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Das Verbringen oder die Mitnahme von Waffen nach Deutschland oder einem anderen Land der EU ist erlaubnispflichtig. Die Erlaubnis muss von der Waffenbehörde vor dem Verbringen ausgestellt werden. Ebenfalls braucht man vom Lande aus dem man die Waffe ausführt eine Erlaubnis zum verbringen der Waffe aus dem Lande. In der EU ist es so geregelt.
Ich habe mal eine Doppelbüchse in Paris/France gekauft, sie nach Deutschland verbracht und mich selber um die Formalitäten in beiden Ländern gekümmert.
Was die Einfuhr von Waffen aus den USA angeht, da habe ich es nur einmal versucht, aber das Problem war das Beschießen der Waffe da es in den USA kein Beschussamt nach unseren Begriffen gibt.
Ich habe mal eine Doppelbüchse in Paris/France gekauft, sie nach Deutschland verbracht und mich selber um die Formalitäten in beiden Ländern gekümmert.
Was die Einfuhr von Waffen aus den USA angeht, da habe ich es nur einmal versucht, aber das Problem war das Beschießen der Waffe da es in den USA kein Beschussamt nach unseren Begriffen gibt.
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