G
Gelöschtes Mitglied 18817
Guest
Ist es zulässig das der Vorsitzende der Jagdgenossenschaft gleichzeitig auch Jagdpächter ist?
.... kann aber auch eine Befreiung beinhalten.Vielleicht Selbstkontrahierungsverbot iS Paragraf 181 BGB?
Ja!Ist es zulässig das der Vorsitzende der Jagdgenossenschaft gleichzeitig auch Jagdpächter ist?
Nein, gilt da nicht!Vielleicht Selbstkontrahierungsverbot iS Paragraf 181 BGB?
Hab da nicht so den vollen Überblick. Klär mal bitte aufNein, gilt da nicht!
Schau Dir einmal die Gesetze an, welche die Jagdgenossenschaften regeln - und dann dazu der von Dir genannte §... dann kannst Du Dir auch denken warum das nicht passt.
Ganz einfach, was ist eine Genossenschaft, was ist deren erster Vorsitzender, ist er der alleinige Entscheidende?Hab da nicht so den vollen Überblick. Klär mal bitte auf
Nur wenn er trinkfest ist.Ist es zulässig das der Vorsitzende der Jagdgenossenschaft gleichzeitig auch Jagdpächter ist?
Ganz einfach, was ist eine Genossenschaft, was ist deren erster Vorsitzender, ist er der alleinige Entscheidende?
Dazu § 11 LJG RLP, § 9 BJG, sowie §§ 1 bis 10 der LJVO RLP.
Vorsicht, Vorrang von Gesetzen beachten - Landesgesetz wird durch Bundesgesetz gebrochen, Gesetz bricht Verordnung.Der 11er aus dem LJG ist für die Ausgangsfrage ebenso irrelevant wie irgendetwas aus dem BJG. Entscheidend ist einzig Paragraf 9 LJVO RLP.