Ja, weshalb ihr euch auch von eurem APL (Allgemeines Preußisches Landrecht) verabschiedet habt und unser ABGB abgeschrieben habt, welches heute noch als BGB in Kraft ist. Keine Sorge, ihr müsst uns dafür nicht danken
Und du hast meinen Beitrag nicht richtig gelesen. Natürlich kann und soll nicht jeder Einzelfall geregelt werden. Es geht mir darum, dass man mittels konkreter rechtlicher Regelung die Subsumtion des Gerichts vorausnehmen kann. Darunter versteht man, dass ein konkret festgestellter Sachverhalt eine konkrete rechtliche Konsequenz bringt. Der Sachverhalt muss natürlich immer im Einzelfall festgestellt werden.
Sehr plakativ:
"Mord ist Mord"
Wenn man z.B. als Unternehmer einen Rivalen hat und diesen umbringt, damit man einen Rivalen weniger hat, dann ist es für die rechtliche Beurteilung nicht von Bedeutung, ob man ihn mit einem Messer, einer Schusswaffe, einem Strick, einem Bienenschwarm (in Kenntnis seiner Allergie), einer Giftschlange oder was auch immer tötet.
Der Gesetzgeber hat bei Mord der Tat (nämlich dem Töten eines anderen), ein konkrete rechtliche Folge zugeordnet. Wobei es natürlich zur Strafe, etc. Feinheiten gibt.