[Niedersachsen] Übungsnachweis für Flinte und Büchse?

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2 Die oberste Jagdbehörde wird ermächtigt, in einer Verordnung den Umfang und Inhalt der erforderlichen Schießübung, die Gestaltung des schriftlichen Nachweises sowie Anforderungen an Übungsstätten, in denen der Nachweis erbracht werden kann, festzulegen und die Anerkennung von Schießnachweisen anderer Bundesländer zu regeln.

Warum fragst Du hier im Forum und nicht bei der obersten Jagdbehörde nach???

  • Weitere Auskünfte erhalten Sie bei: Region Hannover.
  • -Jagdbehörde- Postfach 1 47.
  • 30001 Hannover. im Dienstgebäude:
  • Hildesheimer Str. 30169 Hannover.
  • Zimmer 123 und 124. ☎ 0511 / 616 - 26254.
Wenn das geschen ist, stell doch bitte deren Antwort ein.
 
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Warum fragst Du hier im Forum und nicht bei der obersten Jagdbehörde nach???

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Wenn das geschen ist, stell doch bitte deren Antwort ein.
Seit wann ist denn bitte die Region Hannover (nichts anderes als quasi der "Landkreis" für Hannover) die OBERSTE Jagdbehörde in Niedersachsen?

Das dürfte doch wohl immer noch das Landwirtschaftsministerium sein:

Niedersächsisches Ministerium
für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz

Calenberger Straße 2
30169 Hannover
Telefon: (0511) 120 – 2095/2135/2136/2137
Telefax: (0511) 120 - 23 82
E-Mail: pressestelle@ml.niedersachsen.de
 
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Warum fragst Du hier im Forum und nicht bei der obersten Jagdbehörde nach???

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Wenn das geschen ist, stell doch bitte deren Antwort ein.
Zum einen habe ich überhaupt nichts gefragt, zum anderen, ach das hat TT22 schon erklärt.
 
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7 Feb 2002
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Wird hier nicht zu viel draus gemacht?

Für mich sieht es einfach aus.

Wer auf Gesellschaftsjagd geht, mehr als drei Leute braucht den Nachweis.

Kugel klar mit Büchse, Schrot klar mit Flinte.

Dabei wird keine Leistung verlangt, d.H. treffe ich keine Tontaube bekomme ich trotzdem den

Nachweis.
 
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Mhh bei der Kugel wird aber auch ein Leistungsnachweis verlangt, da brauche ich mind. 2 Treffer im Leben.
Ich vermute das es bei der Taube auch nicht anders sein wird. Ich denke da an die 5 von 15 wie in der Jägerprüfung.
Kann aber natürlich auch was anderes sein.
 
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Mhh bei der Kugel wird aber auch ein Leistungsnachweis verlangt, da brauche ich mind. 2 Treffer im Leben.
Ich vermute das es bei der Taube auch nicht anders sein wird. Ich denke da an die 5 von 15 wie in der Jägerprüfung.
Kann aber natürlich auch was anderes sein.
Dann dürfte es nicht Übungsnachweis lauten, sondern müsste Leistungsnachweis heissen!
 
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Kann nur für BaWü sprechen.
Nach dem Standbesuch einfach den Stempel vom Standbetreiber in das Schießbüchlein stempeln lassen, die entsprechende Disziplin noch eintragen und gut ist.
 
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Der Schießnachweis in Niedersachsen ist nicht einmal ein halber Leistungsnachweis. Es heißt 5 Schuss auf den laufenden Keiler, davon müssen mindestens 2 Schuss im 5er Bereich oder besser sein. Wer das nicht schafft, der geht ins Schießkino und "rotzt" ohne mit der Wimper zu zucken mit Missachtung aller jagdethischen Grundsätze bei den Filmchen 20 Schuss auf die Leinwand. Damit man des guten Gefühles halber wenigstens eine Sau auf der "Strecke" hat, wird auf die stehende Bache dann gleich
das Magazin leer gemacht.🤮

Also vollkommen wertlos.
Sagt jemand, der 10 Jahre Aufsicht auf Schießständen gemacht hat und für jedes Jahr würde ein Buch nicht reichen.
 
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Also vollkommen wertlos.
Hat ja keiner gesagt das es Sinn macht.😅

Ich bin ja wirklich relativ viel auf dem Stand und hab da auch schon einiges an Seltsamkeiten mit bekommen.
Kurz vor der Drückjagdzeit rennen alle schnell zu Fahrschwein um sich ihren Stempel zu holen, welche die arme Sau den Rest des Jahres mit Missachtung strafen.
Da sind dann auch schon die 2 Treffer im Leben eine wahre Herausforderung und so mancher schießt dann einfach so lange, bis mehr durch Zufall als Können zwei Löcher in der Scheibe erscheinen.

Wie du schon schreibst ist der Mehrwert bzgl. der Fertigkeiten der Protagonisten im Prinzip gleich null. Wer sonst nicht übt, dem helfen die paar Schüsse im Jahr auch nicht weiter.

Sollte es beim Schießnachweis für die Flinte aber eine Mindestanzahl an Tauben wie in der Jagdprüfung geben, düfte das recht "unterhaltsam" werden.
Wer nicht regelmäßig mit seiner Flinte übt, der wird es anders als bei der Büchse sehr schwer haben mehr als 2-3 Zufallstreffer zu landen.
 
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FTB

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Die Art des Nachweises ist noch nicht geregelt, soweit ich weiß. Mit Keiler- oder Flintennadel macht man sicher nichts falsch.
Andersrum würde ich mich auf den Standpunkt stellen, dass man mit 1-2 benutzen Trap-Karten (mit Datum drauf) auch durchkommen müsste, bis etwas anderes festgelegt ist.
 
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Ist das mit den zwei tödlichen Treffern wirklich so? Gibt es auf unseren Nachweisen zum Ankreuzen aber so weit ich weiß ist das für NRW.
In Niedersachsen reicht für den Landes und Bundesforst die Bescheinigung der Teilnahme, zumindest war das mein letzter Stand.
 

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