R93 Mündungsgewinde schneiden

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Nachtrag (hab den Beitrag zuvor gestern vom Ansitz auf die schnelle mit dem Handy erstellt. Kann die Fehler nun leider nicht mehr korrigieren):

Um Missverständnisse zu vermeiden:
Mit "theoretischen" Verschlussabstandsproblemen war gemeint, dass diese in der Praxis keine realen Auswirkungen haben.
Beschussrechtlich ist der zu große Abstand natürlich ein reales Problem das öfter vor kommt als man meinen sollte!
Hier hat die Qualitätssicherung beim Beschuss der Einzelkomponenten schlicht versagt.

Es macht allerdings nicht wirklich Sinn, dass ein R8 (und viele andere die nicht nach Delta L beschossenen werden) mit einem Übermaß von 0,11mm durch den Beschuss fallen wo im Vergleich ein R93 (und andere Waffen die mit Delta L beschossen werden bzw. wurden) bis zu einem Übermaß von 0,2mm voll o.k. sind bzw. waren.

Sicherheitstechnich sind auch max. Verschlussabstände nach Delta L weit im grünen Bereich.

Der (mehrfache) Wiederlader freut sich natürlich über enge Lager damit die Hülsen lange halten.
Wobei hierbei auch zu einem großen Anteil die Lagerweite, also die Durchmessertoleranz relevant ist.
Diese wird beim Beschuss übrigends gar nicht wirklich geprüft.

Jagdlich sehe ich (zu) enge Lager eher kritisch denn wer möchte schon Problemen beim verriegeln, vor allem wenn es schnell gehen soll/muss.
 
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...
Hier hat die Qualitätssicherung beim Beschuss der Einzelkomponenten schlicht versagt.

Es macht allerdings nicht wirklich Sinn, dass ein R8 (und viele andere die nicht nach Delta L beschossenen werden) mit einem Übermaß von 0,11mm durch den Beschuss fallen wo im Vergleich ein R93 (und andere Waffen die mit Delta L beschossen werden bzw. wurden) bis zu einem Übermaß von 0,2mm voll o.k. sind bzw. waren.

Sicherheitstechnich sind auch max. Verschlussabstände nach Delta L weit im grünen Bereich.

...
Ja, durchaus.

Vielen Dank für die ersten wirklich kenntnisreichen und das eigentliche Problem beleuchtenden Beitrage dieses Themenfadens.

Nun gibt es andererseits aber das auch das deutsche Beschussgesetz. Und dieses verweist auf die in seinen Anhängen niedergelegten - in der Regel durch die C.I.P. festgeschriebenen - Höchst- und Mindestpatronen- und -lagermaße, woran man sich als Hersteller zu halten hat.

Die Genehmigung eines Komponentenbeschusses stellt einen erheblichen behördlichen Vertrauensvorschuss in einen Hersteller und dessen Arbeit dar, der durchaus im Interesse flüssiger Abläufe durchaus gerechtfertigt ist, so lange mit der zu erwartenden Sorgfalt vorgegangen wird. Derlei Sorgfalt kostet aber Geld, da sie unvermeidbarerweise zur Erfordernis der gelegentlichen Aussonderung unverkäuflicher Ausschussware führt.

Stellt sich nun heraus, dass aus diesem (oder ggf. auch aus anderem) Grund das sichere Vertrauen in die Verwendung amtlicher (Beschuss-)Siegel durch den Hersteller nicht länger gerechtfertigt erscheint, muss m. E. nach die Genehmigung zur Durchführung des vereinfachten Komponentenbeschussverfahrens kritisch geprüft und erforderlichenfalls zurückgezogen werden..

Ob und ggf. in welchem Umfang entsprechende Überlegungen seitens des Beschussamtes Ulm in Bezug auf die Blaser Jagdwaffen GmbH angestrengt worden eine, ist mir nicht bekannt.

Ich sähe in dieser Fragestellung und ihrer Beantwortung allerdings einmal ein SEHR interessantes und dankbares Betätigungsfeld für die leider weitgehend zu Claqueuren des waffentechnischen Mainstreams verkommenen Redakteure der deutschen Jagdpresse mit Schwerpunkt Waffen/Ballistik sowie die Zeltlers und Klupse dieses Landes.
 
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ch sähe in dieser Fragestellung und ihrer Beantwortung allerdings einmal ein SEHR interessantes und dankbares Betätigungsfeld für die leider weitgehend zu Claqueuren des waffentechnischen Mainstreams verkommenen Redakteure der deutschen Jagdpresse mit Schwerpunkt Waffen/Ballistik sowie die Zeltlers und Klupse dieses Landes.
Ich bin überzeugt, dass sich keine namhafte deutsche Zeitung finden würde, die einem ihrer besten Inseratskunden ans Bein pinkelt.

Und es war auch nicht meine Absicht dem benannten Jagdwaffenhesteller Schlechtes nachsagen zu wollen.
Da ist was schief gelaufen und es wird ja auch geholfen.

In dem Zusammenhang muss auch erwähnt werden, dass an allen beschußpflichtigen Teilen eine 100% Kontrolle durch einen Beschussbeamten erfolgt. Die inzwischen überempfindliche Reaktion des örtlich zuständigen Beschußamts in diesem Zusammenhang erklärt sich damit von selbst.
 
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