Jäger erschiesst wildernden Hund in unmittelbarer Nähe von Spielplatz

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Ob das Mittel letal ist oder nicht, ist sekundär bis egal. Dabei haben und einsetzen können....
 
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Das ist leider so, die "gefürchtetsten" Hunde hier in der Gegend gehören tatsächlich Jägern. Da wird auch grundsätzlich ohne Leine die Runde (und ich meine nicht im Revier) gedreht, ist ja ein gehorsamer Jagdhund. Ist er aber leider nicht, zumindest nicht wenn er andere Hunde sieht.
Da geben wir als Jägerschaft tatsächlich manchmal kein viel besseres Bild ab als der Rest der Gesellschaft.
Das ist mir letzten Donnerstagabend 20:00 Uhr passiert. Bin mit meinem Mischling ( 20 Kg ähnlich kleinem Schäferhund) und meinem jungem Westfalenterrier an einem Bach spazieren gewesen. Ich habe beide geschnallt damit sie sich im Bach abkühlen können. Als der Mischling hoch zum Weg kam hat er 2 Stück Rehwild gesehen die ich nicht gesehen hatte. Sie hinterher, und der Wessi auch. Ihr glaubt nicht wie ich gebetet habe, daß kein Schuß fällt. Nach einiger Zeit kamen beide zurück. Heute sind beide nur noch an langen Schleppleinen in den Bach.
Es war meine Schuld und ich habe daraus gelernt.
 
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Das hatten wir hier schon mal ...

Je nach Verordnung wird nicht differenziert, welcher Hund "Schuld" hat, sondern ein an einer Beisserei beteiligter Hund wird generell als "gefährlich" einsortiert. Ich kommentiere das lieber nicht, das wäre Stoff für etliche Verwaltungsrechtsklausuren ...
Versteh ich das richtig??? egal ob angeleint oder nicht, wenn ein unangeleinter Hund meinen anfällt und meiner sich nicht tot beißen lässt, dann ist mein Hund ein gefährlicher Hund???

Nur so zum Vergleich: Ich parke mein Auto am Straßenrand, ein besoffener fährt auf mein Auto drauf und ich muss wegen Trunkenheit am Steuer meinen Lappen abgeben??? Hab ich da was in unserem Rechtsstaat verpasst? Gabs da nicht mal sowas wie ein Verursacherprinzip???
 
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Das mit den Hunden nervt nur noch . Ich meine da schon, einen Kulturwandel sehen zu können.
Wir haben die ersten Hunde vor 16 Jahren angeschafft. Damals waren es gefühlt weniger Hunde, klassische Rassen—mir ist zumindest nicht Erinnerung, dass viele Leute meinten sie bräuchten Akita oder kaukasische Hütehunde im Format 70 kg plus , die Hunde mussten gehorchen oder es war ne Leine dran und man blieb auf dem Forstweg. Dagegen ist es heute gefühlt Standard irgendeinen Exoten, mit der Größe eines Bären, quer durch die Botanik über Rückegassen zu bewegen, weil a, Bärchen nicht auf Frauchen hört und b, Bärchen andere Hunde verkloppen will. Ferner ist das Klientel auch ein anderes geworden, dass sind zumeist sture Weiber außerhalb des gebärfähigen Alters , die weder körperlich noch mental in der Lage sind solche Hunde entsprechend zu führen. Von der Anschauung her, fahren die mit dem Hund einfach in die Botanik und es darf ums verrecken keine Leine dran.

(y)
 
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Meine sind mir auch schon mal ausgerückt. Die junge Wachtelhündin eigentlich noch nicht, das seh ich aber eher als Problem (Ist aber n anderes Thema)

Womit ich eher n Problem hab: Wie lax die Polizei mit freilaufenden/unangeleinten Hunden umgeht. 2 Fälle:
1. Wir bejagen ein Naturschutzgebiet, dort ist lt. Verordnung ganzjährig Leinenpflicht für alle Hunde außer Jagd- Dienst- und Hütehunde. Anfang Mai, also Setz und Aufzuchtzeit. Wir schaffen irgendwas im Revier, da kommt uns ein Fiffi zugelaufen, größe Spitz. Relativ zutraulich, mit wenig Aufwand wird er eingefangen, Meine Frau ruft die Polizei an und macht einen Treffpunkt zur Übergabe an die Polizei aus. Gleichzeitig geht der Hilferuf der Besitzer ein, die Polizei bestellt die an den selben Treffpunkt. Dort angekommen übergibt meine Frau den Hund mit Verweis auf Naturschutzrecht und -Verordnung und die 35Schilder an jeder Wegekreuzung wo explizit die Leinenpflicht angemahnt wird. Der Polizist ignoriert das und tröstet die Hundemutti noch mit den Worten: "Is ja nicht so schlimm, meiner ist mir auch schon mal abgehauen." Kein Wort von wegen zukünftig nur mit Leine...

Ich hab mir erlaubt, mich mal mit dem Vorgesetzten des Polizisten zu unterhalten und die Einhaltung von Naturschutzverordnungen und die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten zu thematisieren.

2. keine 2 Jahre drauf: Ich fahr durchs selbe Revier, da fliegt ein Reh über die Straße gefolgt von zwei stummen Windhunden - ich denke eher "Windspiel" also eine kleinere Ausgabe von den üblichen Windhunden. 5 Stunden später sitz ich auf dem Sitz, da kommen zwei Personen laut einen Hund rufend übers Feld und marschieren laut schreiend durchs die Botanik. Da ich gesehen hab, aus welchen Auto die beiden ausgestiegen sind, begeb ich mich zu selbigem und bestell die Polizei dazu. Der zweite Hund sitzt bereits wieder im Auto und ich kann ihn eindeutig identifizieren. Die Polizei kommt wenige Minuten nachdem die beiden mit dem zweiten Hund am Auto ankommen. Ich erstatte anzeige wegen den wildernden Hunden. Die Polizei "ermahnt" die Hundehalter, belässt es aber dabei.
 
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Versteh ich das richtig??? egal ob angeleint oder nicht, wenn ein unangeleinter Hund meinen anfällt und meiner sich nicht tot beißen lässt, dann ist mein Hund ein gefährlicher Hund???

Ich stelle hier mal einfach zwei zufällig ausgewählte Länderregelungen ein, ohne das im Detail durchdiskutieren zu wollen oder jede Kleinigkeit dabei zu berücksichtigen - ich habe oben nicht ohne Grund von "Klausuren" im Plural gesprochen:

Niedersachsen:


§ 7
Gefährliche Hunde
(1) 1Erhält die Fachbehörde einen Hinweis darauf, dass ein Hund, der von einer
Hundehalterin oder einem Hundehalter nach § 1 Abs. 2 gehalten wird, eine gesteigerte
Aggressivität aufweist, insbesondere
1. Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende
Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt hat oder
2. auf Angriffslust, auf über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft oder
Schärfe oder auf ein anderes in der Wirkung gleichstehendes Merkmal gezüchtet,
ausgebildet oder abgerichtet ist,
so hat sie den Hinweis zu prüfen. 2Ergibt die Prüfung nach Satz 1 Tatsachen, die den
Verdacht rechtfertigen, dass von dem Hund eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit
ausgeht, so stellt die Fachbehörde fest, dass der Hund gefährlich ist. 3Die Klage gegen die
Feststellung nach Satz 2 hat keine aufschiebende Wirkung.


Brandenburg:


§ 8
Gefährliche Hunde​


(1) Als gefährliche Hunde im Sinne dieser Verordnung gelten:


  1. Hunde, bei denen auf Grund rassespezifischer Merkmale, Zucht, Ausbildung oder Abrichten von einer über das natürliche Maß hinausgehenden Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder einer anderen in ihrer Wirkung vergleichbaren, Mensch oder Tier gefährdenden Eigenschaft auszugehen ist,
  2. Hunde, die als bissig gelten, weil sie einen Menschen oder ein Tier durch Biss geschädigt haben, ohne selbst angegriffen oder dazu durch Schläge oder in ähnlicher Weise provoziert worden zu sein, oder weil sie einen anderen Hund trotz dessen erkennbarer artüblicher Unterwerfungsgestik gebissen haben,
  3. Hunde, die durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie unkontrolliert Wild oder andere Tiere hetzen oder reißen, oder
  4. Hunde, die ohne selbst angegriffen oder provoziert worden zu sein, wiederholt Menschen gefährdet haben oder wiederholt Menschen in gefahrdrohender Weise angesprungen haben.

In Brandenburg hast Du gute Karten, als "Verteidiger" ohne Einstufung davonzukommen, in NIedersachsen wird die Schuldfrage nicht gestellt. Wie es dann weitergehen kann kannst Du Dir mit etwas Verwaltungserfahrung ja denken.
 

z/7

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"Ergibt die Überprüfung Tatsachen, die den Verdacht rechtfertigen ...." dürfte im Verteidigungsfall keine verdachtsrechtfertigenden Tatsachen ergeben. Also am Ende auch nix mit gefährlicher Hund.

Das eigentliche Problem ist in solchen Fällen wohl eher, daß Aussage gegen Aussage steht. Also im Zweifel Zeugen, Zeugen, Zeugen.
 
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Das ist mir letzten Donnerstagabend 20:00 Uhr passiert. Bin mit meinem Mischling ( 20 Kg ähnlich kleinem Schäferhund) und meinem jungem Westfalenterrier an einem Bach spazieren gewesen. Ich habe beide geschnallt damit sie sich im Bach abkühlen können. Als der Mischling hoch zum Weg kam hat er 2 Stück Rehwild gesehen die ich nicht gesehen hatte. Sie hinterher, und der Wessi auch. Ihr glaubt nicht wie ich gebetet habe, daß kein Schuß fällt. Nach einiger Zeit kamen beide zurück. Heute sind beide nur noch an langen Schleppleinen in den Bach.
Es war meine Schuld und ich habe daraus gelernt.
Das kann passieren und darum verstehe ich auch keinen Jäger, der sofort nen Hund schießt der hinter nem Hasen oder nem Reh hergeht.

Der Jagdschutzparagraph bzgl. Hunde sollte das letzte Mittel sein, vorher sollte ich erst einmal schauen ob es andere Wege gibt.
Es ist ein Unterschied ob ich einen Hund zum ersten mal Wird hetzen sehe oder ob ich diesen Hund immer wieder beobachte.
Im ersten Fall schaue ich erst einmal ob ich den Besitzer ausfindig oder die Sache anders Regeln kann. Kommt es immer wieder vor und der Besitzer ist auch uneinsichtig, dann kann der Abschuss geboten sein.
Leider fehlt es einigen Jägern hier wohl an einer gewissen Selbstbehersschung, nicht alles was ich darf muss ich auch tun.

Mein Hund ist auch schon hinter Wild her, wenn da neben ihm ein Reh losprescht oder ein Hase aufsteht, dann maschiert der erst einmal bis ich ihn abrufen kann.
An dieser Stelle noch mal größten Respekt für diejenigen deren Hund das nicht macht.

Ich versuche das immer so gut es geht zu verhindern und gehe zum z.B. in der Brut und Setzzeit konsequent mit Leine, sofern es jagdlich nicht nötig ist das der Hund frei läuft. Ich kann schlecht von anderer etwas verlangen was ich selbst nicht bereit bin zu tun.

Trotzdem kommt es vor und ich gestehe, da hat mich auch ein Hase schon mal ne Flasche Rum beim Reviernachbarn gekostet.

Umgekehrt ist es auch schon passiert, hier nehmen das eigentlich alle Sportlich, dann kommt bringt der Halter halt zum nächsten Bockvertriken ne Kiste Bier vorbei.
Würde das bei jemandem Überhand nehmen, dann müsste man mal ein Gespräch führen aber ein erschossener Hund würde jedes nachbarschaftliche Verhältnis wohl dauerhauft zerstören.

Keiner würde hier einen Hund schießen sofern das nicht irgendwie abzuwenden ist, es sollte das letzte und eben nicht das erste Mittel sein.
 
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Das mag alles sein, dennoch hat man einen kühlen Kopf zu wahren - wenn das mit der Nahdistanz zur Bebauung/Spielplatz stimmt, wars ein no-go.
Ich schieße (so wie kürzlich) nicht mal auf einen Rehbock, wenn 60 m hinter mir ein Spaziergänger vorbeitappt...
Da muss man jetz grundsätzlich zwei Dinge unterscheiden:

Wird in Richtung (wenn auch nur die ungefähre) eines Menschen geschossen, oder von Menschen weg in eine sichere Richtung?

Ersteres ist natürlich und ohne Frage ein absolutes No-Go. Macht man nicht. Darf man nicht.
Zweiteres (und danach hört es sich an, wenn ich den Artikel lese) ist zwar nicht unbedingt ideal und gehört mMn vermieden, wo es nur geht.
Allerdings kann die Situation ggf. erfordern, dass man es doch tut.


Es gibt prinzipiell kein Recht für Papi und siehe zwei Ableger, nicht erschrocken zu werden.
Dass das natürlich keine ideale Publicity ist, ist schonmal klar.

Allerdings sind da mMn auch die Jagdverbände in der Pflicht: Klarzustellen, dass der Schutz des Wildes zu den Pflichten eines Jägers gehört, noch dazu so die wildernden Hunde ja amtsbekannt waren.

Ich habe einen Bekannten, bei dem das schief ging. Der Terrier hat ihm Sehnen in der Hand durchgebissen! Ein steifer Finger und eine ordentliche Infektion waren das Resultat. Hat man das nötig?
Nein. Deshalb gehe ich da auch nie mit den Händen dazwischen. Stiefel zB bieten einen gewissen Schutz, und wenn Hundepapi oder -mammi nicht will, dass ich auf ihr Schnuckiputzi eintrete, dann sollen sie gefälligst dafür sorgen, dass das nicht notwendig ist.

Wobei es bisher zum Glück (bis auf ein einziges Mal) gereicht hat, den anderen Hund rechtzeitig (man sieht ja in der Regel, dass da was in der Luft ist) verbal und körpersprachlich davon zu überzeugen, dass das keine gute Idee ist (lies: Dazwischengehen, Drohgebärden machen und anbrüllen).
 

z/7

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(man sieht ja in der Regel, dass da was in der Luft ist)
Auch nicht jeder. Eher die wenigsten. Erregtes Schwanzwedeln wird leider sehr oft fehlinterpretiert, und wenn's dann aus "heiterem Himmel" kracht, ist der angepöbelte schuld, und nicht der unerkannt pöbelnde.
 

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