Beförderung von Schrotpatronen, welche Menge?

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Hallo zusammen,
ich habe vor, morgen eine bestellte Menge Schrotpatronen ( 15.000 ) abzuholen. Die Patronen werden auf verschiedene Jagdscheininhaber verteilt. Nun wurde ich darauf hingewiesen, dass ich diese Menge nicht in einem PKW transportieren darf. Eine Anfrage bei meinem SB der UJB blieb heute leider erfolglos.
Daher folgende Frage: Darf ich soviel befördern, oder sollte ich besser mit einem zweiten Berechtigten und zweiten PKW die Mun abholen?
D.T.
 
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Kurz gegoogelt....

Völlig von den Gefahrgutvorschriften befreit sind nur Mengen von maximal 50 kg Munition (Bruttogesamtmas- se) bzw. 3 kg Pulver (Nettoexplosivstoffmasse).

z.b. Für Schießstandmunition... 250 Schuß zu je 25 Schuß = 9,8kg


Also eine 1250er Kist geht, dann ist im privaten PKW Schluss....
 
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Es gibt beim Transport von Munition eine Grenze ohne jegliche Auflagen: 50kg Bruttomasse.
Beim Transport nur einer Gefahrenstoffklasse darf man die Menge überschreiten, dazu muss ein Feuerlöscher 2kg (A,B u.C) mitgeführt werden und die Munition muss in dem Karton des Herstellers mit dem orangenen Gefahrenzeichen mit 1.4 gekennzeichnet sein. Begleitpapiere sind für den privaten Transport nicht erforderlich.

Quelle
Forum Waffenrecht e.V.
Landvogtei 1-3
79312 Emmendingen
www.fwr.de
Stand März 2005
Alle Angaben ohne Gewähr


Allerdings ist es erforderlich, sobald die freigestellte Menge überschritten wird, dass die Ladung
selbst gekennzeichnet wird und in geprüften Verpackungen transportiert wird. Es empfiehlt
sich daher, größere Mengen von Munition in der Originalumverpackung des Herstellers
zu transportieren. Hier kann man davon ausgehen, dass man einen geprüften und zugelassenen
Karton hat. Außerdem ist der jeweilige Gefahrzettel bereits aufgedruckt.
Gefahrzettel (Bsp.)
Die Umverpackung, in der die Munition transportiert wird, muss den
sogenannten "Gefahrzettel" (s. Abbildung) und die UN-Nummer (z.B.:
0012, Patronen für Handfeuerwaffen oder Patronen mit inertem Geschoß)
tragen. Der Gefahrzettel ist kein "Begleitpapier" oder ähnliches,
wie der Name vielleicht vermuten lassen würde, sondern lediglich das
Signet mit dem Gefahrensymbol.
Die Ladung ist gegen Verrutschen und gegen Beschädigungen durch
den Transport zu sichern.

Bei einem Transport von mehr als der freigestellten Menge muss ein
Feuerlöscher (Fassungsvermögen: 2 kg Pulver bzw. eine vergleichbare
Menge anderen geeigneten Löschmittels) im Auto mitgeführt werden.
Dieser muss für die Brandklassen A, B und C geeignet sein.
Beförderungspapiere sind nach Ausnahme 18 der Gefahrgut-Ausnahmeverordnung (GGAV)
nicht erforderlich, soweit die Güter zur Beförderung nicht an Dritte übergeben werden.
Beim Be- und Entladen gilt Rauchverbot, der Motor ist, soweit er nicht für das Beladen erforderlich
ist, abzustellen und die Feststellbremse ist bei jedem Halten oder Parken anzuziehen.
Das Forum Waffenrecht wird sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass die vom Bundesverkehrsministerium
eingeführten Einschränkungen für den privaten Transport wieder aufgehoben
werden.
 
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Es gibt beim Transport von Munition eine Grenze ohne jegliche Auflagen: 50kg Bruttomasse.
Beim Transport nur einer Gefahrenstoffklasse darf man die Menge überschreiten, dazu muss ein Feuerlöscher 2kg (A,B u.C) mitgeführt werden und die Munition muss in dem Karton des Herstellers mit dem orangenen Gefahrenzeichen mit 1.4 gekennzeichnet sein. Begleitpapiere sind für den privaten Transport nicht erforderlich.

Quelle
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Allerdings ist es erforderlich, sobald die freigestellte Menge überschritten wird, dass die Ladung
selbst gekennzeichnet wird und in geprüften Verpackungen transportiert wird. Es empfiehlt
sich daher, größere Mengen von Munition in der Originalumverpackung des Herstellers
zu transportieren. Hier kann man davon ausgehen, dass man einen geprüften und zugelassenen
Karton hat. Außerdem ist der jeweilige Gefahrzettel bereits aufgedruckt.
Gefahrzettel (Bsp.)
Die Umverpackung, in der die Munition transportiert wird, muss den
sogenannten "Gefahrzettel" (s. Abbildung) und die UN-Nummer (z.B.:
0012, Patronen für Handfeuerwaffen oder Patronen mit inertem Geschoß)
tragen. Der Gefahrzettel ist kein "Begleitpapier" oder ähnliches,
wie der Name vielleicht vermuten lassen würde, sondern lediglich das
Signet mit dem Gefahrensymbol.
Die Ladung ist gegen Verrutschen und gegen Beschädigungen durch
den Transport zu sichern.

Bei einem Transport von mehr als der freigestellten Menge muss ein
Feuerlöscher (Fassungsvermögen: 2 kg Pulver bzw. eine vergleichbare
Menge anderen geeigneten Löschmittels) im Auto mitgeführt werden.
Dieser muss für die Brandklassen A, B und C geeignet sein.
Beförderungspapiere sind nach Ausnahme 18 der Gefahrgut-Ausnahmeverordnung (GGAV)
nicht erforderlich, soweit die Güter zur Beförderung nicht an Dritte übergeben werden.
Beim Be- und Entladen gilt Rauchverbot, der Motor ist, soweit er nicht für das Beladen erforderlich
ist, abzustellen und die Feststellbremse ist bei jedem Halten oder Parken anzuziehen.
Das Forum Waffenrecht wird sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass die vom Bundesverkehrsministerium
eingeführten Einschränkungen für den privaten Transport wieder aufgehoben
werden.
Danke, das ist aussagekräftig!
D.T.
 
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Das sind doch auch nur 60 oder 75 Originalkartons....;). Mit einem Pickup kein Probelm, sollte nur einen Deckel haben....
 
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Es gibt beim Transport von Munition eine Grenze ohne jegliche Auflagen: 50kg Bruttomasse.
Beim Transport nur einer Gefahrenstoffklasse darf man die Menge überschreiten, dazu muss ein Feuerlöscher 2kg (A,B u.C) mitgeführt werden und die Munition muss in dem Karton des Herstellers mit dem orangenen Gefahrenzeichen mit 1.4 gekennzeichnet sein. Begleitpapiere sind für den privaten Transport nicht erforderlich.

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Allerdings ist es erforderlich, sobald die freigestellte Menge überschritten wird, dass die Ladung
selbst gekennzeichnet wird und in geprüften Verpackungen transportiert wird. Es empfiehlt
sich daher, größere Mengen von Munition in der Originalumverpackung des Herstellers
zu transportieren. Hier kann man davon ausgehen, dass man einen geprüften und zugelassenen
Karton hat. Außerdem ist der jeweilige Gefahrzettel bereits aufgedruckt.
Gefahrzettel (Bsp.)
Die Umverpackung, in der die Munition transportiert wird, muss den
sogenannten "Gefahrzettel" (s. Abbildung) und die UN-Nummer (z.B.:
0012, Patronen für Handfeuerwaffen oder Patronen mit inertem Geschoß)
tragen. Der Gefahrzettel ist kein "Begleitpapier" oder ähnliches,
wie der Name vielleicht vermuten lassen würde, sondern lediglich das
Signet mit dem Gefahrensymbol.
Die Ladung ist gegen Verrutschen und gegen Beschädigungen durch
den Transport zu sichern.

Bei einem Transport von mehr als der freigestellten Menge muss ein
Feuerlöscher (Fassungsvermögen: 2 kg Pulver bzw. eine vergleichbare
Menge anderen geeigneten Löschmittels) im Auto mitgeführt werden.
Dieser muss für die Brandklassen A, B und C geeignet sein.
Beförderungspapiere sind nach Ausnahme 18 der Gefahrgut-Ausnahmeverordnung (GGAV)
nicht erforderlich, soweit die Güter zur Beförderung nicht an Dritte übergeben werden.
Beim Be- und Entladen gilt Rauchverbot, der Motor ist, soweit er nicht für das Beladen erforderlich
ist, abzustellen und die Feststellbremse ist bei jedem Halten oder Parken anzuziehen.
Das Forum Waffenrecht wird sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass die vom Bundesverkehrsministerium
eingeführten Einschränkungen für den privaten Transport wieder aufgehoben
werden.
(y) Topp Antwort!!!
Ich stand auch schon vor der Frage "wieviel geht", da ein Jagdcenter einen "SuperSALE" hatte und ich eh liebe Verwandte dort besuchen wollte....
..den 6kg Löscher eingepackt und guten Gewissens eingekauft!
Noch gar nicht lang her.....da gab s die Rottweil Steel HV für 18 Cent.
:)
 
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(y) Topp Antwort!!!
Ich stand auch schon vor der Frage "wieviel geht", da ein Jagdcenter einen "SuperSALE" hatte und ich eh liebe Verwandte dort besuchen wollte....
..den 6kg Löscher eingepackt und guten Gewissens eingekauft!
Noch gar nicht lang her.....da gab s die Rottweil Steel HV für 18 Cent.
:)
gibt es die noch für den Preis??
D.T.
 
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Gelöschtes Mitglied 17007

Guest
Hallo zusammen,
ich habe vor, morgen eine bestellte Menge Schrotpatronen ( 15.000 ) abzuholen. Die Patronen werden auf verschiedene Jagdscheininhaber verteilt. Nun wurde ich darauf hingewiesen, dass ich diese Menge nicht in einem PKW transportieren darf. Eine Anfrage bei meinem SB der UJB blieb heute leider erfolglos.
Daher folgende Frage: Darf ich soviel befördern, oder sollte ich besser mit einem zweiten Berechtigten und zweiten PKW die Mun abholen?
D.T.

Hallo,

schraub dir bitte ein Schild mit der Aufschrift "Schrotpatrone an Board" aufs Dach.......
Man hilft dir dann ganz schnell........

Gruß
2RECON
 

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