Hallo in die Runde,
ich habe folgende Frage:
Eine enge Freundin heiratet kommenden Samstag. Bei uns wird traditionsgemäß das Brautpaar um 6.00Uhr geweckt.
Da heute nicht mehr früher ist, und man in der Nachbarschaft auch bei uns in sehr ländlichem Raum heute mit allem rechnen muss, stellt sich die Frage, mit was wird geweckt/geschossen.
Eine Variante wäre eben eine Schreckschusswaffe. Geschossen werden würde auf dem Gründstück und somit befriedetem Bezirk des Brautpaars, was im Zweifel sicher ihre Zustimmung zu dem Ganzen geben würde, sollte es rechtlich dazu kommen bzw. notwendig werden.
Nun aber die Frage, wie ist denn die rechtliche Lage genau.
Meines Wissens darf eine Schreckschusswaffe besessen und transportiert werden von Personen Ü18.
Das abfeuern ist nur auf dem eigenen befriedeten Bezirk zugelassen, so lange keine Lärmbelästigung vorliegt.
Ich stelle mir folgenen Ablauf vor:
Mit dem Auto bis auf das Grundstück fahren --> Transport der SSW, rechtlich sauber für alle Ü18?
Abfeuern von 3 Schuss auf Grundstück --> ebenfalls zugelassen - bis auf Lärmbelästigung?
Die ganze Altion würde bei der Gemeinde angemeldet werden, welche dann die Notrufleitstelle informiert, sollte doch ein besorgter Anwohner Morgens den Notruf wählen.
Da ich ungern bei so einer Aktion meinen JS verlieren möchte die Frage, wäre das rechtlich so haltbar?
Danke, Grüße
ich habe folgende Frage:
Eine enge Freundin heiratet kommenden Samstag. Bei uns wird traditionsgemäß das Brautpaar um 6.00Uhr geweckt.
Da heute nicht mehr früher ist, und man in der Nachbarschaft auch bei uns in sehr ländlichem Raum heute mit allem rechnen muss, stellt sich die Frage, mit was wird geweckt/geschossen.
Eine Variante wäre eben eine Schreckschusswaffe. Geschossen werden würde auf dem Gründstück und somit befriedetem Bezirk des Brautpaars, was im Zweifel sicher ihre Zustimmung zu dem Ganzen geben würde, sollte es rechtlich dazu kommen bzw. notwendig werden.
Nun aber die Frage, wie ist denn die rechtliche Lage genau.
Meines Wissens darf eine Schreckschusswaffe besessen und transportiert werden von Personen Ü18.
Das abfeuern ist nur auf dem eigenen befriedeten Bezirk zugelassen, so lange keine Lärmbelästigung vorliegt.
Ich stelle mir folgenen Ablauf vor:
Mit dem Auto bis auf das Grundstück fahren --> Transport der SSW, rechtlich sauber für alle Ü18?
Abfeuern von 3 Schuss auf Grundstück --> ebenfalls zugelassen - bis auf Lärmbelästigung?
Die ganze Altion würde bei der Gemeinde angemeldet werden, welche dann die Notrufleitstelle informiert, sollte doch ein besorgter Anwohner Morgens den Notruf wählen.
Da ich ungern bei so einer Aktion meinen JS verlieren möchte die Frage, wäre das rechtlich so haltbar?
Danke, Grüße