Holländischer Jagdgast erschießt Wolf

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in der Rechtssprechung gelten Urteile von Amtsgerichten nicht immer als Vorbild.
Da gibt es später höchstrichterliche Entscheidungen, die auch anders ausfallen können.
 
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in der Rechtssprechung gelten Urteile von Amtsgerichten nicht immer als Vorbild.
Da gibt es später höchstrichterliche Entscheidungen, die auch anders ausfallen können.
Auch höchstrichterliche Entscheidungen überzeugen nicht immer. Ich sage nur BVerwG zu Schalldämpfern, Halbautomaten oder BSG zu EU-Ausländern.
 
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in Zukunft haben alle Personen die Rechtssicherheit, sich oder ihre Sachen gegen einen angreifenden Wolf verteidigen zu dürfen.

Sorry, aber das ist so pauschal falsch. Das Urteil ist eine Einzelfallbetrachtung. eine andere Konstellation vor einem anderen Gericht kann anders ausgehen. Jetzt diese "Rechtssicherheit" zu suggerieren ist schon fast fahrlässig (im umgangssprachlichen Sinne).

(Falls man das Mediengeheule aushält)
Die Mittel sind dabei zweitrangig. Seiner Auslegung nach darf ein Schäfer in Zukunft nicht nur Zäune bauen und dem Wolf beim Fressen seiner Schafe zusehen, sondern seine Schafe verteidigen. Notstand/Notwehr/Nothilfe ist das höherwertige Rechtsgut.

Das hat auch vorher eigendlich niemand von den Profis bezweifelt.
 
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in solchen Fällen schließen Richter sich gerne den Fachgutachten an. Da kann das schnell
mal anders kommen. Fachanwälte mit übersteigertem Auftreten sind nicht
so "beliebt". Da freut sich jeder Staatsanwalt, wenn er so einen Prozeß gewinnt und seiner Behörden internen Beurteilung hilft das natürlich auch.
 
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Was man nicht vergessen darf ist der Umstand, dass das Urteil zwar keine allgemeingültige Rechtssicherheit schafft, da es diese erst gibt, wenn der Gesetzgeber entsprechende Regelungen erlässt, dass es aber als Orientierung für die künftige Rechtsprechung gelten wird.

Und ich glaube nicht, dass Leute, die sich mit dem Strafrecht befassen ernsthaft davon ausgingen, dass keine Notstandssituation vorlag. Dass das Gericht (in erster Instanz) das auch so sah, war aber natürlich nicht sicher.
 
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Ohne die entsprechenden gesetzlichen Regelungen hätte das Urteil nicht gefällt werden können, da dann schlicht die Grundlage fehlte. Oder meinst Du eine Gesetzgebung a la "jeder darf jeden Wolf immer und übearll schiessen"?
 
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Nein, meine ich nicht. Das würde wohl auch mit der FFH Richtlinie kollidieren. Es müsste gesetzlich verankert werden, dass der Wolf erlegt werden darf, wenn er Jagdhunde angreift oder ein Angriff droht, damit es im Falle eines Verfahrens nicht zu einer Güterabwägung kommen muss, wie das der "Notstand" im Sinne des Strafgesetzes verlangt.

Natürlich bleibt dann noch immer der Sachverhalt aufzuklären, wie es zum Abschuss des Wolfes kam aber zumindest die rechtliche Beurteilung wäre schon mal vorhersehbarer.

Das Optimum wäre natürlich eine geregelte Bejagung des Wolfes und zu der wird es früher oder später kommen.
 
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Das widerspricht aber unserem Rechtssystem, das eigentlich eben NICHT jeden denkbaren Einzelfall regelt, sondern ein ABSTRAKTES Recht ist, von den prominenten Ausnahmen Kranzgeld und Bienenschwarm einmal abgesehen.
 
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Ja, weshalb ihr euch auch von eurem APL (Allgemeines Preußisches Landrecht) verabschiedet habt und unser ABGB abgeschrieben habt, welches heute noch als BGB in Kraft ist. Keine Sorge, ihr müsst uns dafür nicht danken :LOL:

Und du hast meinen Beitrag nicht richtig gelesen. Natürlich kann und soll nicht jeder Einzelfall geregelt werden. Es geht mir darum, dass man mittels konkreter rechtlicher Regelung die Subsumtion des Gerichts vorausnehmen kann. Darunter versteht man, dass ein konkret festgestellter Sachverhalt eine konkrete rechtliche Konsequenz bringt. Der Sachverhalt muss natürlich immer im Einzelfall festgestellt werden.

Sehr plakativ:

"Mord ist Mord"

Wenn man z.B. als Unternehmer einen Rivalen hat und diesen umbringt, damit man einen Rivalen weniger hat, dann ist es für die rechtliche Beurteilung nicht von Bedeutung, ob man ihn mit einem Messer, einer Schusswaffe, einem Strick, einem Bienenschwarm (in Kenntnis seiner Allergie), einer Giftschlange oder was auch immer tötet.

Der Gesetzgeber hat bei Mord der Tat (nämlich dem Töten eines anderen), ein konkrete rechtliche Folge zugeordnet. Wobei es natürlich zur Strafe, etc. Feinheiten gibt.
 
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Die Staatsanwaltschaft hat Berufung eingelegt, ein Urteil der nächsten Instanz ist dann auch etwas belastbarer als das eines Amtsgerichts
 

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