Bechiss bei Ihgan

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Findet man immer wieder. Leider eben auch bei gewerblichen Anbietern.
Ich meide eben diese, habs immer mal probiert, es gewann immer ein anderer und viele der Sachen tauchten dann wieder bis mehrfach nach meist gar nicht all zu langer Zeit auf.
Manche gewerblichen haben es ja noch nicht mal nötig, auf sehr detailierte Anfragen zu reagieren, auch diese Herrschaften können mit mir kein Geschäft mehr machen.
 
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Ja, das ist bekannt. Allerdings ist das pures Zivilrecht (Vertragsrecht) und nicht Strafrecht. Die AGB der Plattform spielen dabei noch eine erhebliche Rolle.

@Herakles meinte jedoch wörtlich, "Preistreiberei" wäre strafbar und daher könnte man das "anzeigen". Das wäre mir neu und daher interessiert mich eine klärende Antwort auf meine Nachfrage.

Ich erinnere mich dunkel in einem Vortrag von einem "Gesetz gegen Preistreiberei" gehört zu haben. Das war quasi ein Folgegesetz der Vorschriften aus 1915/1923 und wurde aber nach nur drei Monaten Ende 1948 wieder ausser Kraft gesetzt. Auch dort standen die Merkmale der Wucherei im Mittelpunkt, also z.B. Ausnutzung einer Mangellage und bezogen sich ausdrücklich nicht auf "Luxusgegenstände", sondern ausschließlich auf Lebensnotwendiges.
 
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Betrug schon eher:

Zitat aus dem Artikel:
test.de: Kennen Sie Fälle, in denen Scheingebote zu einem Strafverfahren wegen Betrugs geführt haben?
ebay: Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns aus Gründen der Betrugsprävention hierzu nicht äußern können.

Ich lese diese Antwort so, daß man nicht mitteilen möchte, daß diese Strafverfahren in der Regel folgenslos eingestellt werden, um nicht noch mehr Zwielichter zu animieren.
 

GMV

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Ja, das ist bekannt. Allerdings ist das pures Zivilrecht (Vertragsrecht) und nicht Strafrecht. Die AGB der Plattform spielen dabei noch eine erhebliche Rolle.
Klar. Strafbarkeit nur bei einschlägigem Tatbestand im StGB. Am ehesten dürfte vorliegend Betrug als Tatbestand in Frage kommen - man muss ihn nur nachweisen können. Selbstverständlich kann das sehr schwer werden, aber nicht unmöglich. z.B. durch IP-Adressennachweis der Bieter vom selben Internetanschluss etc...
Wie Du schon richtig angemerkt hast gibt es momentan keinen Tatbestand für (Onlineauktions)Preistreiberei - generell ist die Legislative beim "Internetstrafrecht" noch sehr steinzeitlich unterwegs, weil es auch zugegebenermaßen schwierig ist, Tatbestände und Sachverhalte in diesem volatilen Umfeld allgemeingültig und zukunftsträchtig zu formulieren.

Beim "shill bidding" dürfte der Nachweis der Tatbestandvoraussetzungen für §263 StGB diffizil werden
Vollkommen richtig. Zwar nicht unmöglich, aber sehr unwahrscheinlich. Daher zitiere ich mich mal selbst:
Problem ist wie so oft nicht, Recht zu haben, sondern Recht zu bekommen. (rechtssichere Nachweisbarkeit)
Ebay hält sich wahrscheinlich nicht umsonst bedeckt, was das angeht. Je nach Schadenshöhe ist ja selbst die Polizei nicht gerade "ermittlungsfreudig" und stellt schnell ein. Vom Plattformbetreiber ganz zu schweigen...den interessieren im Zweifel andere Dinge, im Fall von e-gun gibt es ja schon so ein paar Pappenheimer, die im Forum erwähnt wurden oder die beim Nachverfolgen von Auktionen gewisse "Unregelmäßigkeiten" aufzeigen...
 
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weil es auch zugegebenermaßen schwierig ist, Tatbestände und Sachverhalte in diesem volatilen Umfeld allgemeingültig und zukunftsträchtig zu formulieren

Ich bin nicht sicher, ob das beim "shill bidding" auf eGun überhaupt möglich wäre. Schließlich gibst Du ja freiwillig ein Gebot ab, was Du für angemessen hälst. Vertragsfreiheit und so. Wie willst Du da eine Schädigung deklarieren? Kommt der Vertrag nicht zu Stande, fehlt auch die Vermögensverfügung. Bei eGun verfällt das Gebot in dem Moment, in dem ein höheres Gebot abgegeben wurde.

Ein Recht auf Schnäppchen wird man wohl kaum gesetzlich festschreiben.
 

GMV

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Ich bin nicht sicher, ob das beim "shill bidding" auf eGun überhaupt möglich wäre. Schließlich gibst Du ja freiwillig ein Gebot ab, was Du für angemessen hälst. Vertragsfreiheit und so. Wie willst Du da eine Schädigung deklarieren? Kommt der Vertrag nicht zu Stande, fehlt auch die Vermögensverfügung. Bei eGun verfällt das Gebot in dem Moment, in dem ein höheres Gebot abgegeben wurde.

Ein Recht auf Schnäppchen wird man wohl kaum gesetzlich festschreiben.

Man gibt das Angebot aber nur freiwillig ab, weil man irrigerweise glaubt, dass jemand anderes bereit ist, einen Preis zu zahlen, den man ansonsten nicht überbieten müsste. Sprich: Nur weil ich bereit bin, für etwas 1000 zu zahlen entsteht doch trotztem ein Schaden, wenn ich es sicher hätte für wesentlich weniger haben können.
Zumal das Gebot ja nur dann verfällt, wenn das höhere nicht rechtswidrig entstanden ist. Die Differenz aus dem höchsten "unmanipulierten" Gebot und dem manipulierten Endpreis lässt sich durchaus quantifizieren _sofern_ sie vom selben Bieter kommen und dieser die Auktion gewinnt. Aber auch hier steht und fällt alles mit der Nachweisbarkeit der Manipulation der Auktion. Zivilrechtlich "entfernt" man bei Schadensersatzansprüchen ja vereinfacht gesagt oft die nachweislich ungültigen Gebote.

Ob man da jetzt ne Strafrechtsnorm draus stricken kann, sollte man nen Strafrechtler fragen - ich hatte das letzte Mal intensiv damit zu tun, als T.Hillenkamp noch in Heidelberg lehrte....
 
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Leider bei egun.de wieder vermehrt Preistreiber am Werk. Gibt es da eine Stelle bei der Polizei wo man das zur Anzeige bringen kann?

mal ganz doof gefragt, wie unterscheidest Du zuverlässig zwischen Preistreibern und legitimen Geboten?

Natürlich kann ich mir gut vorstellen, dass da (und auch andernorts) sowas läuft, aber der Nachweis ist müßig.
 
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Vornweg ist sowas immer schwer zu sagen.
Indizien sind, dass der Bieter auffallend oft beim gleichen Vekräufer bietet oder bereits gekauft hat.
Oder der Klassiker: Die Ware wird zum zweiten Mal versteigert obwohl schon mal verkauft. Bei eBay und auctronia kein thema, da gibts Mindestgebote die erreicht werden müssen.
bei Egun gibts das allerdings nicht, da müsste die waffe theoretisch bei erfolgreichem Gebot verkauft worden sein.

der Nachweis ist müßig. Richtig. Deswegen einfach selber für sich entscheiden, will ichbezogen Artikel für den Preis oder nicht und im Nachhinein einfach sich nicht ärgern.
 
G

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Guest
Es ist wieder so eine geile Diskussion hier.
Da bescheißt einer bei eGun. So what.
Wenn mich einer im Laden bescheißt gehe ich auch einfach.

Anzeige, Strafbarkeit, ich lach mich schlapp. Ihr müsst Zeit haben ohne Ende für einen Bullshit.
Wird alles eingestellt oder nicht verfolgt.
 

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