Auftragnehmer meldet sich nicht mehr / ist nicht zu erreichen, was machen?

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Hallo zusammen,

ich habe im Rahmen der energetischen Sanierung unseres Hauses einen Energieberater beauftragt. Jetzt wollen wir die Maßnahme abschließen, erreiche den Energieberater seit einigen Wochen jedoch nicht mehr… Leider ist der Energieberater jetzt auch nicht gerade ums Eck (hat sich damals so ergeben und ich war auch fachlich sehr zufrieden).

Festnetz und Handy Mailbox, mittlerweile aber offensichtlich voll… Email, keine Antwort. Brief, bisher nichts.

Ich habe jetzt auf allen verfügbaren Kanälen die zeitnahe Kontaktaufnahme (freundlich) angemahnt. Wenn er sich die nächsten Tage nicht meldet, werde ich noch eine Frist setzen.

Die frage für mich ist:

  • Ab wann ist ein Dienstleister säumig und ich kann rechtliche Schritte einleiten, brauche einige Unterlagen bzw. Informationen zurück.
  • Was könnte ich aus eurer Erfahrung nach sonst noch machen (außer demnächst zum Anwalt zu gehen)
Danke für sachdienliche Hinweise

(ich hoffe natürlich er mußte kurzfristige ins Krankenhaus o.Ä.)
 
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Hallo zusammen,

ich habe im Rahmen der energetischen Sanierung unseres Hauses einen Energieberater beauftragt. Jetzt wollen wir die Maßnahme abschließen, erreiche den Energieberater seit einigen Wochen jedoch nicht mehr… Leider ist der Energieberater jetzt auch nicht gerade ums Eck (hat sich damals so ergeben und ich war auch fachlich sehr zufrieden).

Festnetz und Handy Mailbox, mittlerweile aber offensichtlich voll… Email, keine Antwort. Brief, bisher nichts.

Ich habe jetzt auf allen verfügbaren Kanälen die zeitnahe Kontaktaufnahme (freundlich) angemahnt. Wenn er sich die nächsten Tage nicht meldet, werde ich noch eine Frist setzen.

Die frage für mich ist:

  • Ab wann ist ein Dienstleister säumig und ich kann rechtliche Schritte einleiten, brauche einige Unterlagen bzw. Informationen zurück.
  • Was könnte ich aus eurer Erfahrung nach sonst noch machen (außer demnächst zum Anwalt zu gehen)
Danke für sachdienliche Hinweise

(ich hoffe natürlich er mußte kurzfristige ins Krankenhaus o.Ä.)
Den letzten Satz vielleicht etwas umformulieren 🤪
 
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Hast Du einen Beratungsvertrag abgeschlossen oder nur mündlich beauftragt?
Hast Du bereits Geld bezahlt und wenn ja für was genau?
Bis wann wurde die Leistungserbringung vereinbart? Mündlich, schriftlich, Zeugen?

Wenn noch nix bezahlt wurde und auch nix Genauses vereinbart bzw. belegbar abgesprochen u. Du keinen Schaden hast, würde ich ihm nur eine Frist zur Herausgabe der überlassenen Unterlagen setzen. Hier rumzustreiten lohnt nicht.
 
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Hast Du einen Beratungsvertrag abgeschlossen oder nur mündlich beauftragt?
Hast Du bereits Geld bezahlt und wenn ja für was genau?
Bis wann wurde die Leistungserbringung vereinbart? Mündlich, schriftlich, Zeugen?

Wenn noch nix bezahlt wurde und auch nix Genauses vereinbart bzw. belegbar abgesprochen u. Du keinen Schaden hast, würde ich ihm nur eine Frist zur Herausgabe der überlassenen Unterlagen setzen. Hier rumzustreiten lohnt nicht.
.... so beurteile ich das auch!
D.T.
 
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Ja, es gibt einen schriftlichen Vertrag. Dummerweise habe ich aber die bei der KFW eingereichten Unterlagen / Antragsdetails nicht. Nur was er beantragen sollte.
Stehe also irgendwie blind im Raum.
 
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1. Was steht denn im Vertrag?
2. Hast Du bereits etwas bezahlt?

3. Hast Du schon mal nach dem Berater gegoogelt? ZB. „Energieberater Vorname Nachname“ oder ähnlich, ggfs. kombiniert mit dem Begriff „Betrug“?

Sollten die obersten Treffer sowas wie Norddata, Companyhouse, Firmenwissen o.ä. Beinhalten, ist er pleite und Du hast ein ernsthaftes Problem.
 
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Ja, es gibt einen schriftlichen Vertrag. Dummerweise habe ich aber die bei der KFW eingereichten Unterlagen / Antragsdetails nicht. Nur was er beantragen sollte.
Stehe also irgendwie blind im Raum.
D.h. du hast die Maßnahme ohne Bestätigung der Antragstellung seitens der KfW, sondern nur durch die mündliche Bestätigung des Energieberaters das der Antrag gestellt wurde, umgesetzt?

Bei einer solchen Maßnahme muss ja auch eine entsprechende Dokumentation der Sanierung durch den Energieberater erfolgen. Aus deinem Text schließe ich, daß er allerdings niemals beim Sanierungsobjekt war?
Klingt für mich jetzt alles andere als seriös, wenns für dich blöd läuft, wird da keine Förderung ausgezahlt werden.

Seit wann läuft denn der Antrag? Die Maßnahme muss ja auch innerhalb einer bestimmten Frist umgesetzt werden.
Sollte ein Antrag für deine Liegenschaft gestellt worden sein, ist das Gebäude ja bei der KfW gelistet. Entweder einfach mal bei denen melden oder einen anderen Energieberater mal kontaktieren, das dieser evtl die Maßnahme begleitet.
Allerdings glaube ich nicht, daß ein Energieberater einen für ihn fremden Auftrag anschliesst, da er meistens ja die Dokumentation sachgemäß durchführen kann. Z.B. sind verbaute Materialien verputzt und deren Beschaffenheit und Dicke nicht mehr feststellbar.
 
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D.h. du hast die Maßnahme ohne Bestätigung der Antragstellung seitens der KfW, sondern nur durch die mündliche Bestätigung des Energieberaters das der Antrag gestellt wurde, umgesetzt?

Bei einer solchen Maßnahme muss ja auch eine entsprechende Dokumentation der Sanierung durch den Energieberater erfolgen. Aus deinem Text schließe ich, daß er allerdings niemals beim Sanierungsobjekt war?
Klingt für mich jetzt alles andere als seriös, wenns für dich blöd läuft, wird da keine Förderung ausgezahlt werden.

Seit wann läuft denn der Antrag? Die Maßnahme muss ja auch innerhalb einer bestimmten Frist umgesetzt werden.
Sollte ein Antrag für deine Liegenschaft gestellt worden sein, ist das Gebäude ja bei der KfW gelistet. Entweder einfach mal bei denen melden oder einen anderen Energieberater mal kontaktieren, das dieser evtl die Maßnahme begleitet.
Allerdings glaube ich nicht, daß ein Energieberater einen für ihn fremden Auftrag anschliesst, da er meistens ja die Dokumentation sachgemäß durchführen kann. Z.B. sind verbaute Materialien verputzt und deren Beschaffenheit und Dicke nicht mehr feststellbar.
Genau das ist mein Problem, vermutlich wird kein Energieberater gerne in eine bestehende Baustelle einsteigen.
 
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Ja, es gibt einen schriftlichen Vertrag. Dummerweise habe ich aber die bei der KFW eingereichten Unterlagen / Antragsdetails nicht. Nur was er beantragen sollte.
Stehe also irgendwie blind im Raum.

Und warum fragst Du nicht bei der KfW nach, ob Dein Berater, Herr XY was eingereicht hat und wie der Sachstand ist?

Das gibt ggf. zwar Probleme mit dem Datenschutz, aber wenn Du schriftlich agierst und Dich mit PA-Kopie legitimierst, bekommst Du sicher Auskunft über den Stand der Dinge, wenn Du erwähnst, dass Dein Berater nicht mehr verfügbar bzw. möglicherweise verunfallt ist oder Du ggf. Opfer eines Betruges geworden bist.

Andererseits gibts bei den Energieberater-Fuzzis genug Einzelkämpfer, die keine MA haben und wenn die dann noch alleinlebend sind, kontrolliert die Geschäftskorrespondenz erstmal niemand, sofern was passiert ist.

Für eine vertraglich genau definierte Leistung im Voraus zu bezahlen, wäre bei der heutigen Zahlungsmoral nicht unüblich. Gar nicht üblich jedoch ist, dass der Berater Dir keine Abschriften zukommen ließ.

Und noch viel unüblicher ist, dass man sowas mit einem völlig Unbekannten macht. Kenne ich niemanden, lasse ich mir von der Handwerkskammer oder IHK seriöse Leute benennen. Idealerweise einen vereidigten SV, der im Regelfall Dipl.-Ing. ist oder einen Meister-Titel hat.
 
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Das könnte vielleicht funktionieren. Das Problem bei der KfW ist, daß sie sich nur in sehr engen Grenzen kundenorientiert verhält - um es positiv auszudrücken.
Zumal in aller Regel zwischen KfW und Kunde noch eine Bank steht, über die alles abgewickelt wird. Die KfW wird also an die abwickelnde Bank verweisen.

Was die Frage aufwirft: weiß die KfW von dem Projekt, und über welche Bank sollte das laufen? Und was weiß die?
 
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Das könnte vielleicht funktionieren. Das Problem bei der KfW ist, daß sie sich nur in sehr engen Grenzen kundenorientiert verhält - um es positiv auszudrücken.
Zumal in aller Regel zwischen KfW und Kunde noch eine Bank steht, über die alles abgewickelt wird. Die KfW wird also an die abwickelnde Bank verweisen.

Was die Frage aufwirft: weiß die KfW von dem Projekt, und über welche Bank sollte das laufen? Und was weiß die?

Nein, muss keine Bank dazwischen sein. Er registriert sich auf dem Portal, stellt den Antrag, erteilt an die Handwerker die Aufträge und bantragt nach Beginn der Maßnahmen die Auszahlung der Zuschüsse. Dafür braucht er aber Dokumente des sachverständigen Beraters.

Die Bank kommt nur dann ins Spiel, wenn er was finanziert, wobei bei den billigen Zinsen und entsprechendem Rating vorausgesetzt er sogar billiger über Kredite ohne KfW fahren kann.
Da spart er sich den ganzen Zinnober über die Bank, das sauer verdiente EK lässt er brav arbeiten und die Zuschüsse sind der extra Kick. Vor ein paar Jahren gabs da feine Konstrukte mit billigen Bausparkassen. Da war die KfW ein alter Hut dagegen.

Er muss den Berater der kfW gegenüber nennen und der muss auch in der Experten-Liste des Bundes geführt sein. Bei Verdacht auf Betrug hilft die KfW sicher weiter und wenn er ne Bank dazwischen hätte, wärs ja noch einfacher.

Normalerweise müsste man den Typen hier finden .......


oder auch hier:

 
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Ein ernsthaftes Problem hat er ja nur, wenn er ihm bereits etwas gezahlt hat.

Was hat er denn für Unterlagen und Informationen?

Da es sich sicher um Einzelmaßnahmen handelt braucht der EEE doch erstmal nur Angebote der Dienstleister nach denen er die Förderung bei der BaFa beantragt. KfW wird doch gar nicht im Spiel sein?

entweder er hat das schon gemacht oder nicht. Und falls nicht nimm dir einen neuen, dann geht halt das Spiel von vorne los was sicher Zeit frisst aber erstmal kein Weltuntergang ist.
Sollte er schon beantragt haben, einfach nochmal und der Bafa Bescheid geben, dass der Herr XY verschollen ist.
 
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Ein ernsthaftes Problem hat er ja nur, wenn er ihm bereits etwas gezahlt hat.

Was hat er denn für Unterlagen und Informationen?

Da es sich sicher um Einzelmaßnahmen handelt braucht der EEE doch erstmal nur Angebote der Dienstleister nach denen er die Förderung bei der BaFa beantragt. KfW wird doch gar nicht im Spiel sein?

entweder er hat das schon gemacht oder nicht. Und falls nicht nimm dir einen neuen, dann geht halt das Spiel von vorne los was sicher Zeit frisst aber erstmal kein Weltuntergang ist.
Sollte er schon beantragt haben, einfach nochmal und der Bafa Bescheid geben, dass der Herr XY verschollen ist.
Wieso ist es sicher, dass es Einzelmaßnahmen sind? Er kann ja auch eine komplette Sanierung zum KfW-Effizienzhaus durchgeführt haben. Und auch die Einzelmaßnahmen wurden früher durch die KfW gefördert, die Umstellung zum BAFA erfolgte noch nicht vor allzu langer Zeit. je nach dem wann er mit dem Projekt begonnen hat, ist halt das eine oder andere Amt zuständig.

Und so wie es sich anhört, hat er die Maßnahme schon umgesetzt.
Maßnahmen sind aber grundsätzlich nur förderfähig, wenn damit noch nicht begonnen wurde. Im Nachhinein nach Fertigstellung beantragen ist da nicht mehr möglich.
 
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