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Wieder unterscheiden zwischen öffentlichen und privat/geschäftlichen Bereichen.Solange hier kein schriftliches Urteil kommt bezweifle ich deine Äußerungen.
Das Waffengesetz erlaubt es Waffen offen zu führen.
Kommt es zu einem Polizeieinsatz weil ein Bürger den bewaffneten Jäger sieht und er diesen als solchen nicht erkennt sondern einen bewaffneten Straftäter vermutet, so handelt es sich um eine Anscheinsgefahr die die Polizei nach Ausschöpfung ihrer Maßnahmen geprüft hat.
Die Kosten für diesen Einsatz trägt mit Nichten der Jäger.
Es gibt gar keine Rechtsgrundlage zur Kostenübertragung an diesen Nichtstörer.
Wie schon geschrieben untersagen die meisten Geschäfte/Behörden/Firmen etc. das bewaffenete Betreten.
Das ist in erster Linie ein zivilrechtlicher Verstoß welcher aber natürlich auch einen Einsatz zur Folge haben kann (Beispiel: Mit der offenen Waffe in die Bank gehen-Alarm wird ausgelöst). Hier gilt wohl wieder "Vor Gericht und auf Hoher See...", etwas das ich persönlich nicht auskämpfen möchte.
Im öffentlichen Bereich wie eben auch Wald sieht die Sache anders aus. Hier gibt es ja genug Beispiele wo "besorgte Bürger" die Polizei gerufen hat weil man einen Jäger gesehen hat.
Das wird und ist bisher auch, ohne Konsequenzen für den Jäger abgelaufen.
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