Wir müssen zusammen halten! Nächste Verschärfung schon geplant!

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Warum wird nicht einfach der kleine Waffenschein zurück genommen?
Ob eine SSW in einem Haushalt vorhanden ist oder nicht ist doch wurscht. Da kann sie als Selbstverteidigungsmittel auch gerne eingesetzt werden. Da ist sie auch nicht als Anscheinswaffe gefährlich.

Zur Antwort, wann es für den gesetzestreuen Bürger gefährlich mit SSW ist, folgende hypothetische Situation:
Eine Person, Inhaber eines kl. WaffS, beobachtet eine Szene, in der Nothilfe angebracht ist und zieht seine SSW. Die (zufällig oder gerufene) hinzukommende Polizei sieht nur den Waffenträger und wie dieser schießt oder droht zu schießen. Die/der Beamte muss jetzt entscheiden, ob Anrufen ausreicht um die aus der eigenen Beobachtung aggressiv auftretende und bewaffnete Person aufzuhalten oder ob dadurch ggf. (noch) eine weitere Person in Gefahr ist...

Mein Fazit: lasst die SSW erlaubt, aber zu Hause. Dann trifft es im Zweifelsfall auf der Straße wirklich nicht die falschen...
Auf der anderen Seite halte ich die Pfeffersprayvariante aus der Dose für einfacher zu bedienen, einfacher und unauffälliger zu transportieren und damit auch für den Fall des Bedarfs geeigneter um Notwehr oder Nothilfe zu leisten. Aber jede/r wie er/sie mag.
 
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Es ist schlicht so: Es ist nicht einzusehen, auch nur ein einziges Recht, das uns Freiheiten einräumt, von irgendwem beschneiden zu lassen - schon gar nicht unter dem Aspekt der Sicherheit. Das ist Unfug. Dieses Land ist sicher genug und auch wenn es abgedroschen klingt:
Wer Freiheit für Sicherheit aufgibt, hat verdient, dass er beides verliert.
 
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27 Feb 2016
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Es ist schlicht so: Es ist nicht einzusehen, auch nur ein einziges Recht, das uns Freiheiten einräumt, von irgendwem beschneiden zu lassen - schon gar nicht unter dem Aspekt der Sicherheit. Das ist Unfug. Dieses Land ist sicher genug und auch wenn es abgedroschen klingt:
Wer Freiheit für Sicherheit aufgibt, hat verdient, dass er beides verliert.
Ich teile diese Position uneingeschränkt.
Wurde hier in anderen Threads schon zig Mal angesprochen: wir haben kein Gesetzesproblem, wir haben ein Vollzugsproblem.
Das betrifft nicht nur das Waffenrecht. Steuerrecht, StVO, etc. sind nicht besser.

Mit Rücknahme der Kl. WaffS meinte ich die Regelung, nicht den sachverhalt. Der Kl. WaffS erweckt bei manchem den Eindruck man müsse dann auch mit einer SSW rumlaufen... Auch schon angesprochen wurde, dass problematische Persönlichkeiten sich ohnehin nicht an Regeln halten. Beispiel KuDamm-Raser. Das ist mit Waffen und verbotenen Gegenständen nicht anders (würde mich im übrigen wundern, wenn wirklich viele wüssten, was tatsächlich alles schon verboten ist).
 
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Ich widerspreche meinem obigen Posting nun... Ich würde gerne Leuten ohne mehrjährige nachweisbare Berufserfahrung außerhalb der Politikbranche verbieten, ein politisches Amt jedweder Form zu bekleiden.
 
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doa

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23 Aug 2001
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Ich widerspreche meinem obigen Posting nun... Ich würde gerne Leuten ohne mehrjährige nachweisbare Berufserfahrung außerhalb der Politikbranche verbieten, ein politisches Amt jedweder Form zu bekleiden.
...und für Minister gilt:
Fachkompetenz hemmt die Entscheidungdfreudigkeit!
 
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Ich widerspreche meinem obigen Posting nun... Ich würde gerne Leuten ohne mehrjährige nachweisbare Berufserfahrung außerhalb der Politikbranche verbieten, ein politisches Amt jedweder Form zu bekleiden.
Das Berufspolitikertum ist aus meiner Sicht auch ein Problem. Aber an Stelle einer "Einstiegsbeschränkung", wäre auch eine Maximaldauer für Mandate eine Option. Wenn zum Beispiel nur 20 Jahre in politischen Ämtern (ich meine hier hauptberufliche, egal auf welcher Ebene) zulässig wären, dann muss man sich überlegen, ob man erst Politiker wird und anschließend was anderes tut oder umgekehrt oder mit entsprechenden Pausen. Alle Varianten haben ihre eigenen Karriere-Chancen und aus meiner Sicht auch ihre Vorzüge für die parlamentarische Arbeit. (Ja, es gibt auch Nachteile)
Aber das Thema ist hier gerade leider nicht im Titel aufgeführt 😉🤪
 
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Der Jäger kann auch ohne kleinen Waffenschein damit Hundeausbildung betreiben - insofern vielleicht schon für viele interessant, auch den Beitrag von @pudlich betreffend…
ich hab eigentlich keine Lust hier in irgendein Horn zu stoßen - aber ja, Berufspolitiker mit 24, Wasserträger, Anpasser, Ja-Sager, Netzwerkgefälligkeitstäter zum Nachteil anderer, fehlende Berufserfahrung, zweifelhafte Promotion, usw. kommt alles vor, seh ich auch so - aber das Waffengesetz, Leute, das ist gefährlich - hier Halbwissen zu haben kann quasi tödlich sein. Deswegen zu dem Posting von Unterfankenoberpfälzer, ich meine einmal gelesen zu haben, ein Hundeführer hätte seinen Jagdschein verloren, weil er bei der Hundeausbildung im Revier einen Schreckschussrevoler verwendet hätte - das ist eben wirklich keine Jagdwaffe. Wenn es hier jemand besser weiß, bitte, sehr gerne! Auch als Jäger braucht man einen kleinen Waffenschein, wenn man dat Ding denn außerhalb des eigenen Grundstückes führen möchte.

Und gleich noch dazu, das Abfangmesser mit der Klingenlänge von den so warm an Herz gelegten und eleganten 23 cm, das darf vielleicht auf dem Weg zur Jagd und bei der Jagd, aber sonst ganz sicher nicht irgendwo im Zugriffsbereich des Fahrers liegen - 's gehört am besten immer einfach in den Kofferraum, mit dem Angriff des wutentbranten angeschossenen Keilers ist auf dem Fahrersitz doch eigentlich wirklich nicht zu rechnen - oder? - beim Küchenmesser soll das anders sein, aber ich würd's nicht ausprobieren wollen. Bei 12 cm Klingenlänge fängt die Waffe an - Küchenmesser offenbar anders ... gilt natürlich auch für edle Hirschfänger, Ehrendegen und lausige Macheten ...
 
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ich meine einmal gelesen zu haben, ein Hundeführer hätte seinen Jagdschein verloren, weil er bei der Hundeausbildung im Revier einen Schreckschussrevoler verwendet hätte - das ist eben wirklich keine Jagdwaffe. Wenn es hier jemand besser weiß, bitte, sehr gerne! Auch als Jäger braucht man einen kleinen Waffenschein, wenn man dat Ding denn außerhalb des eigenen Grundstückes führen möchte.
Außerhalb des eigenen Revieres ! MWn war das auf dem Hunde-Ausbildungsplatz. Da darfst Du im Gegensatz zu Deinem Revier / der befugten Jagdausübung auch mit der Schrotflinte keinen Schuss abgeben.
 
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Wer das noch immer nicht begriffen hat das alle LWB drankommen mit Verschärfungen, dem ist nicht zu helfen. Es glauben leider viel zu viele Jäger ihre Privilegien wären unantastba und denken weil mal Schalldämpfer oder so erlaubt worden sind die Politik wäre wohlgesonnen. Alles dummes Zeug, so wenig Waffen wie möglich im Volk ist die Maxime, und jede Möglichkeit einem LWB alles abzunehmen wird genutzt.

Die Chance das alle LWB an einem Strang ziehen wird nicht genutzt werden, zu viele sind uneins.



jm2c
 
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Außerhalb des eigenen Revieres ! MWn war das auf dem Hunde-Ausbildungsplatz. Da darfst Du im Gegensatz zu Deinem Revier / der befugten Jagdausübung auch mit der Schrotflinte keinen Schuss abgeben.
Nein. Die Schreckschusswaffen laufen extra. Jagdschein hin oder her. Man benötigt den "kleinen Waffenschein", um das Ding in der Öffentlichkeit zu führen und eine Schießerlaubnis für die Schussabgabe damit außerhalb deines befriedeten Grundstücks.
 
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Nö.

Dies ist ein Jagdforum. Ich bin Jäger. Ich halte Schreckschusswaffen für jagdlich irrelevant. Ich bin zwar kein Sportschütze, kann mir aber eine Verwendung von Schreckschusswaffen in diesem Bereich auch nur schwer vorstellen. Darüber hinaus war mir nicht einmal bekannt, dass Schreckschusswaffen (LWB?) auch als Langwaffen existieren.

Ach und bitte kommt mir jetzt nicht mit "Wehret den Anfängen." oder mit "Wir sind die Nächsten.". Eine solche "Argumentation" setzt ein Staatsverständnis voraus, welches ich nicht teile. Ich unterstelle weder eine Verschwörung zur "Entwaffnung" des Staatsvolkes, noch das allgemeine politische Ziel der Abschaffung der Jagd. Das mag daran liegen, dass ich eines dieser berühmten Schlafschafe bin, oder ein Systemling und deutlich zu wenig Publikationen des Kopp Verlages, der Achse des Guten und von Herrn Tichy lese.

Aber seid letztlich unbesorgt: Die stabile Fraktion der Fanbase o.g. Medien hier im Forum wird ganz sicher zusammen mit all den anderen Freiheitskämpfern im Lande jene Mehrheiten finden, die uns den Waffenbesitz und die Jagd sichern. ;)
LWB könnten auch die Legalwaffenbesituer sein
😉
 
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ich hab eigentlich keine Lust hier in irgendein Horn zu stoßen - aber ja, Berufspolitiker mit 24, Wasserträger, Anpasser, Ja-Sager, Netzwerkgefälligkeitstäter zum Nachteil anderer, fehlende Berufserfahrung, zweifelhafte Promotion, usw. kommt alles vor, seh ich auch so - aber das Waffengesetz, Leute, das ist gefährlich - hier Halbwissen zu haben kann quasi tödlich sein. Deswegen zu dem Posting von Unterfankenoberpfälzer, ich meine einmal gelesen zu haben, ein Hundeführer hätte seinen Jagdschein verloren, weil er bei der Hundeausbildung im Revier einen Schreckschussrevoler verwendet hätte - das ist eben wirklich keine Jagdwaffe. Wenn es hier jemand besser weiß, bitte, sehr gerne! Auch als Jäger braucht man einen kleinen Waffenschein, wenn man dat Ding denn außerhalb des eigenen Grundstückes führen möchte.

Und gleich noch dazu, das Abfangmesser mit der Klingenlänge von den so warm an Herz gelegten und eleganten 23 cm, das darf vielleicht auf dem Weg zur Jagd und bei der Jagd, aber sonst ganz sicher nicht irgendwo im Zugriffsbereich des Fahrers liegen - 's gehört am besten immer einfach in den Kofferraum, mit dem Angriff des wutentbranten angeschossenen Keilers ist auf dem Fahrersitz doch eigentlich wirklich nicht zu rechnen - oder? - beim Küchenmesser soll das anders sein, aber ich würd's nicht ausprobieren wollen. Bei 12 cm Klingenlänge fängt die Waffe an - Küchenmesser offenbar anders ... gilt natürlich auch für edle Hirschfänger, Ehrendegen und lausige Macheten ...

Nein. Die Schreckschusswaffen laufen extra. Jagdschein hin oder her. Man benötigt den "kleinen Waffenschein", um das Ding in der Öffentlichkeit zu führen und eine Schießerlaubnis für die Schussabgabe damit außerhalb deines befriedeten Grundstücks.
Oh Mann, wer keine Ahnung hat… Bitte:

Auszug aus der WaffVwV zu Par. 13:
„Inhaber eines gültigen Jagdscheins benötigen auch zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen innerhalb des Jagdreviers keinen Kleinen Waffenschein. Sie dürfen mit diesen Waffen im Rahmen der befugten Jagdausübung (z.B. Jagdhundeausbildung, Wildschadensverhütung, Jagdschutz) schießen. Insoweit liegt mit dem Jagdschein bereits eine äquivalente Erlaubnis vor (siehe auch Nummer 10.15.4).“
 
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5 Jul 2012
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Nein. Die Schreckschusswaffen laufen extra. Jagdschein hin oder her. Man benötigt den "kleinen Waffenschein", um das Ding in der Öffentlichkeit zu führen und eine Schießerlaubnis für die Schussabgabe damit außerhalb deines befriedeten Grundstücks.
Das habe ich dich geschrieben? Der Jäger hat mWn Ärger bekommen, weil er die Schreckschusspistole nicht im eigenen Revier (gedeckt durch JS) sondern auf einem Hundeausbildungsplatz (kl. Waffenschein für das Führen benötigt) eben ohne kl. WS geführt hat.

Siehe hierzu:

Verwaltungsvorschrift zum WaffG, 13.6:

„Inhaber eines gültigen Jagdscheins benötigen auch zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen innerhalb des Jagdreviers keinen Kleinen Waffenschein. Sie dürfen mit diesen Waffen im Rahmen der befugten Jagdausübung (z.B. Jagdhundeausbildung, Wildschadensverhütung, Jagdschutz) schießen. Insoweit liegt mit dem Jagdschein bereits eine äquivalente Erlaubnis vor (siehe auch Nummer 10.15.4).“
 
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