[Niedersachsen] Übungsnachweis für Flinte und Büchse?

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Ist das mit den zwei tödlichen Treffern wirklich so? Gibt es auf unseren Nachweisen zum Ankreuzen aber so weit ich weiß ist das für NRW.
In Niedersachsen reicht für den Landes und Bundesforst die Bescheinigung der Teilnahme, zumindest war das mein letzter Stand.
Du bekommst dein Kreuz (offiziell) bei "erfolgreiche Disziplin" nur, wenn du auch die entsprechende Leistung wie im Heftchen beschrieben auch erfüllt hast. Ergo muss du zwei von fünf Treffer im Leben haben oder eben 20 Schuss im Kino verballern.
Das die eine oder andere Standaufsicht auch einfach mal so nen Haken setzt, geschenkt.

In NRW muss statt dessen eine Mindestringzahl erreicht werden wenn ich mich recht entsinne.
 
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(5) 1 Bei einer Gesellschaftsjagd im Sinne des § 22 Abs. 1 Satz 3 hat jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer, die oder der die Jagd ausüben will, einen Schießübungsnachweis, der nicht älter als ein Jahr ist, mit sich zu führen und der Jagdleiterin oder dem Jagdleiter auf Verlangen vorzuzeigen; das nachgewiesene Übungsschießen muss mit der gleichen Art von Munition durchgeführt worden sein, die während der jeweiligen Gesellschaftsjagd verwendet wird. 2 Die oberste Jagdbehörde wird ermächtigt, in einer Verordnung den Umfang und Inhalt der erforderlichen Schießübung, die Gestaltung des schriftlichen Nachweises sowie Anforderungen an Übungsstätten, in denen der Nachweis erbracht werden kann, festzulegen und die Anerkennung von Schießnachweisen anderer Bundesländer zu regeln.

Da wird also noch eine Klarstellung mittels Verordnung vom Landwirtschaftsministerium kommen.

Schlau wäre natürlich gewesen, wenn der Gesetzgeber die Pflicht für den Schießnachweis nicht sofort, sondern mittels Übergangsfrist erst am "Tag X" in Kraft gesetzt hätte (sinnigerweise z.B. 3 oder 6 Monate nachdem die Verordnung veröffentlicht wurde)...
 
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Ich habe mir die Änderungen (herausgegeben am 20.05.2022) nun schon mehrfach durchgelesen.
Ich find dort aber nichts über bleifreie Munition, die ab dem 01.04.2025 nur noch verwendet werden darf.
Wurde "bleifrei" erst einmal nicht aufgenommen??
 
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Dabei wird keine Leistung verlangt, d.H. treffe ich keine Tontaube bekomme ich trotzdem den

Nachweis.

So ist es bei Flinte gemeint, haben die Oberen hier auf der letzten Sitzung erklärt. Sie haben sich die Info von der Unteren Jagdbehörde in Hannover besorgt weil ihnen der Text auch ein wenig diffus vorkam.
 
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Übungsnachweis Büchse: 20 Schuss lfd. Keiler oder Schießkino. Wer Munition sparen will muss Leistung bringen. d.h. 5 Schuss auf lfd. Keiler, davon 2 im Leben ( = 40% Treffer )
Vorschlag!
Übungsnachweis Flinte: 3 Sätze Wurftaube ( Trapp, Skeet, Roll,- Kipphase einzeln oder kombiniert ) Wer Munition sparen will muss Leistung bringen, 6 Treffer in einem Satz Wurftaube ( = 40% Treffer ) Dann reicht ein Satz Wurftaube.
 

FTB

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ENTSCHULDIGUNG
Gerade gesehen, daß es dafür einen eigenen "Faden" gibt!

Ich kann es dir ja trotzdem eben hier beantworten, da das schnell gemacht ist:

Das Jagdgesetz wird über ein anderes "Änderungsgesetz" geändert. Darin steht, welche Textpassage geändert wird.
In diesem Änderungsgesetz steht auch das mit der Bleimunition, und das diese Änderung erst 2025 in Kraft tritt. So lange schlummert es also noch im Änderungsgesetz, das Jagdgesetz enthält es aber noch nicht. Am genannten Datum tritt die Passage in Kraft, danach steht es dann auch erst im NJagdG.
 
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Übungsnachweis Büchse: 20 Schuss lfd. Keiler oder Schießkino. Wer Munition sparen will muss Leistung bringen. d.h. 5 Schuss auf lfd. Keiler, davon 2 im Leben ( = 40% Treffer )
Vorschlag!
Übungsnachweis Flinte: 3 Sätze Wurftaube ( Trapp, Skeet, Roll,- Kipphase einzeln oder kombiniert ) Wer Munition sparen will muss Leistung bringen, 6 Treffer in einem Satz Wurftaube ( = 40% Treffer ) Dann reicht ein Satz Wurftaube.
In NRW brauchst du nur 9 Schuss insgesamt ABZUGEBEN im Kino, 3 im sitzen auf die stehende sau, 3 auf laufende im stehen, 3 auf stehende im stehen. Ob und wo du triffst, ist dabei völlig egal
 
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Nachweis hin, Nachweis her. Watt habt ihr für Ansprüche an Euch selbst? Das ist doch maßgebend! Da braucht man weder gesetzliche Gängelung noch sonstige Vorgaben.
Jagdlich „erwachsen“ zu werden ist scheinbar schwierig und manche lernen es nie…dabei ist es relativ einfach…1. Schritt „Sucht Euch einen guten Lehrer“…gibts für Büchse, Flinte und Kurzwaffe
Springt über Euren Schatten, denn es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen 😏
 
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Das gute an solch durchdachten Vorschlägen ist ja immer, dass nebst ausreichender und netter vorhandener Übungsmöglichkeit immer vorausschauend gedacht wurde. Grade Länderübergreifend hat sich glücklicherweise jemand Gedanken gemacht, sodass alles glatt läuft.

- Wurde mir der Nachweis in NRW verweigert, weil ich (seit Jahren) ein Heft habe, welches in NDS erstmals ausgestellt wurde.
- Wurde mir der dann anderweitig geleistete Übungsnachweis in einem anderen Bundesland nicht anerkannt, ich hätte in diesem Bundesland den Nachweis erbringen müssen(Bin da genau einmal im Jahr zu Jagd).

- Mache ich jedes Jahr eine 4-stellige Anzahl an Schüssen und habe echt keinen Bock mehr mir vorschreiben zu lassen, wann wo, wie, wer was, mit welchem Kaliber, wenn der Mond welche Bahn kreuzt und am nächsten Tag die Wetter vorhersage Stimmt den Nachweis abzuleisten.

Und ja ich lebe mit den Konsequenzen dann eben(meist vom Forst) ausgeladen zu werden, ich habe keine Lust auf diesen Zirkus.

Wo und wen betrifft das denn mit der Flinte? Konsequenzen? Kontrolle?
Ernst gemeinte Frage, weil ab da bin ich raus, reicht halt auch irgendwann mit weiteren Zettel die brav gesammelt und abgeheftet werden und die keine Sau ansieht.
 
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Das gute an solch durchdachten Vorschlägen ist ja immer, dass nebst ausreichender und netter vorhandener Übungsmöglichkeit immer vorausschauend gedacht wurde. Grade Länderübergreifend hat sich glücklicherweise jemand Gedanken gemacht, sodass alles glatt läuft.

- Wurde mir der Nachweis in NRW verweigert, weil ich (seit Jahren) ein Heft habe, welches in NDS erstmals ausgestellt wurde.
- Wurde mir der dann anderweitig geleistete Übungsnachweis in einem anderen Bundesland nicht anerkannt, ich hätte in diesem Bundesland den Nachweis erbringen müssen(Bin da genau einmal im Jahr zu Jagd).

- Mache ich jedes Jahr eine 4-stellige Anzahl an Schüssen und habe echt keinen Bock mehr mir vorschreiben zu lassen, wann wo, wie, wer was, mit welchem Kaliber, wenn der Mond welche Bahn kreuzt und am nächsten Tag die Wetter vorhersage Stimmt den Nachweis abzuleisten.

Und ja ich lebe mit den Konsequenzen dann eben(meist vom Forst) ausgeladen zu werden, ich habe keine Lust auf diesen Zirkus.

Wo und wen betrifft das denn mit der Flinte? Konsequenzen? Kontrolle?
Ernst gemeinte Frage, weil ab da bin ich raus, reicht halt auch irgendwann mit weiteren Zettel die brav gesammelt und abgeheftet werden und die keine Sau ansieht.
+1
Vor allem, wenn man bedenkt, das in JEDEM Bundesland eigene Prüfungsregeln zur Erlangung des Jagdscheins existieren, der erlangte Jagdschein aber in JEDEM Bundesland gültig ist und der für Gesellschaftsjagden geforderte Nachweis des einen Bundeslandes in einem anderen NICHT anerkannt wird.
So einen dummfick kann sich nur Deutschland ausdenken.
 
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Nachweis hin, Nachweis her. Watt habt ihr für Ansprüche an Euch selbst? Das ist doch maßgebend! Da braucht man weder gesetzliche Gängelung noch sonstige Vorgaben.
Ich denke die meisten sehen hier eher ein "Wehret des Anfängen" im Bezug auf eine immer stärkere Regulierungswut des Gesetzgebers.
Gerade weil die Nachweise ja keinem zu einem besseren Schützen machen, ist hier wohl eher blinder Aktionismus am Werk.
Wer sonst nicht übt, der wird die auch für den Nachweis nicht tun (müssen) und wer regelmäßig seine Fähigkeiten schult, der braucht so einen Beleg eigentlich nicht.
Ich versuche immer meine 4-6 Schießstandbesuche pro Monat einzuhalten sofern es Beruf und Familie zulassen. Wie den Drückjagdnachweis werde ich den Flintennachweis einfach eben schnell mitmachen, frisst für mich kein Brot.
Ich bin aber auch in der glücklichen Lage, dass der Schießstand 10-15min Fahrt von mir entfernt ist und da es immer wenig Stände gibt, ist das ein Luxus.

Wo und wen betrifft das denn mit der Flinte? Konsequenzen? Kontrolle?
Ernst gemeinte Frage, weil ab da bin ich raus, reicht halt auch irgendwann mit weiteren Zettel die brav gesammelt und abgeheftet werden und die keine Sau ansieht.
Bei uns wird das die Treibjagden auf Niederwild betreffen. Ob sich den Nachweis dann auch wirklich jemand anschaut steht auf deinem anderen Blatt. Kommt vermutlich wie immer auf den Gastgeber an aber ich vermute die meisten werden sich dran halten.
 
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... wenn man bedenkt, das in JEDEM Bundesland eigene Prüfungsregeln zur Erlangung des Jagdscheins existieren, der erlangte Jagdschein aber in JEDEM Bundesland gültig ist und der für Gesellschaftsjagden geforderte Nachweis des einen Bundeslandes in einem anderen NICHT anerkannt wird ...
Bei aller Kritik am Föderalismus: Diese Regelungen machen Vielen die Erlangung des Jagdscheines erst möglich. Nahezu all privaten Jagdschulen hier in NRW bilden für die niedersächsische Prüfung aus und stellen ihre Prüflinge in Niedersachsen zur Prüfung vor. Warum? Anderer Prüfungsrhythmus, leichtere Prüfung, leichtere Schießprüfung, ... .

Ich gehöre seit 2007 in unserer KJS zum Ausbilderteam der Jagdscheinanwärter. Regelmäßig sind Damen und Herren dabei, die aus gutem Grund trotz aller Unterstützung diese Prüfung nicht bestehen. Genauso regelmäßig treffe ich dann auf einen großen Teil dieser Herrschaften, die dann mit Inanspruchnahme der Dienstleistungen einer privaten Jagdschule kurz danach ihre Prüfung in Niedersachsen bestanden haben.

Will sagen, andersherum wird ein Schuh draus: Statt aus der bundesweiten Gültigkeit der in einem Bundesland bestandenen Jägerprüfung abzuleiten, dass auch länderspezifische Scießnachweise bundesweit Gültigkeit haben müssen, sollte die Forderung eher lauten, die Prüfungsvoraussetzungen anzugleichen.

... So einen dummfick kann sich nur Deutschland ausdenken ...
Insofern begrüße ich prinzipiell und ausdrücklich, dass zumindest im Bereich der Schießleistungen keine bundesweite Anerkennung erfolgt. Wer mühsam irgendwo und irgendwie mit ein paar Schroten den Kipphasen umgeworfen hat, der sollte eben nicht mit der Flinte auf bewegtes und schnelles Wild jagen.

Dem D@mmfick-Argument stimme ich ausdrücklich zu. Jedoch nicht in Bezug auf die bundesweite Anerkennung unterschiedlicher Nachweise der Bundesländer. D@ummfick ist jeder Schießübungsnachweis, der nicht gleichzeitig ein Schießleistungsnachweis ist und der nicht flächendeckend ein angemessenes Leistungsniveau abfragt.

Das wesentliche Argument hier im Faden kommt aber meiner Meinung nach von @Mitch unter #39. Wer auch nur geringe Ansprüche an seine eigene Schießfertigkeit hat, der ist von jedweden Regelungen in diesem Bereich nicht negativ betroffen.
 
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Warum? Anderer Prüfungsrhythmus, leichtere Prüfung, leichtere Schießprüfung, ... .
Mal aus Interesse, wo ist die Prüfung in NRW denn leichter als die in Niedersachsen?

Gerade die Schießprüfung ist doch fast identisch bzw. in NRW sogar leichter, weil der Bock sitzend, aufgelegt beschossen werden darf. (Edit: sehe gerade das man mehr Ringe braucht aber dafür halt auch sitzen, aufgelegt)
Der Rest liest sich für mich auch ziemlich identisch, inkl Multiple Choice.

Ich dachte immer der Hauptgrund, dass soviele Nordrheinwestfalen in NDS Prüfung machen liegt eher an den häufigeren Prüfungsintervallen begründet.
 
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Bei aller Kritik am Föderalismus: Diese Regelungen machen Vielen die Erlangung des Jagdscheines erst möglich. Nahezu all privaten Jagdschulen hier in NRW bilden für die niedersächsische Prüfung aus und stellen ihre Prüflinge in Niedersachsen zur Prüfung vor. Warum? Anderer Prüfungsrhythmus, leichtere Prüfung, leichtere Schießprüfung, ... .

Ich gehöre seit 2007 in unserer KJS zum Ausbilderteam der Jagdscheinanwärter. Regelmäßig sind Damen und Herren dabei, die aus gutem Grund trotz aller Unterstützung diese Prüfung nicht bestehen. Genauso regelmäßig treffe ich dann auf einen großen Teil dieser Herrschaften, die dann mit Inanspruchnahme der Dienstleistungen einer privaten Jagdschule kurz danach ihre Prüfung in Niedersachsen bestanden haben.

Will sagen, andersherum wird ein Schuh draus: Statt aus der bundesweiten Gültigkeit der in einem Bundesland bestandenen Jägerprüfung abzuleiten, dass auch länderspezifische Scießnachweise bundesweit Gültigkeit haben müssen, sollte die Forderung eher lauten, die Prüfungsvoraussetzungen anzugleichen.


Insofern begrüße ich prinzipiell und ausdrücklich, dass zumindest im Bereich der Schießleistungen keine bundesweite Anerkennung erfolgt. Wer mühsam irgendwo und irgendwie mit ein paar Schroten den Kipphasen umgeworfen hat, der sollte eben nicht mit der Flinte auf bewegtes und schnelles Wild jagen.

Dem D@mmfick-Argument stimme ich ausdrücklich zu. Jedoch nicht in Bezug auf die bundesweite Anerkennung unterschiedlicher Nachweise der Bundesländer. D@ummfick ist jeder Schießübungsnachweis, der nicht gleichzeitig ein Schießleistungsnachweis ist und der nicht flächendeckend ein angemessenes Leistungsniveau abfragt.

Das wesentliche Argument hier im Faden kommt aber meiner Meinung nach von @Mitch unter #39. Wer auch nur geringe Ansprüche an seine eigene Schießfertigkeit hat, der ist von jedweden Regelungen in diesem Bereich nicht negativ betroffen.
Da muss ich dir auch Recht geben.
NRW ist da auch selbst schuld, wieso wird das nur einmal im Jahr gemacht?
Jagdschulen per se sind nicht schlecht, das Problem ist, dass einige sogar eine bestehensgarantie geben.
Die prügeln die Theorie rein, schießen klappt schon irgendwie.
Auch in NRW: Schießprüfung Keiler:
2 von 5 müssen im Leben sein.
Bei einem Ziel, das immer gleich schnell, gleich weit und am selben Punkt beschossen wird.
Eigentlich ein Witz.
Es müsste einiges an den Prüfungsintervallen, Prüfungsvoraussetzungen UND den Nachweisen getan werden.
 

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