"Ich hatte wirklich Todesangst": Schüsse im Rabensteiner Wald

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Frau Arnold hat ihr Ziel erreicht.:mad:
Großer Rummel hier mit in zwischen 106 Beiträgen.

Leute, räumt ihr doch hier nicht weiter Platz ein.
 
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Ich habe schon offiziell eine Kreisstraße sperren lassen, um Rand-Buchen zu fällen.
Während noch die Motorsägen im Wald laufen, klettern Fahrradfahrer über die liegenden Stämme.
Also was erwartet ihr von einer Beschilderung.
 
G

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Die Beschilderung leistet einen Beitrag um Unfälle zu verhindern.

Sie schafft eine deutlich andere Grundlage, wenn wirklich ein Unfall passiert und der Geschädigte sich über die Sperrung hinweg gesetzt hat und so vorsätzlich seinen Beitrag zur eigenen Gefährdung geleistet hat.

Sie dokumentiert, etwa bei einer solchen Berichterstattung wie oben, dass die Jäger sich einer potentiellen Gefährdung Dritter bewußt sind und diese durch die Absperrung ausschließen wollen.


Guillermo
 
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Frau Arnold ist recht zeigfreudig und eben ein altenterndes Model, daher wundert mich so ein öffentlicher Auftritt kaum. Es handelt sich jetzt nicht um Lieschen Müller, die einfach mal so spazieren geht. Tierschutz scheint ihr auch wichtig zu sein…
So wie diese Holländerin in der Schweiz,

die durchsetzen wollte, dass dort die Kühe keine Glocken mehr tragen dürften, weil es ihnen wehtäte. Wenn die sexuelle Attraktivität nachläßt, muß man sich halt was anderes suchen, um Aufmerksamkeit zu erregen. Fritzi beklagte in dem verlinkten Artikel ja auch, dass „Männermagazine“ kein Interesse mehr an ihr hätten...

Mbogo
 
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Die Beschilderung leistet einen Beitrag um Unfälle zu verhindern.

Sie schafft eine deutlich andere Grundlage, wenn wirklich ein Unfall passiert und der Geschädigte sich über die Sperrung hinweg gesetzt hat und so vorsätzlich seinen Beitrag zur eigenen Gefährdung geleistet hat.

Sie dokumentiert, etwa bei einer solchen Berichterstattung wie oben, dass die Jäger sich einer potentiellen Gefährdung Dritter bewußt sind und diese durch die Absperrung ausschließen wollen.


Guillermo
Ein Jäger sperrt keine Waldwege, er stellt Hinweisschilder auf, die auf eine Gefahrenquelle hinweisen. Sperren kann i.d.R. nur das Forstamt.
 

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Gelöschtes Mitglied 3063

Guest
Ein Jäger sperrt keine Waldwege, er stellt Hinweisschilder auf, die auf eine Gefahrenquelle hinweisen. Sperren kann i.d.R. nur das Forstamt
Je nach Landesrecht. In Bayern ist die Sperrung im Naturschutzgesetz geregelt, wo nur zulässige Gründe für Sperrungen aufgeführt werden. Nicht wer das darf. Die Sperrung ist lediglich bei der UNB anzuzeigen, also nicht separat genehmigungspflichtig. Wichtig ist, dass auf der Sperrung neben Grund und Dauer der Sperrung auch die Rechtsgrundlage angegeben wird, um sie rechtlich "wirksam" zu machen. Wie gesagt, in Bayern.
 
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... mir fehlt aktuell der Zusammenhang zu 'Persönlicher Ansprache & wir dürfen das".
-
Ganz unter uns - Arroganz und Hirnmangel sind nicht einfach mit dem Hinweis auf
'Lebensgefahr' zu kompensieren.
bei Rot über den Zebrastreifen laufen ist möglicherweise auch gefährlich!
 
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Ein Jäger sperrt keine Waldwege, er stellt Hinweisschilder auf, die auf eine Gefahrenquelle hinweisen. Sperren kann i.d.R. nur das Forstamt.
bei Waldarbeiten gibt es pro Jahr ca. 6.000 meldepflichtige Unfälle.
Die Zahl der verunfallten Waldbesucher, die dadurch zu Schaden kamen, ist nicht extra aufgeführt.
 
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Ein Jäger sperrt keine Waldwege, er stellt Hinweisschilder auf
In Niedersachsen sperrt der Waldbesitzer.

Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) Vom 21. März 2002
§ 31 Verbote und Sperren
(1) 1Waldbesitzende und sonstige Grundbesitzende dürfen die Ausübung der Betretensrechte nach den §§ 23 bis 28 schriftlich, durch Zeichen oder in dringenden Fällen mündlich verbieten sowie durch Zäune, Sperren oder sonstige Hindernisse verhindern oder wesentlich erschweren, soweit dies erforderlich ist
8. zur Bejagung des Schalenwildes
a) durch Treib-, Drück- oder Stöberjagden oder
b) durch andere Formen der Bejagung, wenn jagdrechtliche Abschusspflichten ohne die Sperrung nicht mehr zu erfüllen sind,

Ich denke aber mal, daß aufstellen der Schilder darf derdiedas Waldbesitzende und sonstige Grundbesitzende durchaus deligieren.
 
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Vielleicht sollten dir Admins mal das Thema schließen? Jeder Kommentar welcher Art auch immer kann nur dieser „Aktivistin“ in die Karten spielen!
 
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Ich saß vor paar Jahren zur DJ in Hessen ziemlich am Waldrand in der Nähe eines Hauptweges. Der war mit Flatterband und Schild abgesichert. Der erste Radfahrer hob das Band hoch und fuhr weiter,das nächste Ehepaar ebenso. Ein PKW fuhr einfach durch und das Schild um....
Man lernt ja beim Militär auch das Sperren ohne Sicherung nutzlos sind. ;-)
 
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Je nach Landesrecht. In Bayern ist die Sperrung im Naturschutzgesetz geregelt, wo nur zulässige Gründe für Sperrungen aufgeführt werden. Nicht wer das darf. Die Sperrung ist lediglich bei der UNB anzuzeigen, also nicht separat genehmigungspflichtig. Wichtig ist, dass auf der Sperrung neben Grund und Dauer der Sperrung auch die Rechtsgrundlage angegeben wird, um sie rechtlich "wirksam" zu machen. Wie gesagt, in Bayern.
Hallo Hyps, aus Interesse: Kannst Du mir einen Tipp geben, wo ich da im Gesetz die Details nachlesen kann ?
 
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