[Bayern] Welche zusätzlichen Ergänzungen / Vereinbarungen im Jagdpachtvertrag sind aktuell notwendig / wünschenswert

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Hallo zusammen,

ein Bekannter von mir bewirbt sich die Tage auf ein Revier. Er hat mich gefragt welche Preise bei uns derzeit so aufgerufen werden usw. Dabei sind wir auch auf das Thema aus meiner Sicht notwendige Vertragsergänzungen gekommen.

Ich aus meiner Sicht würde es in der aktuellen Situation für absolut notwendig halten Regelungsumfänge für folgende Themen im Vertrag zu fixieren (natürlich im Idealfall und falls nicht eh schon explizit im Vertrag geregelt…)

  • Auftreten ASP
  • Regelmäßiges vorkommen Wolf
  • Relevante Änderungen am Jagdgesetz, bzgl. bejagbare Arten usw.
  • Wildschaden
  • Weitere Erhöhung Abschusszahlen
Habe ich was vergessen?

Gibt es irgendwo solche ausgearbeiteten Formulierungsvorschläge zu finden. War vor einiger Zeit mal glaube ich in einer Jagdzeitschrift oder so.

Wie gesagt, was dann tatsächlich durchgesetzt werden kann ist wieder etwas anderes…

Danke für sachdienliche Hinweise.
 
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Hallo zusammen,

ein Bekannter von mir bewirbt sich die Tage auf ein Revier. Er hat mich gefragt welche Preise bei uns derzeit so aufgerufen werden usw. Dabei sind wir auch auf das Thema aus meiner Sicht notwendige Vertragsergänzungen gekommen.

Ich aus meiner Sicht würde es in der aktuellen Situation für absolut notwendig halten Regelungsumfänge für folgende Themen im Vertrag zu fixieren (natürlich im Idealfall und falls nicht eh schon explizit im Vertrag geregelt…)

  • Auftreten ASP
  • Regelmäßiges vorkommen Wolf
  • Relevante Änderungen am Jagdgesetz, bzgl. bejagbare Arten usw.
  • Wildschaden
  • Weitere Erhöhung Abschusszahlen
Habe ich was vergessen?

Gibt es irgendwo solche ausgearbeiteten Formulierungsvorschläge zu finden. War vor einiger Zeit mal glaube ich in einer Jagdzeitschrift oder so.

Wie gesagt, was dann tatsächlich durchgesetzt werden kann ist wieder etwas anderes…

Danke für sachdienliche Hinweise.
Kann man ganz einfach lösen. Bevor da 50 Klauseln drin stehen.

Wir haben eine Kündigung zum jeweiligen Jagdhalbjahr vereinbart. Damit ist alles erschlagen.
 
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Da in unserer Gegend (finanzstarker Ballungsraum) die Wildschadensübername nicht verhandelbar ist, haben wir eine Klausel drin die besagt das wenn der Wildschaden eines Jagdjahres die Pacht übersteigt dann können wir raus.
 
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Da in unserer Gegend (finanzstarker Ballungsraum) die Wildschadensübername nicht verhandelbar ist, haben wir eine Klausel drin die besagt das wenn der Wildschaden eines Jagdjahres die Pacht übersteigt dann können wir raus.
Das vereinbart man am besten noch so, dass man Y Monate nach Feststellen der Überschreitung monatlich mit einer Kündigungsfrist X kündigen kann. - Würde ich mich als Genossenschaft aber nicht drauf einlassen.
 
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  • Auftreten ASP
    => Keine spezielle Regelung
  • Regelmäßiges vorkommen Wolf
    => Keine Spezielle Regelung
  • Relevante Änderungen am Jagdgesetz, bzgl. bejagbare Arten usw.
    => Kündigungsmöglichkeit, wenn juristische Rahmenbedingungen signifikant geändert werden.
  • Wildschaden
    => Nach gesetzlicher Vorgabe/Regelung
  • Weitere Erhöhung Abschusszahlen
    => kein Thema, da wir kein Vegetationsgutachten haben
Vorstehend meine Variante vom letzten Jahr.
Da ich ein durchaus gutes Verhältnis zu meinen Jagdgenossen habe, habe ich auch nicht jedes evtl. notwendige Detail in den Vertrag mit aufgenommen.
  • Zu ASP muss aus meiner Sicht nichts in den Vertrag, weil es die Vertragsgrundlage
    komplett ändert.
    Dafür aber eine verbindliche Regelung aufzunehmen, macht durchaus Sinn.
  • Wir haben aktuell auch Wölfe da, aber der Wolf wird sich bei uns eher weniger
    einen Standort suchen. Ich bejage eine reine Agrarsteppe.
  • Bejagbare Arten - das Thema geht in den juristischen Rahmenbedingungen auf.
  • Wildschaden - damit ist er für mich als Verpflichtung raus.
    Im Zweifelsfall bleibt es mir überlassen, ob und wie viel ich regele.
  • Abschußzahlen - bei dieser Thematik lebe ich in paradiesischen Zuständen.
    Das Amt kann uns keine Vorgaben machen.
    Wir müssen lediglich schauen, dass unsere Jagdgenossen zufrieden sind.
    Das ist schwierig genug!
Zur Erklärung - wir haben zwar einen Abschußplan, den wir auch erfüllen müssen.
Nur wir stimmen unseren Abschuß primär mit den Jagdgenossen ab - das war es.
Unabhängig davon werden alle Abschußanträge im Rahmen einer Versammlung
mit allen Revierangrenzern besprochen und abgestimmt. Das Amt hat das letzte Wort.
Wenn wie im Winter 20/21 sich signifikant mehr Rehwild im Wintereinstand einstellt,
dann teile ich dem Amt mit, dass aus diesem Grund evtl. mehr Rehwild erlegt wird.
Für mich ist es die 'sauberste' Art mit der Thematik 'Abschuß' umzugehen.
Das Prozedere ist sicherlich eher einmalig und historisch bedingt, aber eher vorbildlich.
 
Zuletzt bearbeitet:
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24 Dez 2014
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Kann man ganz einfach lösen. Bevor da 50 Klauseln drin stehen.

Wir haben eine Kündigung zum jeweiligen Jagdhalbjahr vereinbart. Damit ist alles erschlagen.
Geht so etwas denn so einfach? Normalerweise ist die Mindestpachtdauer doch 9 Jahre. Muss nicht der Vertrag sogar von der Unteren Jagdbehörde genehmigt werden?

Mir ist durchaus bewusst, dass es solche Verträge gibt. Ich habe sogar neulich von der Variante gehört, dass die Jagdgenossen kurzfristig kündigen können, wenn sie einen Pächter finden, der mehr zahlt. Bei solchen Varianten frage ich mich dann immer, warum es im Jagdgesetz eine Mindestpachtdauer gibt, wenn diese keine Relevanz zu haben scheint.
 
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Ich würde noch was bezüglich Windräder reinnehmen... Ich selbst hab dafür auch eine Ausstiegsklausel drin, sowie grundsätzlich kein Wildschaden im Umkreis von Windrädern (sollten welche kommen).
 
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Geht so etwas denn so einfach? Normalerweise ist die Mindestpachtdauer doch 9 Jahre. Muss nicht der Vertrag sogar von der Unteren Jagdbehörde genehmigt werden?

Mir ist durchaus bewusst, dass es solche Verträge gibt. Ich habe sogar neulich von der Variante gehört, dass die Jagdgenossen kurzfristig kündigen können, wenn sie einen Pächter finden, der mehr zahlt. Bei solchen Varianten frage ich mich dann immer, warum es im Jagdgesetz eine Mindestpachtdauer gibt, wenn diese keine Relevanz zu haben scheint.
Das Sonderkündigungsrecht hat doch nichts mit der Pachtdauer als solches zu tun. Unsere Reviere sind ganz normal für 12 Jahre gepachtet.

Es herrscht Vertragsfreiheit. Was beide Seiten vereinbaren ist gültig.
 
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19 Jan 2014
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Kann man ganz einfach lösen. Bevor da 50 Klauseln drin stehen.

Wir haben eine Kündigung zum jeweiligen Jagdhalbjahr vereinbart. Damit ist alles erschlagen.
habe ich bei einem Angebot mal so ähnlich vorgeschlagen. Aber mit einer "Abmahnung" und Frist vorher. Damit beide Seiten noch reagieren können und Emotionale Entscheidungen beidseitig verhindert werden.
 

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