[Baden-Württemberg] Wilderei mit Fallen

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Da sie nicht den Vorsatz hat, Wildtiere zu fangen, wird es wohl nicht den Tatbestand der Wilderei erfüllen. Scheinbar wurde das ja auch schon geprüft.

aber unabhängig davon scheint die Falle ja nicht legal zu sein und es dürften irgendwelche anderen Ordnungswidrigkeiten nach BW Landesgesetz einschlägig sein, so wie du sagst.
Kann man diese denn nicht anziehen und die Fallen beschlagnahmen? Oder will sich die Polizei keine Arbeit machen?
Sie nimmt aber den Fang von Wildtieren billigend in kauf und greift dadurch in das Jagdrecht ein, aber auch in das Naturschutzrecht. Ist deshalb sehr zweifelhaft ob die Angelegenheit so safe ist. Der Jäger erhält von den Gegnern Vorhaltungen (auch bei Lebendfallen) das diese nicht selektiv fangen und er somit in das Natur-und Artenschutzrecht eingreift und diese Leute können machen was sie wollen. So kann das nicht laufen.
 
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Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Sie nimmt aber den Fang von Wildtieren billigend in kauf und greift dadurch in das Jagdrecht ein, aber auch in das Naturschutzrecht. Ist deshalb sehr zweifelhaft ob die Angelegenheit so safe ist. Der Jäger erhält von den Gegnern Vorhaltungen (auch bei Lebendfallen) das diese nicht selektiv fangen und er somit in das Natur-und Artenschutzrecht eingreift und diese Leute können machen was sie wollen. So kann das nicht laufen.
So läuft das aber ;)
 
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Gratulation!
Du hast soeben über die Fehlfänge jegliche Fallenjagd abgeschafft. :rolleyes:

Wer als Jäger erwartet (was auch so ist), dass er legal handelt indem er Fehlfänge schlicht wieder ziehen lässt: Der muss das auch jedem anderen Menschen zugestehen.
Was ist denn da bitteschön so schwer dran das zu kapieren? o_O

Was ihr hier in aller Öffentlichkeit lesbar abzieht geht auf keine Kuhhaut.
Jagdgegner? Braucht es gar nicht. Es reichen die Jäger im Internet, die erledigen alles zuverlässig schon selber. :sick:
 
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Übrigens:
Meldung bei "Mitbewerber" vom 21. März diesen Jahres.

Staatsanwaltschaft Oldenburg hat Verfahren in genau gleich gelagertem Fall eingestellt. Keine Wilderei, kein Verstoß gegen Tierschutzgesetz.
 
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Mal eine andere Frage zum Thema ...habt ihr nicht die gesetzliche Möglichkeit, Katzen, sofern sie einen gewissen Abstand zu Ortschaften haben zu erlegen...? Die fallen bei uns unter Raubzeug, da dürfte man das so handhaben...immerhin erbeuten sie Junghasen, Singvögel usw...somit ist's ein Beitrag zur Hege.
Wenn's keine Streuner im Wald gibt, hat die Dame nichts zu fangen...
 
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In BW ist das Erlegen von Katzen verboten
 
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G

Gelöschtes Mitglied 8792

Guest
Ich darf, muss aber nicht!
Richtig. Aber wenn hier die Meinung vertreten wird , das die Katze ja ordentlich untergebracht werden muss , da sie ja nach einem Jahr dem Finder gehört, dann muss der Finder auch die Kosten dafür übernehmen . Und den Verzicht bei Abgabe der Katze erklären. Sonst kommt hier noch jemand auf die Idee das könnte man ja auch noch nach 12 Monaten machen , kostet den Finder nichts, aber die Katze darf dann 1 Jahr lang nicht vermittelt werden.
 
G

Gelöschtes Mitglied 3798

Guest
Ich finde den Ansatz, wildlebende Katzen einzufangen und ihre weitere Vermehrung durch Kastration auszuschließen, sinnvoll.
Vielleicht ergibt sich ja mit der Dame eine gute Zusammenarbeit in der Sache?
Richtig. (y)
Einzig und allein das wieder aussetzen vor Ort nach erfolgter Kastration - in freier Wildbahn - stellt ein Problem dar und entbehrt meiner Ansicht nach jeder rechtlichen Grundlage.
Eine Unart die leider wohl zuweilen praktiziert wird.
 
G

Gelöschtes Mitglied 3798

Guest
Ich finde das auch nicht gut, verboten ist es aber auch nicht.
Naja, eine gesicherte und endgültige rechtliche Würdigung hinsichtlich des Aussetzens verwilderter Haustiere werden wir beide nicht abschließend hinbekommen.
Ich vertrete da eher die Auffassung, das es nicht erlaubt ist....
Vor dem Hintergrund dessen, welches deutliche Wort die EU mit Blick auf unerwünschte Arten in freier Wildbahn gesprochen hat, der Tatsache das allgemein dieses sogenannte "Freigänger" Unwesen mittlerweile zu einem Artenschutzproblem aufwächst und nicht zuletzt der lokalen Gefahr für Wildkatzenbestände, würde ich es sehr begrüßen, wenn diese Frage mal von der Justiz abschließend geklärt würde.
 

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