Von Hundeausführer massiv bedroht

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17 Feb 2015
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Auf meinem Grund und Boden kann ich meine landwirtschaftlichen Geräte wohl abstellen ohne etwas befürchten zu müssen.

Wmh
Wenn dann noch der Verkehrssicherungspflicht genüge getan wird (y) Ein rot-weißes Flatterband könnte da schon reichen. Wer dann trotzdem reinfährt (obwohl er da sowie überhaupt gar nix zu suchen hat) ist dann selbst schuld...
 
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Das ist analog zu der nicht abgedeckten Grube in der Garage zu sehen, wo ein Einbrecher reinfällt - man schafft eine Gefahr, ob der Geschädigte sich da aufhalten durfte ist dann relativ egal. In einem Urteil zu sowas wurde mal thematisiert, dass man z.B. auch an nicht einsichtsfähige Personen (Kinder) denken muss, wenn man "sowas" tut. Also wäre bei einer Egge die Lagerung "Zinken nach oben" immer und überall fahrlässig im alltagssprachlichen Sinn und kann einen im Schadensfall ziemlich in die Bredouille bringen. Nur als Hinweis ...
 
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Meiner persönlichen Erfahrung nach ist der Strafverfolgungswillen der Staatsanwaltschaften bei solchen "Bagatelldelikten" eher verhalten. Entweder man hilft sich selbst, oder man muß es eben hinnehmen.
Wenn die Staatsanwaltschaft einstellt gehen zumindest die Ordnungswidrigkeiten weiter an die Kreisverwaltungsbehörde - die langen gerne kräftig zu. Und der privatrechtliche Anspruch i.S. Flurschaden wurde auch schon genannt - die Wiederherstellungskosten, v.a. die Arbeitszeit dürften auch mehr als 3€ ausmachen... 😏
 
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Wenn die Staatsanwaltschaft einstellt gehen zumindest die Ordnungswidrigkeiten weiter an die Kreisverwaltungsbehörde - die langen gerne kräftig zu. Und der privatrechtliche Anspruch i.S. Flurschaden wurde auch schon genannt - die Wiederherstellungskosten, v.a. die Arbeitszeit dürften auch mehr als 3€ ausmachen... 😏
Ich glaube nicht, dass die StA den Vorgang zur Bearbeitung der OWi an andere Behörden weiterleitet. Deshalb würde ich getrennte Anzeigen empfehlen.

wipi
 
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Vorfälle dieser Art wurde schon mehrmals hier im Forum und vermutlich auch an jedem Jägerstammtisch diskutiert.

Jagdstörung ist schwer greifbar, wie kann der Nachweis erbracht werden, erkennt eine Behörde überhaupt ein selbst gedrehten Videos an usw.
Unsere Gemeinde ist relativ aktiv wenn es darum geht Verwarnungen und Ordnungsgelder für Fahrten in Wald- und Flur auszusprechen, ob das aber wenn es hart auf hart geht bestand hat? :unsure:

Ein ganz anderes Thema ist die Androhung von Gewalt, hier kommt der Störer in den Bereich einer Straftat. Dahingehend sind aber die Aussagen des TS zu ungenau, was ist eine massive Bedrohung...
 
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Auf meinem Grund und Boden kann ich meine landwirtschaftlichen Geräte wohl abstellen ohne etwas befürchten zu müssen
Im Prinzip ja, aber z.B. auf eine Baustelle bist Du auch haftbar wenn eine Person durch ein nicht abgesichertes Loch fällt, auch wenn der da nix zu suchen hat.
Mit solchen Fallen wäre ich sehr vorsichtig, vor allem wenn da zum Beispiel ein Kind hineinfällt.....das kann sehr teuer werden....
 
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Ich glaube nicht, dass die StA den Vorgang zur Bearbeitung der OWi an andere Behörden weiterleitet. Deshalb würde ich getrennte Anzeigen empfehlen.
Wieso die Mühe machen? (Klar muss auch erstmal eine Straftat mit vorliegen...) Den Sachverhalt 1mal bei der Polizei vortragen und alles findet seinen Weg.

Seit dem Forenupdate mag mein Handy das Antworten irgendwie nicht mehr so...
...

Ein ganz anderes Thema ist die Androhung von Gewalt, hier kommt der Störer in den Bereich einer Straftat. Dahingehend sind aber die Aussagen des TS zu ungenau, was ist eine massive Bedrohung...
Seit 2 Monaten ist der Straftatbestand der Bedrohung eh sehr weit gefasst, davor musste man jemandem schon wirklich mit dem Tode oder anderen Verbrechen, ein einfaches „Ich hau Dir auf‘s Maul“ war in den meisten Fällen nicht strafbar, je nach Ausgestaltung im Einzelfall bspw. ggf. als Nötigung.
 
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Seit 2 Monaten ist der Straftatbestand der Bedrohung eh sehr weit gefasst, davor musste man jemandem schon wirklich mit dem Tode oder anderen Verbrechen, ein einfaches „Ich hau Dir auf‘s Maul“ war in den meisten Fällen nicht strafbar, je nach Ausgestaltung im Einzelfall bspw. ggf. als Nötigung.

Das meinte ich im Grunde.
Steht ein 30 jähriger Sportler vor meinem 70 jährigen Vater und fordert ihn auf das Weite zu suchen "ansonsten passiert was", würde sich mein Vater schon sehr bedroht fühlen.
(Straf)Rechtlich relevant ist das bei Aussage gegen Aussage eher noch nicht, trotzdem für den betroffenen sehr unangenehm.

Ich bin froh bisher auf der Jagd noch keine Situation dieser Art erlebt zu haben.
Bisher haben Leute die ich höflich angesprochen habe auch nicht aggressiv reagiert, ich stoße eher auf ein gepflegtes LMAA.
 
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Das lässt man die Kommune machen, die haben doch einen Bauhof.
Das klappt meistens nicht, wenn die Bauern oder der Forst jedes mal die Schranke auf und zu machen muss kommt die wieder weg.

Bekannter von mit beim Bauhof einer Stadt, der erklärte mir mal den Ablauf:
Chef kommt und sagt: Bürgerantrag für Aufstellen von Pollern genehmigt um Straße xyz verkehrstechnisch zu beruhigen, kümmer dich mal drum. Die ersten 4-6 Wochen machst du erst mal gar nichts und wartest ab. Irgend wann kommt dann die Frage wie der Sachstand ist, dann stellst du erst mal ein paar Blumenkübel zur Probe dahin. Nach 6 - 8 Wochen merken dann die Leute welche die Verkehrsberuhigung initiiert haben das es ja auch Sie betrifft und Sie jetzt einen Umweg von 500 m fahren müssen. Dann wird gegen die Verkehrsberuhigung protestiert und das ganze muss wieder rückgängig gemacht werden. In diesem Fall nur die Blumenkübel wieder abholen im Gegensatz bei sofortigem handeln Bagger, Teer oder Pflasterarbeiten etc.
 
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Eine Schranke oder ähnlich wurde schon vor Jahren angefragt und wurde abgelehnt da es knapp 30 Berechtigte gibt die diesen Weg nutzen dürfen (Landwirte,Jäger, Angler und Grundstückbesitzer usw.)
Zu solchen Zwischenfällen kommt es immer wieder aber meist nur sehr harmlos und nach einem netten Gespräch geklärt. Diesmal ist es wirklich ein schwerwiegender Fall mit mehrern Verstößen und uneinsichtiges und Rücksichtloses Verhalten.

Ein umgedrehtes Eggenfeld ist sicher eine Möglichkeit ich frage mich dabei aber direkt ob dann am nächsten Tag nicht der Hochsitz auf links liegt oder dem Jäger auf dem Hochsitz ein Besuch abgestattet wird.

Es handelt sich hierbei nicht um Lausebuben aus dem Dorf sondern um einen Dönerladenbesitzer aus einer Stadt knapp 15km weiter.

Die Sache bleibt weiter spannend, das Ordnungsamt möchte die Sache nun auch selbst beobachten da der Täter meist zu festen Zeiten kommt. Allerdings nicht während der offiziellen Dienstzeit deshalb waren die anfangs nicht so begeistert.
 

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