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Einforderung einer schriftlichen Erlaubnis
Das ist keine Erlaubnis, sondern eine Beauftragung.
Einforderung einer schriftlichen Erlaubnis
Hier in der Öffentlichkeit bestimmt nicht.ich bin gespannt, wann und ggfs ob einmal ein Forist von seinen selbst gemachten Erfahrungen in einem solchen Fall berichtet.
wg. einer Nottötung zu einem Verfahren
Tja, es gibt Menschen
Ich kenne die Urteile, die beziehen sich alle auf den Wolf. Die Wildkatze wäre in den meisten Ländern im Jagdrecht.Es gab drei Verfahren die mir ad hoc einfallen eines gegen einen Polizisten in Brandenburg wegen Nottötung eines Wolfs, danach gab es die ausdrücklichen Festlegung wie es ablaufen muß. Eines gegen einen Jäger, wo der Richter ausdrücklich die Nottötung nach Verkehrsunfall ausgeschlossen hat; Begründung: sonst könnte ein Jäger in Absprache den Wolf anfahren, damit ihn der zweite als Unfallopfer meuchelt; letzter Fall Niedersachsen - auf einer DJ hat ein Jäger einen kranken Wolf geschossen - mit Urteil - darf er nicht!
Die Verfahren darfst du gerne selbst suchen, sind schon einigen Jahre alt und haben damals genug Welle verursacht. Gegenwärtig sind sie die Eckpunkte geltenden Rechts, aus Gesetz und Rechtsprechung.
So nun halt gerne weiter Stöckchen.
CdB
Was hast Du zu Abend gegessen?@mogelmaus und @Leupold
Schön geschrieben / dargestellt.
Ihr habt erkannt, daß Eier in der Hose haben dann evtl. nicht so das Wahre ist.
Hirn einschalten ist doch oftmals der bessere Weg.
Ja, auch wenn man nicht tätig wird kann man "verknackt" werden.
Deshalb holt man sich ERST die Bevollmächtigung / Anweisung ein und DANACH handelt man.
Dann hat man wenigstens Hirn bewiesen.
Scheiß auf die Eier.
Aber klar, die echten Kerle hier sind Schw... gesteuert.