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Bei einer Drückjagd hat ein Mitjäger behauptet, dass es vor einigen Jahren eine Änderung des Waffenrechts dahingehend gab, dass u.a. die Kurzwaffe auf dem Weg zur Jagd nur noch "veredeckt" geführt werden darf (selbstverständlich ungeladen).
Ich habe davon nichts mitbekommen und bin mir deshalb nicht sicher, ob diese Aussage der Wahrheit entspricht. Mir ist nur der §13 (6) geläufig, in dem es pauschal heißt, dass der Jäger die Waffen auf dem Weg zur Jagdausübung ungeladen führen darf.
Respektive würde ich auch gern nachlesen, wo genau sich "diese Veränderung" im Gesetzestext findet.
Danke Euch!
Ich habe davon nichts mitbekommen und bin mir deshalb nicht sicher, ob diese Aussage der Wahrheit entspricht. Mir ist nur der §13 (6) geläufig, in dem es pauschal heißt, dass der Jäger die Waffen auf dem Weg zur Jagdausübung ungeladen führen darf.
Respektive würde ich auch gern nachlesen, wo genau sich "diese Veränderung" im Gesetzestext findet.
Danke Euch!
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