Deutschland Angefahrene Wildkatze - Erlösen?

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ich bin gespannt, wann und ggfs ob einmal ein Forist von seinen selbst gemachten Erfahrungen in einem solchen Fall berichtet.
Hier in der Öffentlichkeit bestimmt nicht.

Ich kann jedoch empfehlen, gerade bei Tieren, die nicht dem Jagdrecht unterliegen und möglicherweise noch einen Schutzstatus haben, nicht die Größe der eigenen Eier (und -stöcke) sondern den Sachverstand zu Rate zu ziehen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
wg. einer Nottötung zu einem Verfahren


Es gab drei Verfahren die mir ad hoc einfallen eines gegen einen Polizisten in Brandenburg wegen Nottötung eines Wolfs, danach gab es die ausdrücklichen Festlegung wie es ablaufen muß. Eines gegen einen Jäger, wo der Richter ausdrücklich die Nottötung nach Verkehrsunfall ausgeschlossen hat; Begründung: sonst könnte ein Jäger in Absprache den Wolf anfahren, damit ihn der zweite als Unfallopfer meuchelt; letzter Fall Niedersachsen - auf einer DJ hat ein Jäger einen kranken Wolf geschossen - mit Urteil - darf er nicht!

Die Verfahren darfst du gerne selbst suchen, sind schon einigen Jahre alt und haben damals genug Welle verursacht. Gegenwärtig sind sie die Eckpunkte geltenden Rechts, aus Gesetz und Rechtsprechung.

So nun halt gerne weiter Stöckchen.


CdB
 
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Tja, es gibt Menschen mit funktionierendem Hirn und welche mit Nicht funktionierendem, dafür aber mit Eiern.
Für Letztere trifft das dann zu: (nein, ich spreche bewusst niemanden an!):

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Weißt du CdB
„Dumm ist der, der dummes tut!“
Und in so einem Fall Eier zu zeigen statt logisch und vernünftig zu handeln ist def. DUMM.
Wenn Leute zu faul sind, nach solchen Fällen zu suchen oder andere meinen, daß man eigene Fälle hier posten soll, zeugt auch nicht ……(Schnepfenschreck hat das schon richtig erkannt).
Ach ich erspare mir das, diejenigen die mal nachdenken sollten werden es eh nicht kapieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Es gab drei Verfahren die mir ad hoc einfallen eines gegen einen Polizisten in Brandenburg wegen Nottötung eines Wolfs, danach gab es die ausdrücklichen Festlegung wie es ablaufen muß. Eines gegen einen Jäger, wo der Richter ausdrücklich die Nottötung nach Verkehrsunfall ausgeschlossen hat; Begründung: sonst könnte ein Jäger in Absprache den Wolf anfahren, damit ihn der zweite als Unfallopfer meuchelt; letzter Fall Niedersachsen - auf einer DJ hat ein Jäger einen kranken Wolf geschossen - mit Urteil - darf er nicht!

Die Verfahren darfst du gerne selbst suchen, sind schon einigen Jahre alt und haben damals genug Welle verursacht. Gegenwärtig sind sie die Eckpunkte geltenden Rechts, aus Gesetz und Rechtsprechung.

So nun halt gerne weiter Stöckchen.


CdB
Ich kenne die Urteile, die beziehen sich alle auf den Wolf. Die Wildkatze wäre in den meisten Ländern im Jagdrecht.
Der Wolf ist ein Spezialfall.
Die Wahrscheinlichkeit, dass ich mal auf einen schwer kranken Wolf treffen, läuft gegen Null, ich würde den aber vermutlich auch nicht einfach verrecken lassen.
Das hat auch nichts mit Eiern oder was auch immer zu tun.
Ich könnte es einfach nicht übers Herz bringen, mir das Elend einfach nur anzusehen. Das hätte auch ein Wolf nicht verdient.
 
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Um mal praktisch zu werden… das erste, was ich dem Polizisten sage ist, dass er dafür verantwortlich ist, dass es keine Bild- und Tonaufnahmen gibt. Und da ich das Stück ja entsorgen muss, würde ich mal sagen, da kann hinterher nicht wirklich jemand sagen, es wäre nicht in Ordnung gewesen.
Glücklicherweise war ich immer nur bei Rehwild und Schwarzwild vor Ort. Wolf oder Luchs möchte ich auch nicht erleben.

Die jungen Männer mit Migrationshintergund, die mich beim Einladen eine verendeten Bocks Mitten im Industriegebiet gefilmt haben, waren ziemlich aufgebracht als ich mitten im Geschehen aufgehört habe und erst sie und dann ihren tiefer gelegten BMW gefilmt habe. Als sie dann zu mir kamen, habe ich freundlich darauf hingewiesen, dass ich ihnen nicht erlaube, irgend welche Aufnahmen zu verbreiten… und ich wüsste ja jetzt, wer es wäre.
Peter
 
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Mein Rat, Finger gerade lassen.
Die Gesellschaft ist zur Zeit nicht reif für "gesunden Menschenverstand".

Wir hatten den Fall, dass ein angefahrener Rothirsch von der Polizei erlöst werden musste, weil es dem anwesenden Jäger untersagt wurde (ausserhalb der Jagdzeit). Dieses enge auslegen vom Recht hat dann der Polizei eine Anzeige von Tierschutz eingebracht ... Wohlgemerkt, das geschah in der Schweiz, im Kanton Bern, Strasse in Beatenberg.

Es ist einfach doof, der gesunde Menschenverstand sagt klar ja, aber alles ist justiziabel geworden, da zählen andere Werte, leider.
 
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Recht haben und Recht bekommen sind im Buntland immer noch zwei paar Schuhe. Bekannter hat sich mal eine Anzeige eingefangen und war erst mal seinen Jagdschein los. Er hatte Einspruch eingelegt was in seinem Fall gebührenpflichtig war. Erste „Verhandlung“ vor dem Kreisrechtsausschuß. Der entscheidet nichts und kostete ca. Tausend Tacken. Erneuter Einspruch war auch wieder gebührenpflichtig. Das Ganze sollte dann vors Gericht. Vom Richter kam der Vorschlag zum Vergleich. Mein Bekannter hatte es angenommen und bekam den Jagdschein zurück. Das ist ein Freispruch zweiter Klasse und seine Gebühren war er auch los. Besser das als ein ungewisser Ausgang. 2000€ plus Anwaltskosten für nix.


Selbst werde ich mich hüten irgendwelche Schüsse oder das Abfangen von Wild vor Zeugen zu machen. Rambo spielen überlasse ich Anderen. Ich muss mich nicht profilieren. Es tut mir halt Leid um die Kreatur.
 
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Wenn es um Wild geht, ist die Sache für den JAB eindeutig. Er hat es zu erlegen, wenn es totkrank ist. Alles andere ist ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.
Das ist nichts anderes als wenn man ein krankes Schwein im Stall nicht erlöst. Dafür gibt man im Übrigen im Wiederholungsfall auch den Jagdschein ab.
 
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@mogelmaus und @Leupold
Schön geschrieben / dargestellt.
Ihr habt erkannt, daß Eier in der Hose haben dann evtl. nicht so das Wahre ist.
Hirn einschalten ist doch oftmals der bessere Weg.
Ja, auch wenn man nicht tätig wird kann man "verknackt" werden.
Deshalb holt man sich ERST die Bevollmächtigung / Anweisung ein und DANACH handelt man.
Dann hat man wenigstens Hirn bewiesen.
Scheiß auf die Eier.
Aber klar, die echten Kerle hier sind Schw... gesteuert.
 
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@mogelmaus und @Leupold
Schön geschrieben / dargestellt.
Ihr habt erkannt, daß Eier in der Hose haben dann evtl. nicht so das Wahre ist.
Hirn einschalten ist doch oftmals der bessere Weg.
Ja, auch wenn man nicht tätig wird kann man "verknackt" werden.
Deshalb holt man sich ERST die Bevollmächtigung / Anweisung ein und DANACH handelt man.
Dann hat man wenigstens Hirn bewiesen.
Scheiß auf die Eier.
Aber klar, die echten Kerle hier sind Schw... gesteuert.
Was hast Du zu Abend gegessen?
 
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@H.PB So eindeutig ist es gar nicht in allen Fällen, wenn es um Wild geht. Immer dann z.B., wenn der Wolf im Jagdrecht steht und somit Raubwild ist wird es kompliziert.
 
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Verstehen hier einige nicht Jeb_ediah.
Aber spätestens wenn Sie auf die Fr... gefallen sind werden Sie erkennen, das Eier haben nicht immer so das Beste ist.
 

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