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Können aber somit.sollten
Können aber somit.sollten
Dem Waffenrecht ist es egal, ob die Patronen in einer Pappschachtel oder in einem Magazin stecken, solange die Umverpackung akkurat aufbewahrt wird.Waffenrechtlich gibt es keine „geladenen“ Magazine, nur geladene Waffen. Gefüllte Magazine im Waffen- oder Munitionsschrank sind kein Problem.
Tatsächlich?Dem Waffenrecht ist es egal, ob die Patronen in einer Pappschachtel oder in einem Magazin stecken, solange die Umverpackung akkurat aufbewahrt wird.
Mit Umverpackung meine ich Magazin/Pappschachtel und bezog mich auf die Frage, ob die Mumpeln im Magazin im Mun-Schrank liegen dürfen...sorry für die sprachliche Unschärfe .Tatsächlich?
Aber ist das nicht eine Vorankündigung? Kommt das MG42 halt wieder auf die Tenne...Gestern gab es Post vom Amt.
Man solle sich darauf einstellen das ab sofort Kontrollen der Waffenaufbewahrung anstehen können.
Diese erfolgen ohne Vorankündigung.
BERGISCHES LAND!!!!