenden, solange diese Rechtskonform ist.
 
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es muss verhältnismäßig sein. 1 : 4 halte ich für übertrieben und muss ich nicht dulden. Vor allem müssen die in keinen anderen Raum als dem Aufbewahrungsraum hinein. Vor der Türe warten lassen mit der Ansage, ich bereite die Kontrolle vor und lasse sie denn in ein paar Minuten hinein.... das geht mit 2 Leuten vielleicht noch gesittet ab, aber wenn ich da 4 Kontrolleure um mich herumspringen habe, so habe ich keine Kontrolle darüber. Also bleiben 2 vor der Türe stehen!
 
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Mhh.

1) Es ist ja ein gesetzlich legitimierter Grundrechtseingriff. Nichtdestotrotz oder gerade deswegen muss dieser verhältnismäßig, also geeignet, erforderlich und angemessen sein. Um es vorweg zu nehmen: Es steht nirgendswo gesetzlich normiert eine Anzahl an Leuten.

Geeignet ist mindestens eine Amtsperson. Reicht ja, um die Umstände mit den einschlägigen Vorschriften abzugleichen.

Erforderlich sind jedoch mindestens zwei Leute - bei einem könntest du ja im Nachgang was anderes behaupten als der Kontrolleur, dann stünde Aussage gegen Aussage. Der Zweck der Maßnahme wäre damit nicht erfüllt.

Dann die Sache mit der Angemessenheit. Das ist schon etwas difficiler. Angemessen ist eine Maßnahme, wenn die Vorteile über die Nachteile (des Betroffenen) überwiegen. Hierzu muss man beide Rechtsgüter - Schutz der Allgemeinheit und Unverletzlichkeit der Wohnung - gegeneinander abwägen.

Hierüber lässt sich vortrefflich streiten, ob jetzt 2, 3, 4 oder 15 Mann einrücken dürfen. Unangemessen ist meiner Meinung nach z. B. definitv ein Praktikant, sollte der mitgenommen werden. Bei einem Azubi sieht es meiner Einschätzung nach anders aus, er muss es ja lernen.

Ob jetzt vier Leute angemessen sind mag eine Einzelfallentscheidung sein. Wenn ich zu Hause 300 Waffen besitze kann eine Prüfung mit zwei Leuten sicherlich länger dauern. Du kannst dann schon einmal den Grill anwerfen. ;) Habe ich jedoch nur eine Plempe im Schrank stehen sollten zwei Personen genügen. Wie geschrieben, Einzelfallabwägung.

Im übrigen ist das Stichwort "Eigensicherung" kein Argument für eine Verschärfung einer Maßnahme - sofern nicht ausdrücklich gesetzlich normiert.

2) Da behaupte ich, ein ganz entschiedenes Nein! antworten zu dürfen. Auch Amtspersonen haben ein Recht auf ihr eigenes Bild, die Ausnahmen nach § 23 KunstUrhG greifen nicht. Im Zweifel kannst du ja auf einen Zeugen (Lebensgefahr, Nachbarn) bestehen.

So weit meine ganz persönliche Auffassung.

Waidmannsheil
 
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In Deinen Privaträumen kannst Du filmen bis der Arzt kommt, nur sollten / müssen (?) alle Akteure das wissen. Ist ja nur für den privaten Gebrauch.

Bei mir war nur einer und ich bin der Meinung, dass das auch für eine verdachtsunabhängige Kontrolle ausreicht. Die stehen sich eh nur im Weg und in CORONA Zeiten glaube ich auch nicht das ein Manschaftswagen vorfährt. Kannst ja ein wenig husten und schnäuzen, dann sind die schneller weg wie sie gekommen sind.

Ich würde, mit dem Hinweis auf CORONA, die Kontrolle auf unbestimmte Zeit verschieben, freundlich aber bestimmend.

Nimm die Verschlüsse und Magazine raus, dann bist Du auf der sicheren Seite, egal ob Du es musst oder nicht.
 
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Gelöschtes Mitglied 16028

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Da aktuell im Bereich OWL (Ostwestfalen Lippe) verstärkt Kontrollen der vorgeschriebenen Waffenaufbewahrung stattfinden sollen, habe ich da mal zwei Fragen.

Wie viele Kontrolleuren muss ich den Zutritt zum Aufbewahrungsbereich gewähren? (Die sind bei einem Bekannten zu viert aufgelaufen)
Darf ich den Vorgang der Kontrolle auf Video dokumentieren? Waffenschrank steht in meinem Arbeitszimmer welches natürlich im Haus ist. Könnte ja sein das ich aus Sicherheitsempfinden da eine Überwachungskamera habe, oder im Falle der Kontrolle mal Handy oder GoPro aktiviere.

Bitte auf die genannten Fragen antworten, dass ich die in bestimmten Situationen oder Zeiten gar nicht reinlassen muss ist mir bekannt. Legitimation werde ich auch klären. Grundsätzlich habe ich auch nichts gegen eine Kontrolle einzuwenden, solange diese Rechtskonform ist.
Fakt ist das du dich an die Coronaschutzverordnung halten musst die für deinen Landkreis gilt bei mir dürfte nur eine Person aus einem anderen Haushalt das Haus betreten
 
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Fakt ist das du dich an die Coronaschutzverordnung halten musst die für deinen Landkreis gilt bei mir dürfte nur eine Person aus einem anderen Haushalt das Haus betreten

Und genau diese Person sitzt gerade mit Deiner Frau in der Küche und quatscht. Wenn die dann weg ist, kann der Kontrolleur gern wiederkommen.

M.E. werden die Kontrollen zur Zeit ausgesetzt.
 
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4 Personen?
Coronaschutzverordnung?

Ich denke wenn man sich kooperativ zeigt ist es möglich, daß EINER von denen das Haus betritt (negativer Coronatest vorausgesetzt!).
Bei 2 und mehr verstößt du gegen die aktuellen Bestimmungen (zumindest bei uns).

Ja, du darfst filmen. Mußt die Akteure aber darauf aufmerksam machen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
4 Personen?
Coronaschutzverordnung?

Ich denke wenn man sich kooperativ zeigt ist es möglich, daß EINER von denen das Haus betritt (negativer Coronatest vorausgesetzt!).
Bei 2 und mehr verstößt du gegen die aktuellen Bestimmungen (zumindest bei uns).

Ja, du darfst filmen. Mußt die Akteure aber darauf aufmerksam machen.
Ja genau so ist das auch bei uns (y)
 

Wheelgunner_45ACP

Moderator
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4 Leute? Das sieht ja fast nach Beschäftigungstherapie aus, außer der zu Kontrollierende hat 50 oder mehr Waffen im Keller. Mein SB kam alleine, so viel dazu. Und als Jäger und Sportschütze hab ich nicht nur 10 Waffen. Sollte das wirklich kommen, würd ich vorab den Kontakt suchen. Einmal wegen der Anzahl der Leute und die mit der Bemerkung wegen Corona versuchen zu reduzieren. Da das eine Amtshandlung ist, gilt normalerweise die Beschränkung für Kontakte im privaten Bereich nicht. Das bitte nicht mischen!

Das Filmen würde ich dann beim Besuch selber ansprechen und mir von jedem eine entsprechende Bestätigung über den Hinweis unterschreiben lassen. Wer damit nicht einverstanden ist, kann gerne vor der Türe warten.
 
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prima gute Ansätze und Argumente. Corona hatte ich schon wieder außen vor :) kriege aber morgen den "first shot"
Unsere Sachbearbeiter kenne ich ja persönlich, da hätte ich jetzt keine Bedenken. Laut Gerücht sollen da aber auch Hilfskontrolleure unterwegs sein, da möchte ich mich absichern.
 
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Nur als kleine Anekdote aus - zugegeben - ganz anderen Zeiten.
Mein Vater, ein stadt - und behördenbekannter, langjähriger Jagdpächter wurde von der Waffenrechtsbehörde (Polizei) nach Terminabsprache besucht.
Er führte die Aufbewahrung vor; damals wurde Inhalt und Papier nicht abgeglichen, es ging nur um den Schrank.
Dann tranken sie gemeinsam ein Käffchen und tauschten sich über Jagdschutz und Wildunfälle aus. :LOL:
 
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