Sie nimmt aber den Fang von Wildtieren billigend in kauf und greift dadurch in das Jagdrecht ein, aber auch in das Naturschutzrecht. Ist deshalb sehr zweifelhaft ob die Angelegenheit so safe ist. Der Jäger erhält von den Gegnern Vorhaltungen (auch bei Lebendfallen) das diese nicht selektiv fangen und er somit in das Natur-und Artenschutzrecht eingreift und diese Leute können machen was sie wollen. So kann das nicht laufen.Da sie nicht den Vorsatz hat, Wildtiere zu fangen, wird es wohl nicht den Tatbestand der Wilderei erfüllen. Scheinbar wurde das ja auch schon geprüft.
aber unabhängig davon scheint die Falle ja nicht legal zu sein und es dürften irgendwelche anderen Ordnungswidrigkeiten nach BW Landesgesetz einschlägig sein, so wie du sagst.
Kann man diese denn nicht anziehen und die Fallen beschlagnahmen? Oder will sich die Polizei keine Arbeit machen?