Besonderheiten Verkauf SigSauer P320 X-Five mit 21 Schuss Magazin

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Liebe Community,

ich habe die im Betreff genannte Waffe mit zwei seit dem 1.9.2021 verbotenen 21-Schuss Magazinen.

Für den legalen Besitz habe ich mir eine Ausnahmegenehmigung beim BKA eingeholt.

Wenn ich nun die Waffe verkaufen möchte, dann darf ich ja die Magazine nicht einfach mitsenden, da der Käufer ja dann verbotene Gegenstände erhält.

Heißt das dann, dass der Käufer sich im Vorfeld ebenfalls eine Ausnahmegenehmigung beschaffen muss oder ist der Handel mit den Magazinen generell verboten?

Vielleicht habt ihr Erfahrungen damit und hättet einen Tipp.

Beste Grüße
Patrick
 

Wheelgunner_45ACP

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So weit ich weiß, braucht der Käufer im Vorfeld auch die Ausnahmengenehmigung vom BKA . . .
 
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Guten Morgen,
ja das würde den meisten Sinn ergeben.

Von daher würde ich auch dem Käufer die Magazine nur mitschicken, wenn er sie auch besitzen dürfte.

Vielen Dank!
 
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Ganz klar: ohne entsprechende Genehmigung darf er die Magazine nicht besitzen und du ihm wohl diese auch nicht überlassen.

Aber: was wäre wenn du die Magazine behältst? Musst du diese dann beim Amt ummelden? Verlieren diese ihre Eigenschaft als verbotener Gegenstand? Musst du diese mit Vernichtungsnachweis einschmelzen lassen?
 
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Hallo Christian,

das sind in der Tat gute Fragen.

Magazine dürfte ich sicherlich weiterhin behalten, da ich ja eine Genehmigung für die habe. Aktuell weiß das LKA ja das ich die besitze. Sobald ich allerdings mit diesen Magazinen etwas anstelle (d.h. vernichten lasse, verkaufe, verschenke, etc.) muss ich das dem LKA mit entsprechender Bescheinigung melden.
Das wichtigste ist für die ja zu wissen, wo sich gerade diese Objekte befinden.
VG
 

Wheelgunner_45ACP

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Verbotener Gegenstand bleibt verbotener Gegenstand. Und dürfen - dank BKA- Bescheid/ Meldung beim Amt - unabhängig von der Waffe besessen werden.
 
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Die Frage ist, ob der Käufer überhaupt eine Ausnahmegenehmigung bekommt, bei ihm ist es ja kein Altbesitz.
 

Wheelgunner_45ACP

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Auch dafür gibt es Wege, allerdings beschwerliche. Wettkämpfe im Ausland beispielsweise. Jagd alleine genügt nicht . .
 
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Ich hab mir da auch schon Gedanken machen müssen.

Hab nach Erwerb des zivilen G3-Klones (von MKE) von einem Bekannten eine Kiste mit Zubehör geschenkt bekommen, ua. zig 15-Schuss-Magazine. Nie genutzt und einfach nur in den Schrank gestellt. Jetzt sind die Dinger halt angemeldet, aber was mache ich wenn ich die mal entsorgen will? Wahrscheinlich geb ich sie dann einfach bei der Waffenbehörde oder LKA ab.

Was mache ich mit meiner Thompson? Das kleinste Magazin für die Tommygun fasst 20 Schuss, dazu hab ich noch ein 50-Schuss-Trommelmagazin in Deko. Natürlich auch alles angemeldet, aber bei Verkauf muss ich dem Käufer erklären dass er sich selbst ein Magazin schnitzen muss und meine (auch das Dekoteil) wandern dann wieder in den Schmelzofen?!
 
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Da muss man aber schon sehr arm dran sein, wenn man drüber nachdenkt, ne Knarre zu veräußern, für die man die passenden Hi-Cap Magazine im Altbestand hat. Wir dürfen die ja nicht nur besitzen, sondern auch benutzen. Im Verhältnis zur Waffe fällt der Preis des Magazins weniger ins Gewicht, bis auf exotische Ausnahamen oder große Mengen. Klar, bei der Tommy ist es blöd, wenn es gar keine zugelassenen Magazine gibt.
 
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Leider schieße ich keine Disziplin, bei der große Magazine einen Vorteil brächten. Klar könnte ich mit dem MKE auf dem jagdlichen Schießstand auflaufen und die großen Magazine verwenden. Aber da sehe ich ehrlich gesagt keinen Sinn drin weil ich dort dann lieber auch nur mit dem 2-Schuss-Magazin trainiere. Auf der Jagd selbst könnte ich auch die Magazine verwenden, aber nur 2 Schuss laden ist dann doch eher hinderlich.

Und ja, den Schrank wollte ich mal lichten weil gerade noch eine Jagdbüchse Einzug gehalten hat. Da muss halt manchmal die Vernunft über das Gefühl siegen :-(
 
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Ich hab mir da auch schon Gedanken machen müssen.

Hab nach Erwerb des zivilen G3-Klones (von MKE) von einem Bekannten eine Kiste mit Zubehör geschenkt bekommen, ua. zig 15-Schuss-Magazine. Nie genutzt und einfach nur in den Schrank gestellt. Jetzt sind die Dinger halt angemeldet, aber was mache ich wenn ich die mal entsorgen will? Wahrscheinlich geb ich sie dann einfach bei der Waffenbehörde oder LKA ab.

Was mache ich mit meiner Thompson? Das kleinste Magazin für die Tommygun fasst 20 Schuss, dazu hab ich noch ein 50-Schuss-Trommelmagazin in Deko. Natürlich auch alles angemeldet, aber bei Verkauf muss ich dem Käufer erklären dass er sich selbst ein Magazin schnitzen muss und meine (auch das Dekoteil) wandern dann wieder in den Schmelzofen?!
Bleibt wohl nur, ein Stangenmagazin zu kürzen, ein Begrenzer löst das Problem ja nicht. Sieht bestimmt super aus, mit so einem Stummelchen unten drin.
 
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Bleibt wohl nur, ein Stangenmagazin zu kürzen, ein Begrenzer löst das Problem ja nicht. Sieht bestimmt super aus, mit so einem Stummelchen unten drin.
Oder einen exorbitanten Preis für ein 10-Schuss-Magazin ausgeben, die zumeist eh nicht lieferbar sind...

Weiß gerade gar nicht ob ich bei den gemeldeten Magazinen überhaupt eine Veränderung durchführen darf. Rein mechanisch wäre das durchaus machbar bei dem einfachen Aufbau.
 

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