Bedürfnisgrenze für Jagdscheininhaber bei 10 Langwaffen

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Das Grundgesetz und bürgerliche Freiheiten basieren auf einem Abwehrrecht des Bürgers gegen einen übergriffigen Staat.
Jede Einschränkung von Freiheit muß einen Grund haben und keiner Willkür unterliegen.
Und gerade beim Waffenrecht erleben wir eine unheilvolle Salamitaktik gegen Legalwaffenbesitzer, die keinesfalls zu mehr Sicherheit führt.

PS: einfach mal Lüdenscheid, Kirmes, 16-jähriger Syrer googeln...
 
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´Hi,
ich empfehle jedem mal den Podcast https://www.buzzsprout.com/1819955/...das-politische-establishment-mit-gregor-beyer

Super beschrieben, dass wir als Jäger und die Landbevölkerung eben nicht mehr die Macht haben, die wir mal hatte und dementsprechend dringend unser Vorgehen verändern müssen, sonst werden die BIG 5 und die Volksverdummer uns einfach überrennen.
Peter

P.S.: Und die, die glauben, wenn man selbst nur 2 Waffen hat, reicht das auch für alle anderen sind genau solche Deppen (sorry, besseres Wort fällt mir nicht ein) wie die, die 65 Langwaffen als durch das Bedürfniss gedeckt sehen.
 

KHH

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Wobei es dazu einen guten Artikel bei "Welt" gibt.

Der greift erstmalig das dahinter liegende, soziale Problem an:
Anhang anzeigen 194640
Ja klar sind die Probleme anders gelagert und solch eine Tat ist 'nur' das Ergebnis vieler anderer Faktoren, die dahin geführt haben. Und diese Probleme lösen sich auch nicht in Luft auf, wenn man am Ende der Kette ein Verbot verhängt. Dennoch glaube ich, dass eine grundsätzliche Prüfung beim Waffenbesitz nicht von Nachteil ist.
 

Wheelgunner_45ACP

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Ja klar sind die Probleme anders gelagert und solch eine Tat ist 'nur' das Ergebnis vieler anderer Faktoren, die dahin geführt haben. Und diese Probleme lösen sich auch nicht in Luft auf, wenn man am Ende der Kette ein Verbot verhängt. Dennoch glaube ich, dass eine grundsätzliche Prüfung beim Waffenbesitz nicht von Nachteil ist.
Da bin ich bei dir, ein wie auch immer gearteter Background Check ist sicher angebracht. Dazu noch ein Cool- Down Phase von einigen Tagen bis 2 Wochen. Dann noch Nachweis der Sachkunde und Fertig.

Aber wir sind uns doch alle einig, dass die unsägliche Bedürfnisprüfung keinen einzigen Missbrauch verhindert hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Dennoch glaube ich, dass eine grundsätzliche Prüfung beim Waffenbesitz nicht von Nachteil ist.
Das bezweifelt hier im Forum mit Sicherheit niemand.
Ich bin mir auch sehr sicher, daß niemand hier im Forum "amerikanische Verhältnisse" möchte, daß jeder sich eine Waffen kaufen darf.
Aber der Staat muß und darf ausschließlich den Fokus darauf richten, daß diejenigen, die ein Bedürfnis haben und zuverlässig sind, Waffen erwerben. Der Staat muß darauf achten die "schwarzen Schafe" auszusortieren und den Besitz illegaler Waffen einzudämmen. Damit hätten die Behörden schon genug zu tun.
Der Staat darf nicht (!) in das Leben des gesetzestreuen Bürgers hineinregieren.
 

BAL

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Weil es zutiefst demokratiefeindlich ist. Unsere Verfassung, das Grundgesetz, enthält keine Bestimmung wonach so wenig Waffen als irgend möglich im Volk vorhanden sein sollen.
Das hindert die Justiz nicht daran, sich diesen Grundsatz zu eigen zu machen.

"Ein unbeschränkter Erwerb in den Fällen des § 14 Abs. 4 WaffG würde daher nicht in Einklang mit der Absicht der Neuregelung des Waffengesetzes und dem noch immer gültigen Grundsatz stehen, „so wenig Waffen wie möglich ins Volk“ gelangen zu lassen."

Quelle:
 

KHH

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@Lüderitz ich bin nicht sicher, ob das hier jeder so sieht - nach so manchem der letzten Beiträge. Aber Du hast Recht, dass dies hier nicht das Thema ist. Dass ich die Anzahl - in welcher Höhe auch immer - in den richtigen Händen nicht in Frage stelle, aber auch nur eine einzelne Waffe in den falschen Händen auch vermeiden möchte, habe ich schon geäussert.
 
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Mit welcher Begründung?
Zur Fallenjagd bekommt man eine dritte, zumindest in NRW.
Man muss aber einen Lehrgang nachweisen
In Hessen entscheidet das Amt ob du die 3. KW bekommst. Mir wurde sie verwehrt, mit der Begründung, das gibts bei uns seit 20 Jahren net mehr. Den Lehrgang habe ich natürlich gemacht,,,
 
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Oder sein Wahlverhalten ändern. Soll zuweilen was bewirken, wenn manchen Politikern Gelegenheit gegeben wird, in der Opposition ein paar Jahre über die Grundlagen der Demokratie nachzudenken.
Nach meiner Kenntnis verfolgen alle demokratischen Parteien den Grundsatz "so wenig legale Waffe im Volk wie möglich". In sofern wird es für viele dadurch recht schwierig.
Außerdem werden die meisten ihre Wahlentscheidung nicht nur von dieser Frage abhängig machen, sondern elementarere Belange einfließen lassen.
Es geht bei der Diskussion um grundsätzliche Rechte.
Mit Deiner Argumentation wird der Wohnraum auf 40 qm/Person limitiert, das Auto auf 100 km/h gedrosselt, die jährlichen zugelassenen Autofahrten auf 200 begrenzt, die Fernreisen nur noch alle 5 Jahre gestattet usw...
Um es genau zu sagen geht es bei dieser Diskussion um eine aktuell existierende gesetzliche Regelung, welche durch die Politik geändert werden kann (und nach meiner Überzeugung auch geändert wird). Somit ist es nach meiner Auffassung kein grundsätzliches Recht und schon gar kein Grundrecht!
Das Grundgesetz und bürgerliche Freiheiten basieren auf einem Abwehrrecht des Bürgers gegen einen übergriffigen Staat.
Jede Einschränkung von Freiheit muß einen Grund haben und keiner Willkür unterliegen.
Und gerade beim Waffenrecht erleben wir eine unheilvolle Salamitaktik gegen Legalwaffenbesitzer, die keinesfalls zu mehr Sicherheit führt.

PS: einfach mal Lüdenscheid, Kirmes, 16-jähriger Syrer googeln...
Deine Definitionen kann ich nicht wirklich nachvollziehen. Sehe hier eher etwas herbeigeschriebenes eines einzelnen Bürgers.
Wir alle sollten nie vergessen mal über den Tellerrand zu schauen. Dann stellen wir zweifellos auch fest, dass es vermutlich Mehrheiten gegen (viele) legale Waffen in privaten Händen geben dürfte. Unsere Argumente dagegen sollten deshalb, neben fachlichen Argumenten auch Sachliche aufweisen. Dazu gehört eben nicht erstmal auf die illegalen Waffen zu verweisen oder schwer nachvollziehbare Argumente für die zwölfundreißigste Langwaffe zur Jagdausübung anzuführen.
....Aber der Staat muß und darf ausschließlich den Fokus darauf richten, daß diejenigen, die ein Bedürfnis haben und zuverlässig sind, Waffen erwerben. Der Staat muß darauf achten die "schwarzen Schafe" auszusortieren und den Besitz illegaler Waffen einzudämmen. Damit hätten die Behörden schon genug zu tun.
Was anderes macht "der Staat" doch auch nicht. Die Auslegung über die erforderliche Anzahl für das bestehende Bedürfnis steht halt aktuell in der Diskussion.
Der Staat darf nicht (!) in das Leben des gesetzestreuen Bürgers hineinregieren.
Das ist so nicht korrekt. Der Staat regiert mit allen Beschränkungen in das Leben irgendwelcher gesetzestreuer Bürger. Sei es durch Verkehrsregeln, Abstand von Windrädern zur bewohnten Behausung und ganz vielem mehr.
Es geht schlicht darum, wie viel muss/sollte reguliert werden. Dabei unterscheiden sich halt die Ansichten und auf Grund sehr unterschiedlicher Standpunkte können auch sachliche Argumentationen nicht immer helfen.

Mir persönlich ist es egal, welcher Jäger wie viele Waffen besitzt. Allerdings sehe ich schon, dass es zumindest fragliche Auswüchse gibt, welche sicher nicht im Sinne der Schöpfer des aktuellen Waffengesetzes sind. Dies und natürlich die immer wieder passierenden schweren Verbrechen mittels unsachgemäß und/oder nachlässig aufbewahrten/überlassenen Schusswaffen prägen nun mal das Bild der ansonsten völlig vom Thema unbeteiligten Bürger. Dies geschieht dann sicher zu unserem Nachteil.

wipi
 
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Nach meiner Kenntnis verfolgen alle demokratischen Parteien den Grundsatz "so wenig legale Waffe im Volk wie möglich".
Diese Ausgangslage ist ein Widerspruch in sich selbst.
Was legal ist darf nicht limitiert werden.
Was niemandem Schaden zufügt darf nicht reglementiert werden.
Alles andere zeugt von einem übergriffigen Staat.
Um es genau zu sagen geht es bei dieser Diskussion um eine aktuell existierende gesetzliche Regelung, welche durch die Politik geändert werden kann (und nach meiner Überzeugung auch geändert wird). Somit ist es nach meiner Auffassung kein grundsätzliches Recht und schon gar kein Grundrecht!
Ein Grundrecht und die Entfaltung von Freiheit orientert sich daran, daß ich tun und lassen kann, was niemandem schadet.
Es geht darum einen übergriffigen Staat abzuwehren. Eine kleinteilige Regulierung des Privatlebens ist keine Staatsaufgabe.
Wir alle sollten nie vergessen mal über den Tellerrand zu schauen. Dann stellen wir zweifellos auch fest, dass es vermutlich Mehrheiten gegen (viele) legale Waffen in privaten Händen geben dürfte. Unsere Argumente dagegen sollten deshalb, neben fachlichen Argumenten auch Sachliche aufweisen. Dazu gehört eben nicht erstmal auf die illegalen Waffen zu verweisen oder schwer nachvollziehbare Argumente für die zwölfundreißigste Langwaffe zur Jagdausübung anzuführen.
Es gibt auch Mehrheiten gegen alles Mögliche.
In einer freien Gesellschaft hat der Staat kein Recht alles Mögliche zu bestimmen.
Alles andere endet in einer Diktatur (worin sich aber viele offenbar wohlfühlen).
Was anderes macht "der Staat" doch auch nicht. Die Auslegung über die erforderliche Anzahl für das bestehende Bedürfnis steht halt aktuell in der Diskussion.
Diese Definition kann der Staat dem berechtigten Bürger überlassen. Dieser weiß am besten was er benötigt.
Der Staat hat sich darauf zu fokussieren dem Unzuverlässigen die Waffen zu entziehen und die Verbreitung illegaler Waffen einzudämmen. Mehr nicht.
Das ist so nicht korrekt. Der Staat regiert mit allen Beschränkungen in das Leben irgendwelcher gesetzestreuer Bürger. Sei es durch Verkehrsregeln, Abstand von Windrädern zur bewohnten Behausung und ganz vielem mehr.
Es geht schlicht darum, wie viel muss/sollte reguliert werden. Dabei unterscheiden sich halt die Ansichten und auf Grund sehr unterschiedlicher Standpunkte können auch sachliche Argumentationen nicht immer helfen.
In Deinen Beispielen geht es darum, daß andere Bürger durch das eigene Verhalten beeinträchtigt werden.
Deshalb gibt es Verkehrsregeln oder ein an das Verkehrsaufkommen gebundenes Tempolimit.
Ebenso beeinträchtigen Windräder Mensch und Natur. Insofern ist hier eine Regulierung sinnvoll.
Die Anzahl an Legalwaffen in Privatbesitz beeinträchtigt niemanden.
Mir persönlich ist es egal, welcher Jäger wie viele Waffen besitzt. Allerdings sehe ich schon, dass es zumindest fragliche Auswüchse gibt, welche sicher nicht im Sinne der Schöpfer des aktuellen Waffengesetzes sind. Dies und natürlich die immer wieder passierenden schweren Verbrechen mittels unsachgemäß und/oder nachlässig aufbewahrten/überlassenen Schusswaffen prägen nun mal das Bild der ansonsten völlig vom Thema unbeteiligten Bürger. Dies geschieht dann sicher zu unserem Nachteil.
Auch hier bringst Du wieder keine Begründung für eine Regulierung der Anzahl.
Zum Thema Überwachung durch den Staat verweise ich nur auf den Fall Kusel und der Frage, wie der Mörder an Waffen kam.

PS: wer glaubt denn wirklich, daß nach einer Limitierung der Waffen für Jäger Ruhe einkehrt? Es wird weitergehen mit der Salamitaktik, danach werden die Halbautomaten dran kommen, dann wird erneut die Anzahl verringert, die KW für Jäger verboten...
Solange bis wir als Gnadenakt des Staates uns in einem Zentrallager die Waffen zur Jagd leihen dürfen...
 
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Was wir in diesem Fall nicht vergessen dürfen: Es waren nicht der "Staat" oder die bösen Grünen die die Begrenzung des Kontingents für Jäger ins Spiel gebracht haben. Das war ein einzelnes Verwaltungsgericht in Hessen, vielleicht kann sich der ein oder andere noch an das Halbautomatenurteil einer höheren Instanz erinnern. Das hatte rein gar nichts von einer demokratischen Mehrheitsentscheidung.
Mich stört dieses "Richterrecht" massiv. Einzelne nicht vom Souverän gewählte Richter überschreiten ihre Kompetenzen, verbiegen einen herbeigefaselten Willen des Gesetzgebers ins Absurde und begründen damit teils hanebüchene Entscheidungen - und das gilt nicht nur für das Waffenrecht.
 

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