Holländischer Jagdgast erschießt Wolf

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Bisher gibt es vor allem Behauptungen. Eine Frage wäre z.B. ob es für das Gericht eine Rolle spielt, wer "angefangen" hat und wie das "ja / nein" ggf. begründet wird.

Bei der Abwägung um das höherwertige Rechtsgut - und alleine daruf wird´s hinauslaufen - ist die Frage, ob Wolf oder Hund zuerst geknurrt hat, vollkommen wuscht!
 
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Muss das Gericht nicht so sehen. Die Frage, wer "angefangen" hat, hat Implikationen für den Jagdbetrieb, z.B. könnte daraus - mal als Hypothese - ein Verbot des Einsatzes raubwildscharfer Hunde auf DJ folgern. Deshalb ist interessant, ob und wie das Gericht damit umgeht, selbst wenn das für die Bewertung der Rangfolge der Rechtsgüter direkt keine Rolle spielen sollte.

Und was der Zeuge meint gesehen zu haben ist nicht unbedigt das, was passiert ist und was das Gericht aus den verschiedenen Schilderungen, Gutachten, ... und was noch alles vorliegt oder vorgebracht wird annimmt.
 
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Wenn es einen Zeugen gibt und einen Beschuldigten, dazu noch Jagdhunde und einen toten Wolf, dann sind die Beweismittel doch recht begrenzt. Da werden abgesehen von der Aussage des Schützen und des Zeugen kaum andere Schilderungen hinzutreten.

Der Beschuldigte selbst ist weder für die Wahl der Hunde, noch für das Verhalten der Hunde verantwortlich, sodass selbst für den Fall, dass man diese Hunde nicht hätte einsetzen dürfen (warum hätte man das nicht sollen?), sich das nicht auf die Schuld des Beschuldigten auswirkt. Es geht um das individuelle Fehlverhalten.
 
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in solchen Fällen folgen die meisten Gerichte den Gutachtern
 
G

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Guest
ein Verbot des Einsatzes raubwildscharfer Hunde auf DJ folgern.

Alle Hunde reagieren individuell unterschiedlich auf den Wolf, mit "raubwildscharf" allein wird es uU schwierig solch angedachte Regelung umzusetzen. Würde wohl eher auf ein generelles Verbot von Hunden hinauslaufen.


CdB
 
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Den "Terrier" Anwaltstyp gibt es bei uns auch, die sind aber nicht unbedingt beliebt. Weder bei Mandanten, noch bei der Gegenseite :LOL:
Darauf kommt es aber nicht an. Wenn ich meinen Advokaten dabei ertappen sollte, wie er mit dem Richter „kuschelt“, weil er morgen in einem anderen Fall wieder mit diesem Richter zu tun hat und man einander gewogen bleiben will - den zeige ich an wegen Parteiverrats. Da bin ich konsequent bis zur völligen Rücksichtslosigkeit.
 
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Nimms mir nicht übel....das sagen alle... zuerst. Der Richter ist ein Mensch und der kann Sympathie oder Antipathie nie ganz ausschalten, ganz egal, wie professionell er ist. Wenn dann eine Situation eintritt, in der die reine Beweiswürdigung entscheidet, Aussage gegen Aussage und der Richter glaubt dann der Gegenseite, dann geht das Geheule los. "Der Richter mochte die Gegenseite viel lieber, der hat sich mit dem anderen Anwalt besser verstand"...etc. Ist immer so. Und gerade die Klienten, die erst die ganz harte Tour wollen, beschweren sich dann.
 
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Es geht um das individuelle Fehlverhalten.

Vordergründig ja, aber zu glauben, so ein Urteil habe nicht Auswirkungen jenseits der Schuldfrage ist nach meinen Erfahrungen naiv und weltfremd (nicht gegen Dich gerichtet, ist ein allgemeines Statement).

Alle Hunde reagieren individuell unterschiedlich auf den Wolf, mit "raubwildscharf" allein wird es uU schwierig solch angedachte Regelung umzusetzen. Würde wohl eher auf ein generelles Verbot von Hunden hinauslaufen.


CdB

Es ginge auch "Good bye Härtestrich" oder Verbot von Rassen, bei denen die Arbeit am Raubwild über mehr als den Apport hinausgeht. Denkbar ist da einiges, wir werden es sehen. Und wahrscheinlich werden auch nach diesem Urteil viele Fragen offen bleiben.
 
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Es hat zweifellos über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung, aber nicht für die Frage ob und welche Jagdhunde eingesetzt werden dürfen sondern, ob und wenn ja, wie diese und vom wem diese allenfalls gegen einen Wolf verteidigt werden dürfen.

Man sollte dem nicht mehr Bedeutung zukommen lassen als es haben wird und den Teufel ständig an die Wand malen.

Ich wäre schon glücklich, wenn abschließend Klarheit geschaffen wird, dass der Jäger seinen Hund verteidigen darf bzw. dass auch ein fremder Jäger das darf.
 
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Nimms mir nicht übel....das sagen alle... zuerst. Der Richter ist ein Mensch und der kann Sympathie oder Antipathie nie ganz ausschalten, ganz egal, wie professionell er ist. Wenn dann eine Situation eintritt, in der die reine Beweiswürdigung entscheidet, Aussage gegen Aussage und der Richter glaubt dann der Gegenseite, dann geht das Geheule los. "Der Richter mochte die Gegenseite viel lieber, der hat sich mit dem anderen Anwalt besser verstand"...etc. Ist immer so. Und gerade die Klienten, die erst die ganz harte Tour wollen, beschweren sich dann.
Ich sprach vom Anwalt, nicht vom Richter
 
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Was würde wohl passieren wenn der Hund die Sache allein erledigt hätte ?
 
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Der HF hätte den Härtestrich beantragen können - und der Hund hätte diesen zurecht wahrscheinlich auch erhalten - auch gegen des Büffels heftigen Protest...

Wie kommst Du auf Protest meinerseits? Wenn der Hund das alleine regelt hat er den Strich verdient. Hat er den Streit aber angefangen war es das für ihn auf den Jagden bei uns, dann darf er den Härtestrich in Zukunft im Saugatter feiern.
 

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