[NRW] welche Fläche im Jagdpachtvertrag

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Hallo zusammen, mir hat heute jemand im Brustton der Überzeugung gesagt im Jagdpachtvertrag würde (muss) die gesamte Fläche eines Jagdbezirkes stehen. Also auch die nicht bejagbaren oder befriedeten Teile.
Ich war bisher immer der Meinung da kommt nur die wirklich bejagbare Fläche rein, für die dann auch der Pachtpreis je ha. bezahlt wird.
Kann mir da jemand sagen wie es korrekt ist und wo ich dazu was im Gesetz finde?
 
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Hallo zusammen, mir hat heute jemand im Brustton der Überzeugung gesagt im Jagdpachtvertrag würde (muss) die gesamte Fläche eines Jagdbezirkes stehen. Also auch die nicht bejagbaren oder befriedeten Teile.
Ich war bisher immer der Meinung da kommt nur die wirklich bejagbare Fläche rein, für die dann auch der Pachtpreis je ha. bezahlt wird.
Kann mir da jemand sagen wie es korrekt ist und wo ich dazu was im Gesetz finde?

seltsame Frage! § 8 Abs. 1 Bundesjagdgesetz, erstes Wort!
 

Fex

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Zwar nicht NRW, sondern BW, aber im PV steht folgendes:

Jagdpachtvertrag ...
  1. Gesamtgröße (Bruttojagdfläche) 338 ha.
  2. Befriedete Flächen (§§ 14, 15 JWMG) und andere Flächen, auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf (§ 40 JWMG) 6 ha.
  3. Bejagbare Fläche (Nettojagdfläche) somit 332 ha. Diese Fläche gliedert sich in ca. 42 ha Waldfläche und ca. 290 ha Feldfläche.
Und für die unter 3. genannte Fläche ist der Pachtpreis angesetzt.
 
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Zwar nicht NRW, sondern BW, aber im PV steht folgendes:

Jagdpachtvertrag ...
  1. Gesamtgröße (Bruttojagdfläche) 338 ha.
  2. Befriedete Flächen (§§ 14, 15 JWMG) und andere Flächen, auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf (§ 40 JWMG) 6 ha.
  3. Bejagbare Fläche (Nettojagdfläche) somit 332 ha. Diese Fläche gliedert sich in ca. 42 ha Waldfläche und ca. 290 ha Feldfläche.
Und für die unter 3. genannte Fläche ist der Pachtpreis angesetzt.
vielen Dank, so sollte der Idealfall aussehen.
 
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NRW
Brutto und Nettofläche im PV angegeben und im JS auch so eingetragen. Nur für die Nettofläche wird bezahlt.

Im PV zusätzlich eine komplette Liste mit Gemarkung, Flurstücknummern und größen der brutto verpachteten Flächen einschließlich Lageplan.

WH
Frank
 
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Keine Ahnung, ob es rechtens ist, aber bei mir in NDS wird nur eine Brutto-Fläche (inkl. aller befriedeten Bezirke) angegeben. Der Pachtpreis pro ha wird für die gesamte Fläche bezahlt, aber natürlich weiß man, was man da pachtet.

Eine Liste mit allen Flurstücken und deren Größe gibt es explizit nicht (bzw. wird streng geheim gehalten).

Wer zu viele Fragen stellt, bekommt die Jagd halt nicht wieder verpachtet.
 
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Keine Ahnung, ob es rechtens ist, aber bei mir in NDS wird nur eine Brutto-Fläche (inkl. aller befriedeten Bezirke) angegeben. Der Pachtpreis pro ha wird für die gesamte Fläche bezahlt, aber natürlich weiß man, was man da pachtet.

Eine Liste mit allen Flurstücken und deren Größe gibt es explizit nicht (bzw. wird streng geheim gehalten).

Wer zu viele Fragen stellt, bekommt die Jagd halt nicht wieder verpachtet.
Bin ich zu naiv oder kann ich nicht mittels Katasterauszug plus Reviergrenzen (die müssen ja zwingend bekannt sein) diese streng geheimen Informationen selbst erarbeiten?
 
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Kann man natürlich machen, ist aber eine Mordsarbeit. Und die Katasterämter in NDS sind auch nicht gerade dafür bekannt, dass sie stundenlang diese Sachen für einen heraussuchen.
 
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Warum die Jagdgenossen das nicht herausgeben wollen, weiß ich selber nicht. Ich vermute einmal, dass die kleineren Grundstückseigentümer nicht darauf gebracht werden sollen, dass es eine Jagdpacht gibt.

Es gibt Flächen, da wissen die Eigentümer noch nicht einmal, von wem sie landwirtschaftlich genutzt werden.
 

Fex

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Hier dasselbe - kein gesamter Katasterauszug zu bekommen. Wenn ich den Eigentümer einer Fläche herausfinden möchte, z.B. wegen Hochsitz, bekomme ich genau diese Fläche genannt und keine weitere.
 
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1. Die zuverlässigen Netto - Flächen MÜSSEN per Gesetz den UJB vorliegen.
2. Ist in einem Pachtvertrag die jagdbare Fläche verpachtet und nicht die Gesamtfläche, aber nicht als Zahl angegeben, darf die UJB diesen Vertrag nicht bestätigen.
3. Wer in Niedersachsen Unklarheiten hat, darf sich vertrauensvoll an mich wenden. Muss er aber gar nicht, bei berechtigtem Interesse MÜSSEN die Katasterämter diese Flächen ausgeben.

Das Problem der Katasterämter ist - sie wissen nicht, welche Flächen bejagt werden dürfen und welche nicht. Also haben sie datenschutzrechtliche Bedenken. Die UJB`s haben den Überblick und die müssen die Daten und Karten auch raus geben.
 
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OT, gilt für NDS:
...
Eine Liste mit allen Flurstücken und deren Größe gibt es explizit nicht (bzw. wird streng geheim gehalten).
Dann solltest Du mal in die Satzung der Jagdgenossenschaft schauen, soweit diese nicht von der Mustersatzung abweicht, gilt gem §2 Abs. 3:
"Der Jagdvorstand hat ein Verzeichnis der Grundflächen aufzustellen, die den gemeinschaftlichen Jagdbezirk bilden. In einer Karte, von der eine Ausfertigung dem Jagdpachtvertrag sowie jeder Verlängerung des Jagdpachtvertrages beizufügen ist, sind die Grenzen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks einzuzeichnen und die Flächen nach Absatz 1 Nummern 1 und 2 kenntlich zu machen.
Verzeichnis und Karte sind auf dem neuesten Stand zu halten.
Fortgeschriebene Jagdkarten sind jeweils der Jagdpächterin oder dem Jagdpächter auszuhändigen.
 
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Bei Einfordern macht man sich dennoch nicht zwingend beliebt. Ich frage nur einzelne Flächen an wenn es einen konkreten Grund bspw Aufstellung botonrohrfalle gibt. C
 
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Bei Einfordern macht man sich dennoch nicht zwingend beliebt. Ich frage nur einzelne Flächen an wenn es einen konkreten Grund bspw Aufstellung botonrohrfalle gibt. C
Also der Pächter soll sich ausziehen, das letzte Hemd geben (und noch mehr), aber die grundlegenden Informationen seitens der Gegenseite bleiben aus oder "man macht sich unbeliebt". Ob ausbleibende Jagdpacht auch zur Unbeliebtheit beiträgt? Scherzfrage :)
 

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