Und in dem Konzert hat sich Deutschland dazu verpflichtet, etwas zu tun und damit der versprochene Beitrag geleistet wird muss auch der Sektor Landwirtschaft etwas beitragen.
Sorry, aber der Wolf interessiert in dem Kontext so wenig wie das aus umgekippten Sektkühlern verschüttete Wasser auf der Titanic. Der Wolf reisst ein paar Nutztiere, aber er macht die Freilandhaltung nicht unmöglich.
Nein, der Wolf spielt da eine viel kleinere Rolle als viele andere Faktoren. Jedenfalls noch auf absehbare Zeit.
Du hast das Problem nicht erkannt. Im §3a sind feste Sektorziele für die Landnutzung gesetzt, die Landwirtschaft hat auch ihre Minderungsvorgaben und damit spielt die Viehhaltung eine Rolle. Und Identität etc. spielen in dem Kontext keine.
Teilweise richtig. Du kannst alles von ", wenn" bis "ansonsten" durch "dann" ersetzen. Man kann die Ziele des KSG prima durch Klimakolonialismus und Export von Emissionen erreichen, sich die eigene Weste "grün" rechnen und sich damit international komplett isolieren und lächerlich machen.
Och, dann kommt irgendwann Retorten"fleich" schön billig und das wars.
Die Wölfe machen keine Schäden, die diese Käuferklientel nicht auch mitbezahlen könnte. Die sind deshalb nicht das Problem.
Guggst Du
hier. Etwas über 5% der Landfläche sind (An-)Moorböden und in vielen dieser Bereiche gibt es keinen oder wenig Wald.
Der Wald ist an sich nicht gefährdet, aber wird zusammen mit den Böden im Sektor LULUCF (Land Use, Land-Use Change, and Forestry) verrechnet und hat da die Emissionen aus der landwirtschaftlichen Bodennutzung (sprich: auch den Moorböden etc.) kompensiert. Es ist fraglich, ob das in Zukunft noch passt und dann geht das Hauen und Stechen darüber los, wer die Deckungslücke zu schliessen hat: Landwirte oder Waldbesitzer. Sollen das die Waldbesitzer tun wird uns viel Holz fehlen (das muss dann im Wald bleiben), auch für Klimaschutz in anderen Sektoren (Gebäude, Energie) und dann werden entweder da die Emissionen steigen, es wird Importholz verwendet (was aber auch eine höhere Emission bedingt als heimisches) oder, wenn die Emissionen gedeckelt sind und keine regenerativen Energien zur Verfügung stehen, werden die entsprechenden Leistungen eben nicht realisierbar sein. Das ist dann auch ein Verlust an Wohlstand, der zu vermeiden wäre.
Nein. Eine der Folgen können eben auch Wohlstandsverluste sein, künstlich gefördert durch den §3a.
Das Verabschieden wird nicht gehen, dafür sorgt notfalls wieder das BVerfG* und das mit dem "ohne Wohlfahrtsverlust" wird aktuell erschwert. Man hatte "sie" gewarnt, aber gewisse Leute können ja nicht hören.
*In der Anhörung heute gab es die Meinung, selbst diese Novelle sei noch nicht konkret und scharf genug und deshalb nach BVerfG-Urteils-Maßstab immer noch verfassungswidrig.