Sportwaffe jagdlich nutzen?

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Lassen wir mal die Farbe ausser acht, bleibt ja trotzdem doch die Frage warum eine „Sportpistole“ nicht jagdlich eingesetzt werden sollte. So wie ich die Antworten bis jetzt deute ist diese Aussage des SB wohl falsch.
Wie erkennt eigentlich ein Polizist bei der Kontrolle im Wald, ob deine KW am Gürtel auf Jagdschein oder sagen wir mal für IPSC Production genehmigt wurde?

Ist schon ne Weile her, aber ein Kollege hatte drei KW auf Jagdschein, Revolver 357 und 44mag und eine TPH.
Dann IPSC und es gab 2 1911er, darunter eine Springfield mit 3"Lauf, die wurde natürlich auch jagdlich geführt.
Standen alle 5 mit etwas Abstand auf der gleichen WBK, neben einem Drilling usw.
Kein Problem, einer unserer SB ist IPSC Schütze. Der weiss zumindest wovon man redet.
 
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Ist ja auch irrelevant, mir fallen (in RLP) nur zwei EWB pflichtige Waffentypen ein die explizit jagdlich nicht erlaubt sind: Luftgewehre und Vorderlader.

Alles andere mag unpraktisch sein aber darf gem. LJG verwendet werden. Umgekehrt muss man etwas mehr aufpassen, ob sportlich zulässig.

@cast: meine 9x19 Sphinx wurde als Sportpistole in die WBK eingetragen. Spielt auch keine Rolle wenn ich sie jagdlich nutzen würde
 
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Ist ja auch irrelevant, mir fallen (in RLP) nur zwei EWB pflichtige Waffentypen ein die explizit nicht erlaubt sind: Luftgewehre und Vorderlader.

Alles andere mag unpraktisch sein aber darf gem. LJG verwendet werden. Umgekehrt muss man etwas mehr aufpassen, ob sportlich zulässig.

@cast: meine 9x19 Sphinx wurde als Sportpistole in die WBK eingetragen. Spielt auch keine Rolle wenn ich sie jagdlich nutzen würde
Einzig die E0 von 200 Joule (D), Österreich 250 Joule sind beim Fangschuss zu erreichen.
 
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Vor Jahren habe ich dazu meinen Sachbearbeiter befragt, es ging um eine KK-Pistole, die auf Jagdschein gekauft wurde. SB: Die können Sie auch sportlich nutzen, anderenfalls müsste ich Ihnen eine zweite KK-Pistole genehmigen und das ist ja nicht notwendig.

Setzt natürlich voraus, das die KK-Pistole sowohl für Fangschuss als auch sportlich sinnvoll verwendet werden können.

Klaas
 
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Ich nutze mal den Thread um nicht einen neuen aufmachen zu müssen. ich bin Sportschütze und Jäger. Als Sportschütze angefangen war die erste Waffe eine .22 Hämmerli. Als ich dann Jäger wurde kamen mit der Zeit, zu den Gewehren, auch noch ein Revolver (.357Mag) und eine Pistole (9mm) dazu. Also die 2 "erlaubten" Kurzwaffen. Gibt es eine Möglichkeit eine oder beide Kurzwaffen auf das Sportschützenbedürfniss "umzuschreiben"? Eine Disziplin gibt es dazu in meinem Verband. Hat sowas schonmal jemand gemacht/versucht. Damit wären die beiden KW auf JS wieder frei aber ich befürchte das ich nicht der erste mit dieser Jahrhundert-Idee bin und das zu einfach wäre. In der WBK steht ja nicht welche Waffe auch welches Bedürfnis genehmigt wurde.
 

Wheelgunner_45ACP

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Mein SB macht so was. Musst ihm nur sei entsprechendes sportliches Bedürfnis bringen, dann widmet er das Bedürfnis um.

Kläre aber vorher mit deinem SB, wie er es haben will und was benötigt wird.
 
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Ich nutze mal den Thread um nicht einen neuen aufmachen zu müssen. ich bin Sportschütze und Jäger. Als Sportschütze angefangen war die erste Waffe eine .22 Hämmerli. Als ich dann Jäger wurde kamen mit der Zeit, zu den Gewehren, auch noch ein Revolver (.357Mag) und eine Pistole (9mm) dazu. Also die 2 "erlaubten" Kurzwaffen. Gibt es eine Möglichkeit eine oder beide Kurzwaffen auf das Sportschützenbedürfniss "umzuschreiben"? Eine Disziplin gibt es dazu in meinem Verband. Hat sowas schonmal jemand gemacht/versucht. Damit wären die beiden KW auf JS wieder frei aber ich befürchte das ich nicht der erste mit dieser Jahrhundert-Idee bin und das zu einfach wäre. In der WBK steht ja nicht welche Waffe auch welches Bedürfnis genehmigt wurde.
In der WBK steht das natürlich nicht drin, ist ja auch nur ein Nachweis, dass du die Waffen legal besitzt.
Aber der Anschaffungsgrund und das Bedürfnis ist selbstverständlich in deiner Akte auf der Waffenbehörde und im NWR hinterlegt.
Also wie @Wheelgunner_45ACP schon gesagt hat, ab zur Behörde und das abklären.
 

Wheelgunner_45ACP

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So richtig dagegen wehren kann sich der SB eigentlich nicht. Denn du könntest theoretisch die Waffe mit dem jagdlichen Bedürfnis verkaufen und anschließend die gleich Waffe über ein sporliches Bedürfnis zurück kaufen.
 
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Auf deinen Waffen ist das jeweilige Bedürfnis hinterlegt, umwidmen ist möglich.

Ein Schützenkollege ist auch Jäger, er hat im vergangenen Jahr seinen .454 Casull von Jagd auf eine BDS Sportdisziplin abgeändert.

Bei mir selbst war eine Kurzwaffe auch schon auf das Jagdkontingent registriert, obwohl der Antrag mit einer Bescheinigung vom WSV eingereicht wurde. Kurzes Telefonat mit der Behörde und es wurde geädert.
 
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@BasaltfeueR Wie ist denn eigentlich deine Geschichte mit der G45 auf einer sportlichen Gelben WBK ausgegangen?
Ich hab nochmals den Rechtsbeistand befragt - und der meinte:
Wenn die waffenrechtliche Erlaubnis auf Basis des §13 erteilt wurde (und wenn ich das richtig gelesen habe, hattest du zuerst den Jagdschein) dann verbietet sich nicht nur die Ausstellung einer WBK gelb (weil auf der steht explizit drauf "Waffenbesitzkarte für Sportschützen") sondern auch die Eintragung einer halbautomatischen Pistole (auf der Vorderseite der WBK gelb steht nämlich drauf, was überhaupt eingetragen werden darf).

Zum Thema Verwendung einer auf sportliches Bedürfnis gem §14 erworbenen Lang- oder Kurzwaffe:
gem § 12 Abs 1 darf der Inhaber einer WBK vorübergehend, für den Zeitraum eines Monats, für einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck eine Waffe leihen und dafür geeignete Munition erwerben und besitzen.

Im Zweifelsfall leihe ich mir meine sportliche Kurz- oder Langwaffe bei jedem Pirschgang von mir und führe einen Blankoleihschein mit, den ich vor Ort bei einer Kontrolle ausfülle.

Ich bin mal gespannt, was die Grundsatzabteilung der POL HH dazu sagt - ich werde die nochmals befragen....


D.
 

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