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Dann wäre wohl schon so mancher LJV eine GmbH, zumindest jedoch ohne anerkannte Gemeinnützigkeit.Angriff wäre anders. Man müsste die Gegner genauso übergriffig attackieren wie die uns: auf ihrem eigenen, angestammten Gebiet. Und das würde zum Beispiel (willkürliche Liste) bedeuten:
- Gemeinnützigkeit verliert, wer mehr als 5% seiner Einnahmen für Werbezwecke ausgibt.
- Ebenso, wer mehr als 5% der Einnahmen für interne Verwaltung ausgibt.
Das ginge aber nicht rückwirkend und wenn man es für die Zukunft so ausgestalten würde, hätten Jagd- u. Schützenverbände auch nicht viel davon. Ganz im Gegenteil. Bei kleineren Vebänden wären fünf Prozent ein Fliegenschiss, was PR anbelangt.- Für den Vereinszweck sind 90% auszugeben. Im Kalenderjahr.
-Wer dagegen verstösst, wird zwangsweise zur GmbH umgewandelt und muss die letzten 10 Jahre nachversteuern.
Das lässt sich kommod einrichten. Ist eine Frage der Ausgestaltung von Großprojekten, die an sich schon für die Institution werben.- Jahresüberschüsse sind maximal ein mal aufs nächste Jahr übertragbar und ansonsten zu versteuern oder es muss bewiesen werden, wofür sie aufgehäuft werden
Was ist ein "anerkannter Naturschützer"? Das müsste erst einmal definiert werden. Darüber müsste man eine "Prüfung" konzipieren. Auch ein Jäger ist nicht automatisch per Gesetz "anerkannter Naturschützer". Der Verband als Institution ist "anerkannter Naturschutzverband", aber nicht die einzelnen Mitglieder (natürlichen Personen).- Mitspracherecht nur, wenn mindestens 80% der Mitglieder geprüft sind (anerkannte Naturschützer o.ä.),
Wenn wir alle Bundesbürger (w, w, d) in Staatskunde prüfen würden, bevor sie von ihrem Mitspracherecht (Wahlrecht) Gebrauch machen dürften, dann würden hier max. 20 Prozent der Wählerinnen u. Wähler über unsere Demokratie entscheiden.