Schadenersatz für erschossenen Jagdhund

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Möcht mich gar nicht dran denken ,
Ich würde wenn ich der " Schütze " wäre , den Hundeführer bitten mir zu sagen was ich ihm schulde , und ihm das zahlen was er verlangt , und wenn ich alle Büchsen verkaufen müsste. .. da noch um Geld zu feilschen wäre mir zuwider. .
Führe zwar erst meinen ersten "Jagd" Hund .. die Zeit und Arbeit / Geld was ich da schon investiert habe .. der "Schütze" der da geizt gehört ins nächste treiben ..
Unglaublich , da über Geld zu reden.
 
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Möcht mich gar nicht dran denken ,
Ich würde wenn ich der " Schütze " wäre , den Hundeführer bitten mir zu sagen was ich ihm schulde , und ihm das zahlen was er verlangt , und wenn ich alle Büchsen verkaufen müsste. .. da noch um Geld zu feilschen wäre mir zuwider. .
Führe zwar erst meinen ersten "Jagd" Hund .. die Zeit und Arbeit / Geld was ich da schon investiert habe .. der "Schütze" der da geizt gehört ins nächste treiben ..
Unglaublich , da über Geld zu reden.

Du bist vielleicht auch noch einer der wenigen Ehrenmänner in unserer flachen (im Sinne von Seicht) und überflüssigen (im Sinne von beliebig) Gesellschaft. Das ehrt Dich, macht Dich aber auch für Missbrauch angreifbar.
 
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Da hast du recht. Wenn ich Schei.. baue steh ich dafür gerade .. hat mich schon so manche Mark / Schweiß gekostet...gerade unter gleichgesinnten / Jägern sollte es da in solchen Fällen / oder auch nur bei Verletzungen keine Diskussionen geben .
 
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...

Die tollkühnen Behauptungen, dass der Einsatz eines schwarzen Hundes ohne Warnweste fahrlässig sei, sind ja wohl das Letzte! Gibt es ein Recht eines Jägers, einfach aufs „Schwarze“ zu ballern, ohne sich der Mühe zu unterziehen genau anzusprechen? Wenn taugliche, also fährtenlaute, Hunde dabei sind, muss jeder Schütze das mitbekommen oder er ist körperlich ungeeignet, die Jagd auszuüben. Tut er‘s trotzdem, handelt er grob fahrlässig. Mit den entsprechenden Konsequenzen für seine Zuverlässigkeit.
Mmh, da ist man als Hundeführer aus meiner Sicht auf einem schmalen Grat unterwegs. Grundsätzlich bin ich bei dir und halte den Schuss auf einen Hund für regelmäßig nicht denkbar.

Nachdem ein Hund aber auch durchaus verdeckt oder im Umfeld einer Rotte mitlaufen kann, erachte ich eine Warnweste als zwingende Voraussetzung für einen verantwortlichen Einsatz eines Hundes während einer Bewegungsjagd.

Ich habe wohl schon eine Reihe Gelegenheiten ausgelassen, weil ich mir nicht hundertprozentig sicher war, ob ich einen Hund gefährde bzw. - nach meiner Einschätzung - in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht ausreichend sicherstellen konnte, absolut klar ansprechen zu können. In einigen Situationen haben andere wohl eine höhere Erfolgsquote, bis dato fühle ich mich damit aber recht gut.

Wer einen ungeeigneten und ungeprüften Hund für die Drückjagd einsetzt, hat hier erst mal Pech gehabt und ist am Unglück fahrlässig beteiligt und bekommt weniger.

Gruß,

Mbogo

Da stimme ich dir grundsätzlich zu.


grosso
 
G

Gelöschtes Mitglied 5390

Guest
Warum man daran beteiligt ist, wenn der Hund vom Schützen erschossen wird, nur weil der Hund nicht geeignet ist, erschließt sich mir nicht. Entfällt dann die Sorgfaltspflicht?🤔
 
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Warum man daran beteiligt ist, wenn der Hund vom Schützen erschossen wird, nur weil der Hund nicht geeignet ist, erschließt sich mir nicht. Entfällt dann die Sorgfaltspflicht?🤔

Das ist aus meiner Sicht eine Frage der präzisen Formulierung.

Wer einen spezifisch ungeeigneten und entsprechend ungeprüften Hund auf einer größeren Bewegungsjagd schnallt, handelt aus meiner Sicht zumindest unverantwortlich und möglicherweise auch (im landläufigen Verständnis) fahrlässig. Ich mag mich nicht dahin versteigen und das diesbzgl. juristisch bewerten.

Nein, die Sorgfaltspflicht des Schützen kann auch in einer solchen Konstellation nicht entfallen.

Um das noch zu ergänzen: meine Hunde sind fährtenlaut, tragen eine bunte Schutz-/ Warnweste und zwischenzeitlich auch eine Glocke. Mit letzterem habe ich mich lange schwer getan aber auch fährtenlaute Hunde sind still, wenn sie nicht auf einer Fährte sind.

Nachdem doch immer mal wieder, unerwartet, bunte Nummernschilder auftauchen bzw. beteiligt sind und ich mir inzwischen dazu eine klare Meinung aus praktischem Erleben bauen durfte, agiere ich nach dem Prinzip 'better safe than sorry'.


grosso
 
G

Gelöschtes Mitglied 8792

Guest
Nur am Rande .... schon mal mitbekommen was Versicherungen beim Tod eines Menschen zahlen , der bei einem Unfall ums Leben gekommen ist ?
Bei Kindern und alten Menschen ist das verdammt wenig.
Da bekommen Eltern keine 10 oder 15 Jahre Betreuung und Ausbildung bezahlt.
Im Vergleich ist der Hund in diesem Fall sehr gut bezahlt worden.
 
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Das ist aus meiner Sicht eine Frage der präzisen Formulierung.

Wer einen spezifisch ungeeigneten und entsprechend ungeprüften Hund auf einer größeren Bewegungsjagd schnallt, handelt aus meiner Sicht zumindest unverantwortlich und möglicherweise auch (im landläufigen Verständnis) fahrlässig. Ich mag mich nicht dahin versteigen und das diesbzgl. juristisch bewerten.

Nein, die Sorgfaltspflicht des Schützen kann auch in einer solchen Konstellation nicht entfallen.

Um das noch zu ergänzen: meine Hunde sind fährtenlaut, tragen eine bunte Schutz-/ Warnweste und zwischenzeitlich auch eine Glocke. Mit letzterem habe ich mich lange schwer getan aber auch fährtenlaute Hunde sind still, wenn sie nicht auf einer Fährte sind.

Nachdem doch immer mal wieder, unerwartet, bunte Nummernschilder auftauchen bzw. beteiligt sind und ich mir inzwischen dazu eine klare Meinung aus praktischem Erleben bauen durfte, agiere ich nach dem Prinzip 'better safe than sorry'.


grosso
Bunte Nummernschilder?
Schwarze Schrift auf gelbem Grund, halte Abstand, bleib gesund.
 
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Bunte Nummernschilder?
Schwarze Schrift auf gelbem Grund, halte Abstand, bleib gesund.

Guter Spruch!

Ich habe ganz lange versucht, schlicht zu glauben und mir einzureden, die Vorurteile seien unbegründet. Zwischenzeitlich habe ich das aufgegeben und die selbst erlebte Realität zur Kenntnis genommen. Ich möchte auf Bewegungsjagden (speziell mit meinen Hunden) nicht beteiligt sein, bei denen gelbe Nummernschilder auf dem Parkplatz zu finden sind.


grosso
 
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Zur Wertermittlung müsste man Wissen, war der Hund reinrassig?
Welche Prüfungen hatte er, war er zuchttauglich.
500€ lässt vermuten nicht reinrassig, die Stundenzahl für die Ausbildung eher keine Prüfung.

Emotional ist der Verlust eines Hundes immer sehr hoch. Bis jetzt ist mir aber sogar kein Fall bekannt, das jemand durch einen " Unfall " seinen Jagdschein verloren hat, in zwei Fällen wurde sogar ein Mitjäger angeschossen und der Jagdschein blieb erhalten.

Es ist etwas unglücklich das 2100€ vom Oberlandesgericht festgesetzt wurden, damit wird es in ähnlichen Fällen nicht mehr geben.

Hatte der Hund keine Papiere, keine Prüfung ist es vom rein Geldlichen gesehen auch für viele akzeptabel.
Der Kahrs hat auch bei meinem erschossenen Foxlrüden das Gutachten gemacht, kam damals auf 4000,- Euro. Gothaer wollte nur 2000,- zahlen, ich wollte dann vor Gericht, geeinigt haben wir uns auf 3000,- plus Übernahme aller meiner Kosten...
Im übrigen wollte ich von Anfang an nur 3000,- haben, hatte ein Wertgutachten vom JGHV, hätte die Versicherung also billiger haben können.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Der Kahrs hat auch bei meinem erschossenen Foxlrüden das Gutachten gemacht, kam damals auf 4000,- Euro. Gothaer wollte nur 2000,- zahlen, ich wollte dann vor Gericht, geeinigt haben wir uns auf 3000,- plus Übernahme aller meiner Kosten...
Im übrigen wollte ich von Anfang an nur 3000,- haben, hatte ein Wertgutachten vom JGHV, hätte die Versicherung also billiger haben können.
Um deinen Hund tut mir es leid, aber Danke für die Information.
 
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.....

Ich habe wohl schon eine Reihe Gelegenheiten ausgelassen, weil ich mir nicht hundertprozentig sicher war, ob ich einen Hund gefährde bzw. - nach meiner Einschätzung - in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht ausreichend sicherstellen konnte, absolut klar ansprechen zu können. In einigen Situationen haben andere wohl eine höhere Erfolgsquote, bis dato fühle ich mich damit aber recht gut.



....


grosso
(y)(y)
 
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Ich traue mich jetzt mal zu behaupten, dass es für den Schadensersatzanspruch dem Grunde nach völlig egal ist, ob der Hund geprüft oder geeignet bzw ungeeignet ist. Warum sollte das auch eine Rolle spielen, wenn der Hund an der Sau dran ist und übersehen wird? Lasst euch hier nicht vom Urteil zur Nachsuche mit einem ungeeignete Hund mitreißen.

Denkbar wäre aus meiner Sicht ein Mitverschulden des HF dann, wenn man davon ausgeht, dass es allgemein üblich und als Sorgfaltspflicht anerkannt ist, dass ein Jagdhund auf der DJ mittels Warnweste oder zumindest Warnhalsung sichtbar gemacht wird und der Hund auch deshalb vom Schützen übersehen wird, weil er eben keine Weste oder Halsung trägt. Das Mitverschulden dem Grunde nach wäre aber wohl gegenüber der fahrlässigen Schussabgabe als gering einzustufen. Das müsste aber vom Unglücksschützen bzw. dessen Versicherer im Prozess behauptet und bewiesen werden.

Wenn es um die Höhe des Schadensersatzansprüche geht, dann müssen Faktoren wie Papiere, Zuchtwert, Prüfungen, etc. eine Rolle spielen.
 
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Naja, bitte Fair bleiben. Da hat jemandseinen Jagdhund verloren und möchte nunmal Genugtuung. Ob verhältnismäßig steht auf einem anderen Blatt Papier....
So ist es. „Genugtuung“ ist unserer Rechtsordnung (zumindest in solchen Konstellationen) fremd. Durch die Omnipräsenz von Rechtsschutzversicherungen scheinen das immer weniger Menschen zu verstehen. Was gerne übersehen wird: auch mit der Rechtsschutz komme ich nicht immer ganz schadlos aus so einem Verfahren.

Ich kenne den Fall nicht, daher mag ich mir in dieser speziellen Sache kein Urteil erlauben. Nur so allgemein: jeder Anwalt trägt auch eine Verantwortung, von einer wenig erfolgversprechenden Klage abzuraten. D.h. ich sollte vorher schon sehr genau hinschauen, welche Positionen bestehen und auch nachgewiesen werden können. Am Ende belastet so ein Prozess nur noch zusätzlich.

Dein Beitrag ist aber völlig richtig: menschlich kann man das Leid um den Verlust des (hoffentlich) geliebten Jagdgefährten verstehen. Aber kein Urteil kann ihn zurückbringen.
 
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Jeder hat das Recht zu klagen und Rechtsschutzversicherungen führen dazu, dass man relativ risikolos klagen kann. Da kann man den Leuten noch so oft sagen, dass die Klage nix bringt, meist kommt dann " aber es kostet mich ja nix".
 

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