Muss man jetzt unterscheiden, geht es um Waffen die in DE oder CH erworben werden?
In der Schweiz ist es relativ einfach, wenn man die Waffen rechtmässig nach schweizer Gesetz erworben hat, dann bekommt man dafür auch einen EFWP ausgestellt und kann sie dann ins europ. Ausland mitnehmen (z. B. nach DE zur Jagd).
Wenn man eine dt. WBK haben möchte ist das ein wenig komplizierter. Dann muss man zum BVA und dort den Antrag stellen. Das habe ich selbst noch nicht gemacht...
Spannender Hinweis in diesem Fall, also für Deutsche mit dt. WBK die im Ausland wohnen; diese brauchen sich um die Aufbewahrung keinen Kopf machen (
https://www.bva.bund.de/SharedDocs/...enaufbewahrung.pdf?__blob=publicationFile&v=4). Das BVA geht davon aus, dass ihr die Waffen mit ins Ausland nehmt und sie dort entsprechend den lokalen Gesetzen aufbewahrt ("
https://www.bva.bund.de/SharedDocs/...enaufbewahrung.pdf?__blob=publicationFile&v=4"). Allerdings muss man dann einen EFWP haben um sie mitnehmen zu können und evtl. wollen die Schweizer noch etwas Zoll kassieren. Wie gesagt: noch nicht selbst gemacht. Aber hört sich spannend an.