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Oh, ....
Vor Gericht und auf hoher See...Bin auf viele tolle Gerichtsverfahren gespannt.
Mbogo
Oh, ....
Vor Gericht und auf hoher See...Bin auf viele tolle Gerichtsverfahren gespannt.
Eine schöne Zusammenfassung. Viele Deutsche glauben ja auch, daß es Präzendenzfälle wie in den USA gibt, weil im Amtsgericht Mühlhausen ein grob vergleichbarer Fall mal entschieden wurde...Ist schon echt "lustig", entscheidet ein Verwaltungsgericht "pro Bürger" ist es eine Einzelfallentscheidung und gilt nur für genau diesen einen Fall, allen Betroffenen steht natürlich der Klageweg durch die Instanzen offen...
In höchster Not bei Steuerfragen wird auch gerne der Nichtanwendungserlass gezogen.
Entscheidet das Gericht "gegen den Bürger" hat es natürlich sofort und auf der Stelle Allgemeingültigkeit, bei Entscheidungen von Landesverwaltungsgerichten sogar gerne Bundesweit.
Und ganz ehrlich mit dem wachsweichen "Willen des Gesetzgebers" als Begründung sollte es auch möglich sein auf Basis der Straßenverkehrsordnung in Deutschland Elefanten auszuwildern.
Um das besser einzuordnen: Über die wievielte LW reden wir hier etwa ?Im nördlichen NRW wurde durch die Behörde ebenfalls die Eintragung einer weiteren Langwaffe mit Verweis auf das Urteil verweht
Glaube >30.Um das besser einzuordnen: Über die wievielte LW reden wir hier etwa ?
Zum Glück ist mein SB auch dann noch tiefenentspannt, wenn es sich in Richtung 20 Langwaffen bewegt...
Wieder ein Grund mehr in Bayern gemeldet zu sein.
Na, der Fehler liegt eher bei der Politik. Mit einer Kappungsgrenze verkaufen Sie mehr Sicherheit. Und dann gibt es da sicherlich irgendwo wieder eine Studie, die besagt, dass wenn man weniger Waffen hat, die Kriminalität ganz sicher deutlich abnimmt. In der Fußnote steht dann, dass illegale Waffen nicht in der Studie betrachtet wurden.Festzuhalten ist, dass man Klageführenden wirklich sehr „dankbar“ sein darf.
Abseits davon: warum wurde wohl der Jagdschein als Bedürfnis ohne weitere Begründungen genommen? Weil klar ist, dass ein Jäger mehrere Waffen zur Ausübung braucht und es schlicht eine Verwaltungsvereinfachung ist, nicht etwas zu prüfen, was ohnehin bejaht wird. Das Bedürfnis als solches ist auf die tatsächliche Jagdausübung ausgerichtet. 10 Waffen kommen schnell zusammen, vielleicht wird auch etwas vererbt oder geschenkt. Wer den Jagdschein benutzt, um Waffen zu sammeln, macht das mit der falschen WBK. Und wird, so meine Prognose, denen, die schlüssig nachweisbar 15 oder 20 Langwaffen benötigen, das Leben erschweren.
Der Fehler liegt aus meiner Sicht eindeutig bei verkappten Waffensammlern.
Es geht der Politik weder um Sicherheit noch um Logik…Die reine Anzahl bei ordnungsgemäßer Aufbewahrung stellt doch keinerlei Gefahr dar. Kapier ich nicht.
Dann wäre ich einer, hab aber für mich und ohne Druck irgendwoher beschlossen das für mich persönlich 30 genug sind und wenn was neues kommt etwas anderes gehen muss.Mit 10 Waffen auf Jagdschein bist du ein treuer Staatsbürger. Ab der 11ten Waffe mutierst du zum Terroristen.