- Registriert
- 28 Mai 2008
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Hallo Gemeinde,
Kollege in Hessen kommt an einen Wildunfall. Wildkatze ist hinten schwer angefahren, vorne noch mehr oder weniger mobil. Angerufene Polizei sagt Tierschutz geht über Artenschutz und bittet ihn das Tier zu erlösen wenn er als Jäger und Fachmann der Meinung ist, das wäre nötig. Kollege hat die Polizei gebeten zu kommen und das Tier zu erlösen, da ihm die Sache zu heiss war. Meine Frage - wie ist das nun rechtlich? Ich habe auch gelernt das bei einem angefahrenen Luchs/Wolf/Wildkatze, also Tieren die bei uns unter Naturschutz/Artenschutz stehen, der Finger gerade bleiben sollte, da der Jäger am Ende (posthum) in der Beweispflicht steht. Wie sehr ihr das?
Folgender Artikel hat mich aufhorchen lassen: https://www.digitalmagazin.de/marke.../2021-6/im-blickfeld/006_erloesen-von-woelfen
"Deren Entnahme ist nach der Wolfsverordnung und auf Grundlage von § 45 Abs. 7 S. 1 Nr. 5 BNatSchG dann zulässig, wenn ein Tierarzt feststellt, dass das erkrankte oder verletzte Tier an erheblichen Schmerzen leidet und nicht mehr aus eigener Kraft gesund wird. Sollte bei einem Verkehrsunfall kein Tierarzt rechtzeitig hinzugezogen werden können, ist die Einschätzung eines Jagdscheininhabers ausreichend. „Die einem Jagdscheininhaber im Jagdrecht generell zugebilligte Kompetenz, auch bei anderen Tieren das Ausmaß der Verletzung abzuschätzen, wird bei Unfällen mit Wölfen als ausreichend angesehen“, begründet das Umweltministerium seine Entscheidung."
Danke für eure Einschätzung!
Kollege in Hessen kommt an einen Wildunfall. Wildkatze ist hinten schwer angefahren, vorne noch mehr oder weniger mobil. Angerufene Polizei sagt Tierschutz geht über Artenschutz und bittet ihn das Tier zu erlösen wenn er als Jäger und Fachmann der Meinung ist, das wäre nötig. Kollege hat die Polizei gebeten zu kommen und das Tier zu erlösen, da ihm die Sache zu heiss war. Meine Frage - wie ist das nun rechtlich? Ich habe auch gelernt das bei einem angefahrenen Luchs/Wolf/Wildkatze, also Tieren die bei uns unter Naturschutz/Artenschutz stehen, der Finger gerade bleiben sollte, da der Jäger am Ende (posthum) in der Beweispflicht steht. Wie sehr ihr das?
Folgender Artikel hat mich aufhorchen lassen: https://www.digitalmagazin.de/marke.../2021-6/im-blickfeld/006_erloesen-von-woelfen
"Deren Entnahme ist nach der Wolfsverordnung und auf Grundlage von § 45 Abs. 7 S. 1 Nr. 5 BNatSchG dann zulässig, wenn ein Tierarzt feststellt, dass das erkrankte oder verletzte Tier an erheblichen Schmerzen leidet und nicht mehr aus eigener Kraft gesund wird. Sollte bei einem Verkehrsunfall kein Tierarzt rechtzeitig hinzugezogen werden können, ist die Einschätzung eines Jagdscheininhabers ausreichend. „Die einem Jagdscheininhaber im Jagdrecht generell zugebilligte Kompetenz, auch bei anderen Tieren das Ausmaß der Verletzung abzuschätzen, wird bei Unfällen mit Wölfen als ausreichend angesehen“, begründet das Umweltministerium seine Entscheidung."
Danke für eure Einschätzung!