Luftgewehr: korrekte Verwahrung

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Das ein Luftdruckgewehr vor dem Zugriff durch Minderjährige geschützt aufbewahrt werden muss war schon lange so, auch schon vor der Verschärfung 2018!
Seither ist es verschlossen aufzubewahren die einzig praktikable Möglichkeit gesetzeskonform zu leben. Dafür reicht ein billiger Waffenkoffer mit Zahlenschloss oder ein abgeschlossener Kleiderschrank, Werkzeugschrank etc.
Ob sich nur Ü18 im Haushalt aufhalten ist unerheblich.
Das ist falsch. Es muss ein abgeschlossenes Behältnis sein, egal wer in dem Haushalt wohnt. Selbst ein abgeschlossener Raum reicht laut Gesetz nicht. Umkehrschluss…
 
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Die Aufbewahrung der erlaubnispflichtigen Waffen wird kontrolliert. Darüber hinaus muss ich keine Auskunft über irgendwas geben.

Schon richtig, zumal "was keiner weiss macht keinen Heiß- wo kein Kläger da kein Richter....."

aber wenn die eingetragenen Waffen kontrolliert werden/ bzw. Monteue/Handwerker/ Heizungstyp / Korinthenausscheider...etc
auf dem Weg zu deinem Tresor oder sonstwo die -noch- ab 18 J. freien Waffen( von Armbrust über Luftpumpe, Vorderlader bis Schwert) an der Wand hängen und "der Falsche" vorbeikommt , kann das übel Stress geben.

Kenne einige Fälle die den Tatbestand
" der größte Lump im ganzen Land, ist und bleibt der Denunziant"...
voll treffen.
 
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Die Aufbewahrung der erlaubnispflichtigen Waffen wird kontrolliert. Darüber hinaus muss ich keine Auskunft über irgendwas geben.
Achso und alle anderen Verstöße gegen das Waffenrecht ignorieren die dann einfach mal so?! :unsure: :ROFLMAO:
Naja auch ne Behörde braucht Erfolge, merke schon bei wem das was werden könnte ;)
 
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Das ist falsch. Es muss ein abgeschlossenes Behältnis sein, egal wer in dem Haushalt wohnt. Selbst ein abgeschlossener Raum reicht laut Gesetz nicht. Umkehrschluss…
Öhm, das ist völlig richtig. Ich weiß nicht warum du nochmal wiederholst was ich eh schon geschrieben habe? Ich hab nie von Räumen sondern nur von Behältnissen (Koffer, Schrank) geredet?! Und auch davon, dass ausschließlich Ü18 Bewohner nicht von der verschlossenen Aufbewahrung befreit.
 
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Achso und alle anderen Verstöße gegen das Waffenrecht ignorieren die dann einfach mal so?! :unsure: :ROFLMAO:
Naja auch ne Behörde braucht Erfolge, merke schon bei wem das was werden könnte ;)
Wer so blöd ist und bei einer Kontrolle eine Hausbesichtigung anbietet hat es nicht anderst verdient.
Bei Kontrolle, Haustüre auf und direkt zum Tresor, gucken und direkt wieder raus.
 
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Wer so blöd ist und bei einer Kontrolle eine Hausbesichtigung anbietet hat es nicht anderst verdient.
Bei Kontrolle, Haustüre auf und direkt zum Tresor, gucken und direkt wieder raus.

Vielleicht einfach mal an die Frage des TS halten und nicht so ein Quark verzapfen.
Die Frage war, muss eine erlaubnisfreie Waffe gesichert werden? Ja muss sie!
Kann aufgrund eines Verstoßes bei der erlaubnisfreien Waffe die Zuverlässigkeit in Frage gestellt werden? Ja kann Sie!

Führen wir das Gerede einfach mal auf den Feiertag zurück 😅
Forelle statt Steak, so ein Mist 😅 :cool:
 
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Ebend.
Der Kern der Frage ist eben notwendiger Verschluß in einem reinen Erwachsenenhaushalt?
Das beantwortet der Gesetzestext ja eben nicht.

Daraus kann dann ein Jurist ableiten dass es eben dafür keine Ausnahme gibt.
"Muss vor dem Zugriff unberechtigertiger geschützt werden" Punkt

Mittlerweile verwahre ich meine Luftdruckwaffen in meinem alten A Schrank.
Davor standen Sie zumindest nicht neben dem Waffenschrank... pragmatisch gelöst 😉
 
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Ganz wie du magst: wo es viel zu sehen gibt, gibts auch viel zu beurteilen.(y)
🤣
 
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Bei mir ist es eine Soft-Air Glock, die ich zur Übung benutze. Daher auch, naheliegend, aber völlig übertrieben, im Waffentresor aufbewahrt. Ich stelle mir daher gegenteilig die Situation bei einer Überprüfung der sicheren Aufbewahrung vor, wenn am Boden des Tresors eine sichtbare Kurzwaffe (Glock 19 in Braun ...) liegt, die nicht auf der WBK steht. Da werden die kontrollierenden Beamten, wenn sie aufmerksam sind, eventuell oder bestimmt nachfragen ;-)
Die Geschosse (BB etc.) sind waffenrechtlich keine Munition (meines Wissenstandes nach), da kein Treibsatz enthalten ist.
 
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Frage: Wenn ich aus einem Luftgewehr aus DDR-Zeiten bisher nur Rundkugeln verschossen habe, brauch ich da jetzt eine Sondergenehmigung für den Gebrauch von Diabolos ? Und wie lagere ich die Munition ? Getrennt in einem anderen Schrank/Behältnis ? Ist der Verbleib der Bleikügelchen im Magazin bei getrennter Lagerung möglich ?
 
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Frage: Wenn ich aus einem Luftgewehr aus DDR-Zeiten bisher nur Rundkugeln verschossen habe, brauch ich da jetzt eine Sondergenehmigung für den Gebrauch von Diabolos ? Und wie lagere ich die Munition ? Getrennt in einem anderen Schrank/Behältnis ? Ist der Verbleib der Bleikügelchen im Magazin bei getrennter Lagerung möglich ?
.....
Au Backe...Das gibt bald mind.8 Wochen Sonderurlaub im Umerziehungslager....

erstens.
DDR= u.U. mehr als 7.5Joule.
Noch legal, aber Demnächst Zwangseinbau eines Druckminderers durch Büchsenmacher mit Nachweisen..

zwotens
Diabolo= Diabolisch= sprachlich unzulässig, das heißt Neusprech dann 4,5mm Hohlkegel.

drittens
Blei....ich hab mich wohl verlesen, das Zeug ist voll ungrün und macht den Planeten kaputt .
Plastik dito. Bist du gut im Zinngiessen?
SOLCHE Geschosse dürfen aber nur auf immer weniger werdenden geeichten und genormten Schiessplätzen genutzt werden.
Mit Aufsicht, Anmeldung etc.
wenn Du daheim im Garten damit schießt:
Papierkügelchen.....am besten Recyclingpapier.

viertens:
Selbstredend gehört die Waffe in einen Tresor. Nicht, das jemand die missbraucht um das System zu stützen.

fünftens:
Munition außerhalb der Waffe.
Du darfst aber immerhin max. 100 Kügelchen vorrätig lagern.
Aber net mehr.

Die dürfen aber immerhin in der Michel-schlafmütze aufbewahrt werden.

wenn dein Gewehr aber über 4,5 mm Kaliber hat, dann nur 20 Stück.

🙈
 
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