Schadenersatz für erschossenen Jagdhund

G

Gelöschtes Mitglied 5390

Guest
von daher kann man nur sagen bei der Hundehalterin Gier Frist Hirn.
Ich hoffe das die Gerichtskosten, die sie jetzt tragen muss ein vielfaches betragen
Naja, bitte Fair bleiben. Da hat jemandseinen Jagdhund verloren und möchte nunmal Genugtuung. Ob verhältnismäßig steht auf einem anderen Blatt Papier....
 
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Vor einiger Zeit

gab es zunächst mal den Welpenpreis (=Vereinspreis, derzeit beim DJT etwa 750€) und für jede Prüfung 500€. Beim 2-jährigen Hund ZP I, ZP II, Brauchbarkeit, VSwP I, GP wenn‘s gut gelaufen ist.

Dazu kann man besondere Ausbildungskosten veranschlagen, z.B. wöchentlich zum Kurs gefahren (Zeit + km), Schleppenwild, Prüfungsgebühren.

Dann bist Du hier auf 3250 plus Km plus 150.

Die tollkühnen Behauptungen, dass der Einsatz eines schwarzen Hundes ohne Warnweste fahrlässig sei, sind ja wohl das Letzte! Gibt es ein Recht eines Jägers, einfach aufs „Schwarze“ zu ballern, ohne sich der Mühe zu unterziehen genau anzusprechen? Wenn taugliche, also fährtenlaute, Hunde dabei sind, muss jeder Schütze das mitbekommen oder er ist körperlich ungeeignet, die Jagd auszuüben. Tut er‘s trotzdem, handelt er grob fahrlässig. Mit den entsprechenden Konsequenzen für seine Zuverlässigkeit.

Wer einen ungeeigneten und ungeprüften Hund für die Drückjagd einsetzt, hat hier erst mal Pech gehabt und ist am Unglück fahrlässig beteiligt und bekommt weniger.

Gruß,

Mbogo
 
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Und diese diffamierende Aussage triffst Du weil?
Zu Allererst halten wir doch einmal fest: ein Satz mit einerm Fragezeichen am Ende, ist eine Frage.
Ok, kann ja sein, dass man das mit Schaum vorm Mund recht schnell übersieht..

Siehe Dein Posting #25
Deine Antwort erschien mir nämlich reichlich kindlich. Ich bin also von diffamieren weit weit weg.


Und weil ich auch von Fahrlässigkeit geschrieben hatte..

Achtung, es folgt zum wiederholten Male ein Zitat:

Oberlandesgericht Frankfurt schrieb:
....

Laut OLG handelt es sich dabei um einen fahrlässigen Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht. Bei dieser Sachlage hätte der Jäger nicht schießen dürfen.

Ich gehe für mich aus, dass der Richter alle Beweise und Sachverhaltsdarstellungen ausreichend gewürdigt hat.

Alles wird gut :)

Und somit ist es mir nur noch egal, ob einer einen Hund nieder macht, oder ein Pony, oder eine Kuh....
Jeder ist für seinen Schuss selbst verantwortlich!

blackbyrne schrieb:
....
....
Egal... "Nicht den Troll füttern", denke ich mir.
 
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Zu Allererst halten wir doch einmal fest: ein Satz mit einerm Fragezeichen am Ende, ist eine Frage.
Ok, kann ja sein, dass man das mit Schaum vorm Mund recht schnell übersieht..

Siehe Dein Posting #25
Deine Antwort erschien mir nämlich reichlich kindlich. Ich bin also von diffamieren weit weit weg.


Und weil ich auch von Fahrlässigkeit geschrieben hatte..

Achtung, es folgt zum wiederholten Male ein Zitat:



Ich gehe für mich aus, dass der Richter alle Beweise und Sachverhaltsdarstellungen ausreichend gewürdigt hat.

Alles wird gut :)

Und somit ist es mir nur noch egal, ob einer einen Hund nieder macht, oder ein Pony, oder eine Kuh....
Jeder ist für seinen Schuss selbst verantwortlich!
Was sollte der Richter bitte anderes feststellen als Fahrlässigkeit?
Sie ist die Grundvoraussetzung für die Verschuldensfähigkeit.
Das bedeutet, ohne Fahrlässigkeit hätte die Versicherung überhaupt nicht zahlen brauchen.
Offenbar ist auch nur eine einfache Fahrlässigkeit festgestellt worden.
 
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Was sollte der Richter bitte anderes feststellen als Fahrlässigkeit?
Sie ist die Grundvoraussetzung für die Verschuldensfähigkeit.
Das bedeutet, ohne Fahrlässigkeit hätte die Versicherung überhaupt nicht zahlen brauchen.
Offenbar ist auch nur eine einfache Fahrlässigkeit festgestellt worden.
Darum gings doch in dem Prozess überhaupt nicht...

Es ging einzig und alleine darum, dass die Klägerin die bereits bezahlte Entschädigung als zu niedrig empfand.

Lies doch einfach den verlinkten Artikel !!

Oder meinst du echt, dass man gleich vor eine Oberlandesgericht ziehen kann, wenn man nicht schon einige Instanzen vorher erfolglos war?
 
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Darum gings doch in dem Prozess überhaupt nicht...

Es ging einzig und alleine darum, dass die Klägerin die bereits bezahlte Entschädigung als zu niedrig empfand.

Lies doch einfach den verlinkten Artikel !!

Oder meinst du echt, dass man gleich vor eine Oberlandesgericht ziehen kann, wenn man nicht schon einige Instanzen vorher erfolglos war?
Wie man den Wert eines Hundes sachgerecht ermittelt, habe ich oberhalb geschrieben.
Mir ging es nur darum den Rechtsbegriff der Fahrlässigkeit noch einmal vernünftig einzuordnen, da mir da etwas wirre Annahmen aufgefallen sind.
 
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Das meinst Du jetzt aber nicht wirklich ernst, was Du da schreibst, oder? Wenn wir jagdlich gute Hund, die zuchttauglich sind, zur Jagd nicht mehr einsetzen, läuft das für meinen Geschmack in die restlos falsche Richtung.



Ich bin ganz bei dir, dass das 'klassische' Hetzen im Meuteverbund nicht opportun ist. Es ist aber auf gut organisierten Jagden mit guten Stöberhunden sehr wohl so, dass einzelne Hunde - vielleicht auch mal zwei - dem Wild laut (auch außer Sicht!!!) folgen und das Wild nicht immer ruhig ziehend kommt. Vorgenanntes gilt speziell für Sauen.

Wenn man Sauen auf die Läufe bringen möchte, wird es regelmäßig nicht reichen, ein paar bunt gekleidete Menschen ins Treiben zu schicken um die den Job übernehmen zu lassen. In so einem Treiben erscheint es eher sinnvoll, so gut wie keine Menschen in den potenziell gefährlichen Bereichen zu haben.

Wer entsprechend seinen Stöberhund bei einer Bewegungsjagd einsetzt, der verheizt ihn doch nicht um anderen Spaß zu bereiten. Da sind wir allerdings nahe an der Fragestellung zum Sinn einer Bewegungsjagd. Sie sollte eben üblicherweise nicht dazu dienen, irgendwelche Gäste zu entertainen ... und schon gar keine, deren diesbzgl. Charakter zweifelhaft ist. Vor diesem Hintergrund werden Verkaufs-Bewegungsjagden aus meiner Sicht zu Recht kritisiert.


grosso
......leider erlebe/erlebte ich bis jetzt solche Jagten (wie beschrieben) bei uns im Hunsrück (ausser im eigenen Revier) noch nicht , und was die Schützen anbelangt (naja) da habe ich in den letzten 10Jahren nur 3 Stck von unserem HR , und 2 vom Nachbar HR , auf unserem SV-Schießstand , gesehen ☹......
2019 beim Nachbarn (Forst) 100 (!!!!) Jäger aus NL +B .....das gleiche beim anderen Nachbarrevier (Forstdirektor a.D.) ....100 Jäger (€) auf 100ha Waldstreifen , diese Dinger möchte ich nicht näher beschreiben, ausser, dass ein Belgier im Treiben den Stand verließ und vor mir rumlief um zu telefonieren.....und Hundeführer suchte man vergebens, da sgn" Stöberjagd "......und 3 Tage später lief ein Frischling mit Gebrächschuß auf unserer Kirrung rum !!!
......deshalb meine Kritische Haltung, mich wundert gar nichts mehr .....
Grüße +WMH Olli
 
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......leider erlebe/erlebte ich bis jetzt solche Jagten (wie beschrieben) bei uns im Hunsrück (ausser im eigenen Revier) noch nicht , und was die Schützen anbelangt (naja) da habe ich in den letzten 10Jahren nur 3 Stck von unserem HR , und 2 vom Nachbar HR , auf unserem SV-Schießstand , gesehen ☹......
2019 beim Nachbarn (Forst) 100 (!!!!) Jäger aus NL +B .....das gleiche beim anderen Nachbarrevier (Forstdirektor a.D.) ....100 Jäger (€) auf 100ha Waldstreifen , diese Dinger möchte ich nicht näher beschreiben, ausser, dass ein Belgier im Treiben den Stand verließ und vor mir rumlief um zu telefonieren.....und Hundeführer suchte man vergebens, da sgn" Stöberjagd "......und 3 Tage später lief ein Frischling mit Gebrächschuß auf unserer Kirrung rum !!!
......deshalb meine Kritische Haltung, mich wundert gar nichts mehr .....
Grüße +WMH Olli
Du solltest vielleicht dein nahes und weiteres jagdliches Umfeld überdenken!
 
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Ich habe bei der Baujagd erlebt wie Hunde erschossen wurden.

Nur einmal bin ich jedoch fast handgreiflich geworden.

Es war in der Nähe von Havelberg. Ein alter gestandener Pächter hatte mit 75 Jahren noch nie an einer Baujagd teilgenommen.

An der Wand hatte er starke Trophäen von Rotwild, Sauen.

Der Fuchs hatte wohl im letzten Augenblick den Ausgang gemieden, der Hund schoss aus dem Bau wie eine Rakete. Der alte Pächter hielt mit und die Garbe lag 50 cm hinter dem Hund. Der drehte und wieder rein.

Ich sah den gestandenen Waidmann an, Mund auf und zu. Er blieb stehen und machte deutlich den Eindruck, jetzt warte ich auf den Fuchs. Mein Jagdfreund meinte, er hätte mich noch nie so wütend gesehen. Ob es ihm zu verdanken war oder meiner Haltung gegenüber älteren Menschen, er wurde ohne Schläge zum Auto begleitet.

Wenn ich auf die Vorfahrtsstraße fahre und ein anderer fährt in mein Auto und später sind zwei tot, dann habe ich Schuld.

Es ist aber etwas völlig anderes, als wenn ich mit völliger Absicht in eine Menschenmenge fahre und zwei sterben.
Wer lange und intensiv zur Jagd geht, wird fast immer erlebt haben, dass er sagt, Gottseidank, es ist gut gegangen.

Auf der Jagd, wie im Autoverkehr.
Beim Auto haben wir die Verkehrssünderkartei.

Bei der Jagd fehlt so etwas.

Auf der anderen Seite sind unsere Regelungen nicht so schlecht.

Wenn der einzelne nach der Jagd mal zwei Euro bezahlen muss, weil er den Stand verlassen hat, sind es nicht die zwei Euro, die eine Veränderung herbeiführen. Aber er wird ungern wieder vor versammelter Mannschaft „zusammengestaucht“ werden wollen.

Zum Teil wird er auch keine Einladung wieder erhalten.

Wird das alles nicht mehr gemacht, weil es nicht modern ist, weil das nicht in die heutige Zeit passt, dann würde mir was fehlen.


Ich werde oft bei Baujagdunfällen angerufen.

Für mich ist eines geblieben, wie geht man damit um.

In vielen Fällen ist es klar, ich hätte nie schießen dürfen.

Ich habe es getan. Ich muss dafür geradestehen.

Wenn es so ist,

dann gehört es sich nicht,

sich mit Abpraller,

schlechter Sicht,

keine klare Anweisung vom Jagdleiter,

konnte nicht vermuten dass da einer war

und vielen weiteren Ausreden sich selbst und andere zu belügen.

Aber es bleibt ein Unfall und davor ist keiner sicher.

Das klar bei der Versicherung sagen, ich bin Schuld, ich hätte nie schießen dürfen.

Dann kann die Versicherung sich nicht mehr rausreden.

Keinesfalls wird der Schütze den Jagdschein los auch nicht bei einer Verhandlung vor Gericht,

wenn es um Schadenersatz geht.
 
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Du solltest vielleicht dein nahes und weiteres jagdliches Umfeld überdenken!
in der Tat , mittlerweile sage ich fast alle TJ Einladungen ab (bis auf 2) .....in unserem Revier läuft alles jagdlich und waidgerecht , ordentlich (leider hier, nur bei uns) .....wir machen nur eine DJ ( aber eine die ihrem Namen gerecht wird !!) im Jahr , mit kurzläufigen Stöberern , mit wenigen guten Jägern , und das wars !!!
.....sry.....habe leider schon zuviel sxxxxx gesehen, zum Glück ist Pächterlein (als Lehrer) wesentlich diplomatischer als ich ......er rettet + schlichtet 🤭.....ich bin sehr tierlieb , ob Kitz , ob Fuchs , ob Hund , Respekt vor dem Leben ist ein essentieller Bestandteil der Jagd ....!
.....neulich vorm Nachbarort , kleine Füchse auf der Waldstrasse , der dortige "Jagdaufseher" , " hättsd solle driwwafahre, brääre Rääfe haste johh!" .....no comment....!
Grüße +WMH Olli
 
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Zur Wertermittlung müsste man Wissen, war der Hund reinrassig?
Welche Prüfungen hatte er, war er zuchttauglich.
500€ lässt vermuten nicht reinrassig, die Stundenzahl für die Ausbildung eher keine Prüfung.

Emotional ist der Verlust eines Hundes immer sehr hoch. Bis jetzt ist mir aber sogar kein Fall bekannt, das jemand durch einen " Unfall " seinen Jagdschein verloren hat, in zwei Fällen wurde sogar ein Mitjäger angeschossen und der Jagdschein blieb erhalten.

Es ist etwas unglücklich das 2100€ vom Oberlandesgericht festgesetzt wurden, damit wird es in ähnlichen Fällen nicht mehr geben.

Hatte der Hund keine Papiere, keine Prüfung ist es vom rein Geldlichen gesehen auch für viele akzeptabel.
 
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Zur Wertermittlung müsste man Wissen, war der Hund reinrassig?
Welche Prüfungen hatte er, war er zuchttauglich.
500€ lässt vermuten nicht reinrassig, die Stundenzahl für die Ausbildung eher keine Prüfung.

Emotional ist der Verlust eines Hundes immer sehr hoch. Bis jetzt ist mir aber sogar kein Fall bekannt, das jemand durch einen " Unfall " seinen Jagdschein verloren hat, in zwei Fällen wurde sogar ein Mitjäger angeschossen und der Jagdschein blieb erhalten.

Es ist etwas unglücklich das 2100€ vom Oberlandesgericht festgesetzt wurden, damit wird es in ähnlichen Fällen nicht mehr geben.

Hatte der Hund keine Papiere, keine Prüfung ist es vom rein Geldlichen gesehen auch für viele akzeptabel.
Die Stundenzahl braucht man nicht, weder für simulierte Marktwerte, noch für eine Nutzwertanalyse.
 

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