Waffen und Munition im EU Ausland /USA kaufen?

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Das Verbringen oder die Mitnahme von Waffen nach Deutschland oder einem anderen Land der EU ist erlaubnispflichtig. Die Erlaubnis muss von der Waffenbehörde vor dem Verbringen ausgestellt werden. Ebenfalls braucht man vom Lande aus dem man die Waffe ausführt eine Erlaubnis zum verbringen der Waffe aus dem Lande. In der EU ist es so geregelt.

Ich habe mal eine Doppelbüchse in Paris/France gekauft, sie nach Deutschland verbracht und mich selber um die Formalitäten in beiden Ländern gekümmert.

Was die Einfuhr von Waffen aus den USA angeht, da habe ich es nur einmal versucht, aber das Problem war das Beschießen der Waffe da es in den USA kein Beschussamt nach unseren Begriffen gibt.
 
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(Ich setze Kenntnis des Europäischen Feuerwaffenpass voraus)

Ihr könnt einen ganz schön verunsichern, aber ich frage mich wirklich woher Ihr das habt.
1. O-ton der dänischen Polizei
Et våbenpas er en rejselegitimation, der giver dig mulighed for at rejse med de registrerede rifler, piber, haglgeværer, kombinationsvåben, pistoler og revolvere samt ammunition i rimeligt omfang i forbindelse med jagt eller konkurrenceskydning i Europa.
Also darf ich aus Sicht der dänischen Polizei Munition in "angemessenem Umfang" mitführen. Um in Deutschland jagen zu dürfen, benötigt ein Däne einen deutschen Jagdschein. Mit dem kann er dann auch Munition erwerben. Und wenn er die Restmunition dann mit nach Hause nimmt, erfolgt das immer noch in Verbindung mit der Ausübung der Jagd. Ob dänische Sportschützen auch ohne weiteres Munition kaufen können, weiss ich nicht, aber auch hier gilt: Wenn sie einen finden, der sie ihnen verkauft, dürfen sie die mit nach Hause nehmen.

2. Der umgekehrte Fall
Erstens kann ich Euch versichern, dass Deutsche in Dänemark Munition kaufen dürfen, allerdings nicht beliebige Kaliber, sondern nur für Waffen, die auf ihrem Europäischen Feuerwaffenpass vermerkt sind.
Zweitens finde ich:

https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Waffenrecht/Einzelerlaubnis/_documents/Antrag/Antrag_EFP.html

Der Europäische Feuerwaffenpass ermöglicht Inhabern von Waffenbesitzkarten bei Besuchen eines anderen EU-Mitgliedsstaates bzw. Schengenstaates die vorübergehende Mitnahme von Waffen und Munition.

Also ich bleibe dabei: Natürlich kann man nicht einfach nur zum "Einkaufen fahren". Aber wer in Verbindung mit einer Einladung zur Jagd oder auch nur zum Übungsschiessen im Ausland etwas Munition erwirbt und dann die Reste mit nach Hause nimmt, verliert nicht die Zuverlässigkeit. Das wäre ja auch absurd. Ich lege den Fall aber mal morgen einem Freund vor, der bei der dt. Staatsanwaltschaft tätig ist - mal sehen wie der die Lage einschätzt.
 
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Zumindest aus den USA würde ich das nur über einen kundigen Importeur abwickeln.
Zum einen sind die USA kein CIP-Mitgliedsstaat und die Waffe muss daher, wie grandveneur scho schrieb, hier beschossen werden.
Zum anderen haben die USA ein ziemlich komplexes Exportkontrollrecht mit möglicherweise sehr schwerwiegenden Folgen bei Verstoß und sie haben die ITAR-Regeln für den Außenhandel mit Waffen und Rüstungsdingen.
Meines Wissens ist das auch einer der Gründe, warum US-Händler sich beim Versand von Waffenkram ins Ausland sehr zieren.
Landet man nach einem Verstoß auf einer US-Sanktionsliste, ist man ziemlich gekniffen, weil quasi jedes Unternehmen, das in den USA Geschäfte macht oder dort eine Tochter-/ Muttergesellschaft oder Niederlassung hat, oder auch nur Geschäfte in Dollar abwickelt, sich nach dieser Sanktionsliste richtet.
 
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2. Der umgekehrte Fall
Erstens kann ich Euch versichern, dass Deutsche in Dänemark Munition kaufen dürfen, allerdings nicht beliebige Kaliber, sondern nur für Waffen, die auf ihrem Europäischen Feuerwaffenpass vermerkt sind.
Zweitens finde ich:





Also ich bleibe dabei: Natürlich kann man nicht einfach nur zum "Einkaufen fahren". Aber wer in Verbindung mit einer Einladung zur Jagd oder auch nur zum Übungsschiessen im Ausland etwas Munition erwirbt und dann die Reste mit nach Hause nimmt, verliert nicht die Zuverlässigkeit. Das wäre ja auch absurd. Ich lege den Fall aber mal morgen einem Freund vor, der bei der dt. Staatsanwaltschaft tätig ist - mal sehen wie der die Lage einschätzt.
Du solltest dich ggf. einmal über die Unterschiede der Mitnahme und der Verbringung informieren.
In dem Moment, wo du mit Munition, die du bei der Ausreise aus dem Bundesgebiet NICHT dabeihattest, wieder ins Bundesgebiet einreist, liegt keine Mitnahme, sondern eine Verbringung vor.
Und diese ist durch den EFWP eben nicht (der regelt nur die Mitnahme) gedeckt, sondern bedarf gem §29 einer Erlaubnis.

Abgesehen davon würde mich interessieren, auf welcher Erlaubnisbasis der dänische Händler Munition an eine Person, die keinen Wohnsitz in DK und keine dänische waffenrechtliche Erlaubnis hat, ausgibt. Der EFWP gibt das nämlich explizit nicht her - er ist keine Erwerbserlaubnis.

D,.
 
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Ich hab ne 9mm magtech mit in den Sicherheitscheck genommen ... Gibt kurzfristig Puls und nen schnack mit der Bundes Pol.....
 

Wheelgunner_45ACP

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Du solltest dich ggf. einmal über die Unterschiede der Mitnahme und der Verbringung informieren.
In dem Moment, wo du mit Munition, die du bei der Ausreise aus dem Bundesgebiet NICHT dabeihattest, wieder ins Bundesgebiet einreist, liegt keine Mitnahme, sondern eine Verbringung vor.
Und diese ist durch den EFWP eben nicht (der regelt nur die Mitnahme) gedeckt, sondern bedarf gem §29 einer Erlaubnis.

Abgesehen davon würde mich interessieren, auf welcher Erlaubnisbasis der dänische Händler Munition an eine Person, die keinen Wohnsitz in DK und keine dänische waffenrechtliche Erlaubnis hat, ausgibt. Der EFWP gibt das nämlich explizit nicht her - er ist keine Erwerbserlaubnis.

D,.
Wenn ich mit 200 Schuss Einreise und mit genau so viel wieder raus, wer kann das kontrollieren.
 
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Wenn ich mit 200 Schuss Einreise und mit genau so viel wieder raus, wer kann das kontrollieren.
Es ging mir bei meinen Ausführungen nicht darum, wer das wie kontrollieren kann.
Gehst du mit allen Vorschriften so um, dass für deren Befolgung für dich relevant ist, ob man die Einhaltung kontrollieren kann?
Interessanter Ansatz - gerade im Bereich von Waffen- und Jagdgesetz….
 

Wheelgunner_45ACP

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Es ging mir bei meinen Ausführungen nicht darum, wer das wie kontrollieren kann.
Gehst du mit allen Vorschriften so um, dass für deren Befolgung für dich relevant ist, ob man die Einhaltung kontrollieren kann?
Interessanter Ansatz - gerade im Bereich von Waffen- und Jagdgesetz….
Ich hab nur aufgezeichnet, wie man im Falle einer Kontrolle ggf. argumentieren könnte . .

Ich hab schon ein paar mal erlebt, wie IPSC'ler disqualifiziert wurden, ohne einen Schuss abgegeben zu haben. Dafür gibt es mehrerer Optionen. Wenn dass auf der ersten Stage des Matches passiert, dann reist du mit der gleichen Schusszahl ab, wie du bei der Einreise mitgeführt hast. Gibt ja doch einige, die auf internationale Wettkämpfe fahren.
 

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