Der Faden ist ja wirklich interessant zu lesen.
Obwohl es mich etwas irritiert, wieviele Leute Begrifflichkeiten aus dem WaffG und andere technische Begriffe nicht sauber trennen können.
Was mich aber an der Eingangsfrage irritiert:
Warum sollte man die Pistole im Holster führen mit eingeführtem, aber leerem Magazin?
Aus rein praktischer Sicht muss ich dann die Munition noch extra unterbringen.
Ein volles Magazin in der Magazintasche macht da doch mehr Sinn.
Insofern scheint mir die Aufgabenstellung doch eher theoretisch.
Bin natürlich gern bereit mich da korrigieren zu lassen.
Aber es gibt noch einen anderen Punkt.
Wie vor mir schon geschrieben wurde, ist bei unbekanntem Ladezustand eine Waffe als geladen zu betrachten.
In einer Polizeikontrolle wird also der Beamte erstmal mit Sicherheit davon ausgehen, dass man eine geladenen Waffe (im Sinne des WaffG, denn nur das ist hier relevant) führt. Der Ladezustand ist nicht erkennbar und das eingeführte Magazin ist ein deutliches Indiz dafür, dass die Waffe geladen sein könnte.
Dementsprechend werden die Polizisten sich auch verhalten.
Fraglich, ob man sich das freiwillig antun muss.
Und zu der Sache, ohne Futteral ins Schießkino zu kommen.
Das ist absolut normal. Die DJV-Schießstandordnung gibt ja vor, dass Langwaffen auf dem Parkplatz aus dem Futteral zu nehmen sind, sofern der Parkplatz auf dem Schießstandgelände liegt.