Deutschland Wilderei ? Angefahrenes Reh mitgenommen.

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Folgender Sachverhalt:

Stück Rehwild wurde von einem Auto auf einer Landstraße angefahren. Als Folge sind beide Hinterläufe gebrochen. Der tierliebe Stadtmensch lädt das Stück ein und fährt nach Hause in die Stadt. (weil seine Freundin ja im Tierschutzverein ist)
Zu Hause angekommen stellt man fest, dass die Verletzungen doch zu stark sind und bittet um Fangschuss seitens der Polizei.

Anfangsverdacht einer Straftat nach dem Tierschutzgesetz ist gegeben.

Was sagt ihr zum Tatbestand der Wilderei ? Wenn es Fallwild wäre, ist die Antwort unstrittig. Aber beim lebendigen Stück ?

In meinen Augen liegt ein Anfangsverdacht vor.
 
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Wilderei im Sinne des Gesetzes, Nein!

Straftat gegen das Tierschutzgesetz, Ja - und nicht nur ein Anfangsverdacht.

Rechtsgrundsatz in Deutschland, "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!"

Wie Richter und Staatsanwälte den Hergang bewerten, welche "Umstände" zu einer Abschwächung der Vorwürfe, oder gar dem Staatsanwalt dazu veranlassen könnten, den ganzen Fall als nichtig anzusehen ist eine ganz andere Kiste.

Hier wäre die Beendigung des Leidens unmittelbar angezeigt gewesen - deswegen "Uwissenheit..." daher kann das für den Betreffenden durchaus noch ein paar schlaflose Nächte mit sich bringen.
 
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In NRW wäre zudem ein saftiger Bußgeldbescheid möglich, da der Unfall nicht unverzüglich angezeigt wurde.
 
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Frage am Rande... aus aktuellem Anlass.
Wie verhält es ich wenn ein verunfalltes Stück am Straßenrand liegt, sowohl die Polizei als auch der Pächter informiert sind und beim eintreffen des Pächters das Stück verschwunden ist?
 
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Es ist so zu verstehen, dass nicht klar ist, ob der Transportierende auch der Verursacher ist oder erst nach dem Unfall vorbeikam.
Gerechtfertigter Einwand, aber für den Sachverhalt irrelevant.

Es geht ums Einpacken und einfach mitnehmen, wer der Unfallbeteiligte ist, ob der vermeintliche "Tierretter" es in Persona ist, oder ob ein "Schmittchen Schleicher" den keiner mehr ausfindig machen kann ist von sekundärem Interesse.
 
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Gerechtfertigter Einwand, aber für den Sachverhalt irrelevant.

Es geht ums Einpacken und einfach mitnehmen, wer der Unfallbeteiligte ist, ob der vermeintliche "Tierretter" es in Persona ist, oder ob ein "Schmittchen Schleicher" den keiner mehr ausfindig machen kann ist von sekundärem Interesse.
Für die Nebenfrage ob der Unfall angezeigt wurde evtl. schon … davon abgesehen ist es das was @Thersites mMn sagen wollte.
 
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Manchmal muss man halt auch den Kontext sehen … bzw. den Post vorher auf den geantwortet wurde.
 
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Stichwort: Aneignungswille?
Ist vollkommen unerheblich!

Erstens prüft die Polizei nicht den subjektiven Tatbestand, objektiv wurde unter Verletzung fremden Jagdrechts ein Stück wild mitgenommen -> Anfangsverdacht Wilderei gegeben -> Anzeige.

Zweitens Gesetzestext lesen:
(1) Wer unter Verletzung fremden Jagdrechts oder Jagdausübungsrechts
1. dem Wild nachstellt, es fängt, erlegt oder sich oder einem Dritten zueignet oder
 
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23 Jul 2019
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Ok ich vergas das man hier in diesem Internet kleinlichst auf seine Wortwahl achten sollte....
Das Stück war verendet.
Anders ausgedrückt:
Was kann auf die Person, die nicht der Pächter ist oder von diesem beauftragt wurde, zukommen wenn sie dabei erwischt wird?

Achja und nein es hat auch kein Wolf, Schakal, Fuchs, Dachs, Luchs, Bär, 25 Katze oder 560 Krähen davongetragen/flogen
 

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