Ausübung der Jagd und Jagdschein daheim liegen gelassen

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Westwood

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Hallo zusammen,

mich Interessiert mal die Meinung des ein oder anderen (gerne Rechtsgewandten) zu einem Sachverhalt den ich gerade erlebt habe.

Gegen 0 Uhr klingelte mein Telefon und die Örtliche Polizei war dran, Wildunfall auf der durch mein Revier laufenden Bundestraße, angefahren wurde ein Stück Rehwild, dieses würde auf dem angrenzenden Acker liegen wäre aber noch nicht tot.
Also aufgestanden, Knallstock geholt, Taschenlampe und Messer eingepackt und die drei Minuten ins Revier getingelt... Wie immer weit vor der Polizei am Unfall eingetroffen, vergewissert das kein Personenschaden vorliegt, Tier gesucht, Tier erlöst... Alles sehr unaufgeregt.
Als ich noch mit dem Unfallverursacher am plauschen war trafen dann auch die Freunde von Blau Weiß ein, zwei jüngere Polizisten die ich auch noch nicht kannte... Also nett vorgestellt und dann verabschiedet.

Beim ans Auto laufen fiel einem der beiden dann aber ein das es sich ja anbieten würde mich auch noch kurz zu kontrollieren, ob ich Führerschein und Fahrzeugschein dabei hätte, ob ich getrunken hätte und ob ich eine Waffe mitführen würde?!
Gut, hier muss ich zugeben hab ich vielleicht etwas zu flott mein Mundwerk bemüht und den netten Herrn darüber Informiert das ich, wenn ich Nachts von ihnen geweckt werde Grundsätzlich nur mit einem Paket Wattebäuschen auf der Rücksitzbank los fahre..
Er guckte etwas kritisch und meinte sofort ich solle dann bitte WBK und Jagdschein direkt mit vorzeigen, da hab ich dann dumm geguckt weil beides im Jagdrucksack steckt und der daheim im Büro stand.
Als ich ihm dann Mitteilte das ich beides leider nicht mitführen würde weil es flott gehen sollte, ich aber gern kurz heim fahre und beides hole hab ich dann eine vom Tonfall doch recht rüde Ansprache erhalten... Es wäre ungeheuerlich was ich mir erlauben würde ohne diese Dokumente eine Waffe zu führen und das mich das jetzt die Zuverlässigkeit kosten könnte. (Mein Gesicht, man kann es sich vorstellen, guckte noch bedeutend dümmer aus der Wäsche)
Nach Kontrolle der Fahrzeugpapiere und kurzem Anruf auf der Dienststelle entließ er mich dann großzügig und nur ganz ausnahmsweise mit dem Hinweis das ich um diesen Umstand sehr froh sein könnte.... sympathisch.....

Jetzt zu meiner Frage, was passiert Dümmstenfalls wenn ich meine Dokumente daheim liegen lasse und Beispielsweise in eine Kontrolle gerate?
Kann einen das, gemäß dem Fall man ist noch nie auffällig geworden tatsächlich die Zuverlässigkeit kosten?

Ich bin gerade noch ein kleines wenig Sauer und hadere ein bisschen mit mir der Örtlichen Dienststelle eine leicht bösartige Mail zu schreiben (Jaja, ich weiß, ist auch Dumm Dokumente daheim liegen zu lassen) aber da werde ich erstmal drüber schlafen.

Schöne Grüße

Westwood
 
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Ist eine Owi nach 53 (1) Nr. 20 WaffG. Solltest du Owi's sammeln wie andere Leute Briefmarken, könnte das deine Zuverlässigkeit kosten. Sonst...zumindest in meiner Behörde...auf keinen Fall. Geringwertige Owi, Bußgeld, fertig. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ein Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnis wegen mangelnder Zuverlässigkeit in diesem Fall einer verwaltungsgerichtlichen Prüfung standhalten würde. Dafür ist die Owi einfach zu niederschwellig. Halt eher so im Bereich Führerschein vergessen.
 

FTB

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Sowas ähnliches hatten wir hier auch. Ich würde bei der Dienststelle anrufen, mich zum "Chef" durchverbinden lassen, die Lage schildern auf darauf hinweisen, dass die Polizei die Arbeit in Zukunft gern auch selbst übernehmen kann. Das hat hier dazu geführt, dass sich die beiden Beamten anschließend Recht kleinlaut entschuldigt haben.
 
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Ist eine Owi nach 53 (1) Nr. 20 WaffG. Solltest du Owi's sammeln wie andere Leute Briefmarken, könnte das deine Zuverlässigkeit kosten. Sonst...zumindest in meiner Behörde...auf keinen Fall. Geringwertige Owi, Bußgeld, fertig. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ein Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnis wegen mangelnder Zuverlässigkeit in diesem Fall einer verwaltungsgerichtlichen Prüfung standhalten würde. Dafür ist die Owi einfach zu niederschwellig. Halt eher so im Bereich Führerschein vergessen.
Also erstmal juristischer Swingerclub, alles kann nichts muss?

@Westwood,
wurde dir am Ende eine "mündliche Verwahrnung" ausgesprochen oder meinst du es kommt noch ein "Strafzettel" mit Verwahrnungsgeld?
 
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Leute schon vergessen, was vor erst vor ein paar Wochen im Saarland passiert ist?
Dass die Sheriff's dann vielleicht noch alle Register ziehen wenn man ihnen zuerst nen dummen Spruch drückt....
 
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Lass dich nicht verunsichern @Westwood . Die einschlägigen Normen sind schon genannt worden und eine einzelne Ordnungswidrigkeit reicht zum Verlust der Zuverlässigkeit nicht aus. Auch Falschparken oder ein teures Portrait aus dem Blitzerkasten sind Ordnungswidrigkeiten und da bangt man auch nicht sofort. Du kannst dich beruhigen und § 5 WaffG durchlesen, welcher deinem rastlosen Geist wieder zu geruhsamen Schlaf verhelfen wird.
 
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... darauf hinweisen, dass die Polizei die Arbeit in Zukunft gern auch selbst übernehmen kann.
@Heidenei hat es schon ganz richtig erklärt. Jagdschein und WBK sind nicht die Berechtigung sondern der Nachweis für etwas, genau wie der Führerschein die Faherlaubniss belegt usw.

Und wer hier in der Pflicht ist, sollte den Beamten ruhig mal explizit klar gemacht werden.
 
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Jetzt zu meiner Frage, was passiert Dümmstenfalls wenn ich meine Dokumente daheim liegen lasse und Beispielsweise in eine Kontrolle gerate?
Kann einen das, gemäß dem Fall man ist noch nie auffällig geworden tatsächlich die Zuverlässigkeit kosten?

Zuverlässigkeit nein.

Was aber manchmal schmerzhafter sein kann: Waffe vorläufig eingezogen, die kriegt man dann zwar schnell wieder... gern verschrammt und zerkratzt. Bei einem Arbeitsgerät mags egal sein, wenns was edleres war, durchaus ärgerlich...
 
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Schon seltsam.

Da bestellt sich die Polizei nen richtigen Jäger mit Kompetenz für die anstehende Aufgabe (und mit richtigem Schießgewehr!), der Jäger kommt sofort und tut, was von ihm erwartet (und das noch für Gottes Lohn) - und dann fällt denen zum Dank nichts Besseres ein, als den Jäger anzuzweifeln.

Ja, so macht man das.
 
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Frag doch einfach mal ganz naiv beim obersten Posten der Dienststelle nach, auf welche §§ sich der Polizist bezog und verbinde das damit den Vorfall den Vorfall zu schildern.
Dokumente nicht mitgeführt ist natürlich nicht optimal, aber auch kein Weltuntergang, aber anraunzen lassen ist auch nicht schön (wobei Dein Ton evtl da ja - wie Du erwähntest - eine Rolle gespielt haben mag)
 
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