Unbewohntes Nebengebäude?

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Äh, der SB hat was? Genehmigt?

Vielleicht liege ich ja auch falsch, aber ich war und bin der Ansicht, dass der Waffenbesitzer lediglich den Nachweis erbringen muss, dass die Aufbewahrung vorschriftsgemäss erfolgt.

Das bedeutet nach meinem Verständnis, dass erstens die Waffen etc. und die Munition in entsprechend klassifizierten Behältnissen weggesperrt sind, zweitens die vom Hersteller des Behältnisses vorgesehene Anzahl der einsperrenden Waffen nicht überschritten wird und drittens das alles in den vom Waffenbesitzer besessenen Wohn- und/oder Geschäftsräumen (und nicht etwa im freistehenden Herzchen-Latrinenhäuschen) geschieht.

Genehmigt werden muss da gar nichts.

(Was mir jedoch nicht ganz klar ist: Ob man weitere Aufbewahrungsorte anzeigen muss.)
Doch, weil Wohnanschrift und Firmenanschrift verschieden sind. Habe jeweils 1er Schränke und kann sa meine Waffen dauerhaft lagern. Musste genehmigt werden, damit es bei einer Kontrolle keinen Ärger gibt. Muss dazu sagen, dass ich häufig von der Firma direkt zur Jagd gehe und manchmal auch nach der Jagd dann dort verbleibe.
 
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Doch, weil Wohnanschrift und Firmenanschrift verschieden sind. Habe jeweils 1er Schränke und kann sa meine Waffen dauerhaft lagern. Musste genehmigt werden, damit es bei einer Kontrolle keinen Ärger gibt. Muss dazu sagen, dass ich häufig von der Firma direkt zur Jagd gehe und manchmal auch nach der Jagd dann dort verbleibe.
3 Langwaffen hättest Du auch ohne Genehmigung in der Firma lagern können.
 
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Das Problem in deinem Fall dürfte das Gargentor sein. Nur Zugang vom Haus aus ist was Anderes und wäre ohne Probleme, da zum Haus gehörig.
 
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Hallo, gilt eine Garage, die über eine Tür mit dem Wohnhaus verbunden ist, als unbewohntes Nebengebäude?
Wie sieht es da mit Aufbewahrung von Waffe, Munition, Pulver aus?
Pulver in Garage ist nicht. Außenwand kann möglich sein, wenn mit SB abgesprochen.
Waffe/Munition ist möglich, aber nur wenn die genannte Verbindungstür da ist. Wenn kein Zugang von den Wohnräumen wird es als separates Nebengebäude gesehen.

Beides schon selber bei zuständiger Stelle erfragt.
Wenn der SB andere Ansichten hat wirds schwierig.
 
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Pulver in Garage ist nicht. Außenwand kann möglich sein, wenn mit SB abgesprochen.
Waffe/Munition ist möglich, aber nur wenn die genannte Verbindungstür da ist. Wenn kein Zugang von den Wohnräumen wird es als separates Nebengebäude gesehen.
Und was würde ein separates Nebengebäude dann bedeuten? ;)
Genau. Da gibts ja gar keine Vorgabe.
 
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Und was würde ein separates Nebengebäude dann bedeuten? ;)
Garage steht "frei" einzeln oder ist zwar "angebaut", hat aber keine Verbindungstür.

Wenn über die Verbindungstür ein direkter Anschluss ans Haus/ die Wohnräume da ist zählt die Garage nicht im Sinne der Threadfrage als unbewohntes Nebengebäude und man kann dort seinen Waffenschrank aufstellen.
Ist doch nicht schwer.
Ich hab das längst durchexerziert und auch gemacht. Ironische Kommentare zwecklos.
 
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Hast du hierzu evtl noch Quellverweise auf Verwaltungsvorschriften, Gesetze, bautechnische Definitionen?
Ich will mich da natürlich so gut es geht vorbereiten.
 
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Ich würde das sicherheitshalber pragmatisch angehen: Z. B. Einen 1er Schrank für bis zu 3 Langwaffen in diesem "Nebengebäude" (da darf dann auch Munition rein) und einen kleinen Pistolenschrank im Wohnhaus.
Allerdings gibt es ein anderes Problem: Im Prinzip darfst du in einer Garage nur Kfz und Autozubehör aufbewahren. Insofern müsste das Auto raus und der Raum umgewidmet werden.
So hart würde ich es nicht sehen, solange das Auto mit in der Garage steht und nicht, wie sonst üblich, draußen unter der Laterne, während die "Garage" der Hobbykeller oder noch schlimmer, Lager für die eigen Firma ist :)
 
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(Was mir jedoch nicht ganz klar ist: Ob man weitere Aufbewahrungsorte anzeigen muss.)
Ich habe es gemacht, da die beiden Aufbewahrungsorte 350km auseinanderliegen, da finde ich es schon sinnvoll, dass in der einen Wohnung im MFH, wo ein A/B mit einer Langwaffe und etwas Munition steht, die Behörde die anderen Waffen nicht suchen braucht.
 
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Und was würde ein separates Nebengebäude dann bedeuten? ;)
Genau. Da gibts ja gar keine Vorgabe.
"Separat" heisst "separiert" und das heisst wohl am einfachsten "abgetrennt", ich würde also eine räumliche Trennung annehmen wollen. Echte "Nebengebäude" dürften in der heutigen Zeit bei Neubauten sowieso kaum noch vorkommen, wo jeder qm Gold wert ist.

Ein Bekannter hat seinen Schrank genauso in der Garage im Haus, Garagentor nach vorn raus, Tür ins Haus. Der Schrank ist aber nochmal "versteckt" und nicht sofort zu erkennen. Er möchte vermeiden, dass der hohe Besuch der Behörde im Haus rumläuft.

Daraus jetzt ein "(separates und) dauerhaft unbewohntes Gebäude" zu konstruieren, wäre gewagt.
 

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