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Gelöschtes Mitglied 13565
Guest
Da wäre ich ganz vorsichtig, zumindest wenn du die Waffe offen am Mann trägst. Das Recht die Waffe auf dem Weg zur Jagd zugriffsbereit/ungeladen zu führen, erstreckt sich nämlich nicht auf Privat- und Geschäftsräume, wenn die Eigentümer es dir nicht gestatten.
Mit der Waffe im offenen Holster in die Bank zu laufen, könnte einiges an Problemen nach sich ziehen.
Die Probleme resultieren dann aber aus der Unkenntnis anderer.
Man darf die Waffe auf dem Weg von und zur Jagd ungeladen führen, Ende der Geschichte.
CdB