Zum wiederholten Male hatte ich eine „scharfe“ Drahtkastenfalle entdeckt und wollte bei der Polizei den Tatbestand der Wilderei anzeigen. Es ergab sich bei der Polizei, dass die Person bekannt ist und schon mehrfach deswegen auffällig wurde. Die Person hat keinerlei Ausbildung. Die Falle ist nicht registriert und ist in BW verboten. Laut Polizei und unterer Jagdbehörde liegt keine Wilderei vor, da die Frau nur Katzen zur Sterilisierung fangen will. Die Fallen wurden Wasserdurchläufen aufgestellt. Hier muss man mit Fuchs und Dachs rechnen, zumal jetzt Brut- Setzzeiten beginnen. Wie seht ihr das? Wenn ein Jäger so unterwegs wäre, würde er sicher Probleme bekommen.