Schreckschusswaffe - Frage zu konkretem Beispiel

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10 Aug 2017
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Danke, das bisher der hilfreichste Beitrag.

Besitzen wir automatisch auch den kleinen Waffenschein, auch wenn der nicht explizit vorliegt?
Oder muss der auch separat beantragt werden?
Der muss separat beantragt werden.
Meine mich da auch an einen Fall zu erinnern der für einen JS Inhaber schlecht ausging.
(ich sehe nur keinerlei Nutzen in einer Schreckschusswaffe)
 
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Beantrage eine Schießerlaubnis beim Zuständigem Ordnungsamt. Haben wir damals bei einem Forumsmitglied zu seiner Verehelichung auch gemacht; allerdings haben wir da mit Vorderlader geschossen. Das Ordnungsamt wollte zuerst nicht; allerdings gab es damals eine Lücke bei dem Neuen Waffenrecht wonach Böllerschießen nicht mehr Genehmigt; sondern nur noch Angezeigt werden muss... als Dankeschön vom Zuständigen Ordnungsamt dann Tatsächlich eine Schießerlaubnis Unentgeltlich im Schmuckrahmen für das Brautpaar vom Amt.


Zusätzliche Info an die Polizei das dann Ordnungsgemäs Geböllert wird und mann bitte die Vorderladerschützen nicht zur Abwendung einer Terroristischen Gefahr Vorsorglich als Ersatztaliban Füsiliert werden sollten wurden dankende von der Rennleitung aufgenommen, im Gegezuge haben wir den Jungs die für unsere Sicherheit Selbstlos aufkommen die ERwähnung in Dankesform im Nachtgebet abgekündigt....

In diesem Wortlaut wird das dann auch nicht Vergessen und die Diensthabenden Erinnern sich mit einem Grinsen im Gesicht daran.
 
Zuletzt bearbeitet:
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26 Mai 2016
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Der KWS ist im Jagdschein nicht eingeschlossen!

Einzig dann, wenn man im Revier unterwegs ist (bzw. auf dem Hin-/Rückweg) dürfen Schreckschusswaffen durch JS-Inhaber ohne KWS geführt werden (analog "normale" Jagdwaffen).

Sinn macht das ggf. zur Wildschadenabwehr oder Hundeausbildung.

Für alles andere benötigt auch ein Jagdscheininhaber zwingend einen KWS!
 
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Ich empfehle, das Brautpaar mit einem Frühstück ans Bett zu wecken......

...als nächste kommt einer die Idee, mit einem Feuerstoß aus der MP zum Geburtstag zu gratulieren.

Gruß

HWL
 
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Es gibt so viele Wege waffenrechtliche Probleme zu umschiffen und trotzdem zu knallen.
Ich kann Dir ein Gurkenglas Karbid abgeben oder ein paar Luftballons mit Propan-Sauerstoff füllen. Selbst mit zwei Brettern und einem Scharnier kann man knallen das einem die Ohren wegfliegen.
Warum willst Du Dir so etwas an die Backe binden. Vermutlich haben die meisten Deiner Kumpels max. ein kleines Bußgeld zu verlieren das man einfach auf alle umlegen könnte. Wenn Du Fehler machst wird es teuer und ekelig.
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Ich empfehle, das Brautpaar mit einem Frühstück ans Bett zu wecken......

...als nächste kommt einer die Idee, mit einem Feuerstoß aus der MP zum Geburtstag zu gratulieren.

Gruß

HWL

Alter Hut, frag mal nach Hochzeitskorso, Autokorso und den ,,richtigen" Beteiligten...
 
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Besitzen wir automatisch auch den kleinen Waffenschein, auch wenn der nicht explizit vorliegt?
Oder muss der auch separat beantragt werden?
Du darfst eine Schreckschusswaffe zu jagdlichen Zwecken im Revier führen, z.B. zur Hundeausbildung. Für alle anderen Fälle, wo du eine Schreckschusswaffe führen willst, brauchst du genauso einen kleinen Waffenschein wie alle anderen.
 
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ich weiß gar nicht was manche hier so haben.

Bei uns wird das Brautpaar traditionell mit Böllerschüssen und Marschmusik (bei ner Musikantenhochzeit) geweckt.
Je nachdem wie sie drauf sind um 05:00 oder 06:00 Uhr.

Danach gibt es ein zünftiges Weißwurstfrühstück mit und bei dem Brautpaar so dass die ersten Gäste den Rest des Tages nicht mehr mitbekommen :)

Geböllert wird traditionell mit Hand-, bzw. Schaftböller.
 

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